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CO2-Kompensation von Dienstreisen der Bundesregierung 2018

Unterlagen, vorzugsweise in digitaler Form (z.B. PDF), bezüglich der Begründung der Entscheidung, 27 Dienstreisen mit Hubschraubern der Bundesregierung im Jahre 2018 nicht hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Klima zu kompensieren (vgl. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/105529/Regierung-kompensiert-Klimaauswirkungen-von-Dienstfluegen-nicht-immer ).

Ergebnis der Anfrage

"[...] Bei den – auch in den Vorjahren - nicht berücksichtigten Flügen handelt es sich um Flüge der Bundespolizei. Die Bundespolizei ist derzeit nicht emissionshandelspflichtig, da die Emissionen der von der Emissionshandelsrichtlinie umfassten Flüge weniger als 1.000 t CO2 pro Jahr betragen. Diese Schwelle wurde erstmalig für das Jahr 2013 eingeführt und gilt bis einschließlich 2030.

Die Flüge der Flugbereitschaft des BMVg sind demgegenüber berücksichtigt. [...]"

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. August 2019
  • Frist
    1. Oktober 2019
  • Ein:e Follower:in
Julian Pascal Beier
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen,…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
CO2-Kompensation von Dienstreisen der Bundesregierung 2018 [#165167]
Datum
27. August 2019 07:25
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen, vorzugsweise in digitaler Form (z.B. PDF), bezüglich der Begründung der Entscheidung, 27 Dienstreisen mit Hubschraubern der Bundesregierung im Jahre 2018 nicht hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Klima zu kompensieren (vgl. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/105529/Regierung-kompensiert-Klimaauswirkungen-von-Dienstfluegen-nicht-immer ).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Beier, wir bedanken uns für Ihre Anfrage, in der Sie mit Verweis auf einen Artikel im „Ärztebl…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: CO2-Kompensation von Dienstreisen der Bundesregierung 2018 [#165167]
Datum
29. August 2019 12:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beier, wir bedanken uns für Ihre Anfrage, in der Sie mit Verweis auf einen Artikel im „Ärzteblatt“ um die Begründung der Entscheidung, 27 Dienstreisen mit Hubschraubern der Bundesregierung im Jahre 2018 nicht hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Klima zu kompensieren, sowie um entsprechende Unterlagen baten. Bei den – auch in den Vorjahren - nicht berücksichtigten Flügen handelt es sich um Flüge der Bundespolizei. Die Bundespolizei ist derzeit nicht emissionshandelspflichtig, da die Emissionen der von der Emissionshandelsrichtlinie umfassten Flüge weniger als 1.000 t CO2 pro Jahr betragen. Diese Schwelle wurde erstmalig für das Jahr 2013 eingeführt und gilt bis einschließlich 2030. Die Flüge der Flugbereitschaft des BMVg sind demgegenüber berücksichtigt. Bereitstellungsflüge, bei denen es sich um Luftverkehrstätigkeiten nach § 3 Nummer 9 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) in Verbindung mit Anhang 1 Teil 2 Nummer 33 TEHG handelt, sind nach § 2 Absatz 6 TEHG emissionshandelspflichtig. Dabei handelt es sich um zivile Flüge, die innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes starten und landen. Für diese Flüge werden Emissionsberechtigungen in Höhe der verursachten Emissionen abgegeben. Bereitstellungsflüge, die einen Start- oder Landeort außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes haben, werden derzeit nicht kompensiert. Bereitstellungsflüge, die im Zusammenhang mit dem politisch-parlamentarischen Flugbetrieb erforderlich sind, werden darüber hinaus im Rahmen der notwendigen Aus- und Weiterbildung der Flugzeugbesatzungen genutzt. Ich verweise dazu auch auf die Antwort der Bundesregierung auf eine entsprechende parlamentarische Anfrage. Diese finden Sie in der Drucksache 19/7841 des Deutschen Bundestags (https://pdok.bundestag.de/index.php?qsa… ). Hinweis Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMU: www.bmu.de/datenschutz<http://www.bm…tz>. Vielen Dank und viele Grüße

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Julian Pascal Beier
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier …
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: CO2-Kompensation von Dienstreisen der Bundesregierung 2018 [#165167]
Datum
30. August 2019 06:16
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 165167 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>