CO2-Kompensation von Dienstreisen der Bundesregierung 2018

Unterlagen, vorzugsweise in digitaler Form (z.B. PDF), bezüglich der Begründung der Entscheidung, 27 Dienstreisen mit Hubschraubern der Bundesregierung im Jahre 2018 nicht hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Klima zu kompensieren (vgl. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/105529/Regierung-kompensiert-Klimaauswirkungen-von-Dienstfluegen-nicht-immer ).

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Warte auf Antwort
  • Datum
    27. August 2019
  • Frist
    1. Oktober 2019
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Julian Pascal Beier
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen,…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
CO2-Kompensation von Dienstreisen der Bundesregierung 2018 [#165166]
Datum
27. August 2019 07:23
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen, vorzugsweise in digitaler Form (z.B. PDF), bezüglich der Begründung der Entscheidung, 27 Dienstreisen mit Hubschraubern der Bundesregierung im Jahre 2018 nicht hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Klima zu kompensieren (vgl. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/105529/Regierung-kompensiert-Klimaauswirkungen-von-Dienstfluegen-nicht-immer ).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier

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