CO2-Kompensation von Dienstreisen der Bundesregierung 2018
Unterlagen, vorzugsweise in digitaler Form (z.B. PDF), bezüglich der Begründung der Entscheidung, 27 Dienstreisen mit Hubschraubern der Bundesregierung im Jahre 2018 nicht hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Klima zu kompensieren (vgl. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/105529/Regierung-kompensiert-Klimaauswirkungen-von-Dienstfluegen-nicht-immer ).
Ergebnis der Anfrage
"[...] Bei den – auch in den Vorjahren - nicht berücksichtigten Flügen handelt es sich um Flüge der Bundespolizei. Die Bundespolizei ist derzeit nicht emissionshandelspflichtig, da die Emissionen der von der Emissionshandelsrichtlinie umfassten Flüge weniger als 1.000 t CO2 pro Jahr betragen. Diese Schwelle wurde erstmalig für das Jahr 2013 eingeführt und gilt bis einschließlich 2030.
Die Flüge der Flugbereitschaft des BMVg sind demgegenüber berücksichtigt. [...]"
Anfrage erfolgreich
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Datum27. August 2019
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1. Oktober 2019
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