Sehr geehrter Herr Facchinetti,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir nachfolgend entlang der gestellten Fragen beantworten.
1. Basierend auf den aktuellen Informationen liegen die CO2-Emissionen der BRD im Jahr 2019 bei 0,706 Gt CO2. Wenn die Reduktion der Emissionen bis zur Neutralität linear verläuft und jedes Jahr 0,706 Gt CO2 angenommen wird, wie im Jahr 2019, bedeutet dies, dass es max. 9,5 Jahre stehen zur Verfügung.
Die Frage ist: In welchem Zeitraum soll die CO2-Emissionsneutralität erreicht werden? Wenn länger als 9,5 Jahre, was sind die Gründe dafür? Wenn die Neutralität erst nach längerer Zeit erreicht wird, wie hoch ist dann der kumulierte CO2-Ausstoß bis dahin? Die gleichen 6,7 Gt oder viel mehr. Falls höher, würde dies bedeuten, dass dies nicht im Einklang mit dem Pariser Abkommen steht.
Entsprechend § 3 Abs. 2 S. 4 UIG verweisen wir auf andere, leicht zugängliche Webseiten, wo die gewünschten Informationen weitestgehend abrufbar sind und von der Bundesregierung formuliert wurden. Darüber hinaus sind hier zu dieser Frage keine Informationen vorhanden:
Drucksache<
https://kleineanfragen.de/bundestag/1...> 19/10890: Referenzgrößen der geplanten Klimaschutzmaßnahmen, erwartete Ergebnisse und
Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen (AfD, 2019)
* „Das Langfristziel der Bundesregierung für das Jahr 2050 leitet sich nicht aus einem globalen CO2-Budget ab. Bereits im Jahr 2010 hat die Bundesregierung beschlossen, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 im Vergleich zum Jahr 1990 um 80 bis 95 Prozent zu vermindern. Diese Zielformulierung erfolgte im Einklang mit den im Vierten Sachstandsbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC) aufgezeigten erforderlichen Minderungen seitens der Gruppe der Industrieländer, um den globalen Temperaturanstieg auf zwei Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Im Klimaschutzplan 2050 hat die Bundesregierung weitgehende Treibhausgasneutralität vereinbart.
(Drucksache 19/16168 (
bundestag.de)<
https://dserver.bundestag.de/btd/19/1...>: Deutschlands CO2-Budget unter dem Pariser Klimaschutzabkommen – Transparenz bei der Berechnung von Klimaschutzzielen der Bundesregierung
(Die Linke, 2019)
* „Die Budget-Zahlen des IPCC sind aufgrund der Unsicherheiten als Leitfaden für Klimaschutzziele nur bedingt geeignet (siehe Antwort zu Frage 1). Daher werden die Emissionspfade des IPCC herangezogen, die mit anderen Verfahren (z. B. energie-ökonomischen Modellen und Klimamodellen) berechnet werden. Der IPCC hat darüber hinaus keine Aussagen über nationale Budgets getroffen. Für die Errechnung von nationalen Emissionsbudgets müssten zudem generell eine Reihe von Annahmen getroffen werden, z. B. bezüglich der Berücksichtigung historischer Emissionen, Gerechtigkeitskriterien, Wahrscheinlichkeit der Zielerreichung u. a. Daher liegen der Bundesregierung keine gesicherten Angaben vor, welchen Anteil Deutschland am weltweiten CO2 -Budget trägt.“
* „Im Klimaschutzgesetz hat die Bundesregierung festgeschrieben, Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2050 als langfristiges Ziel zu verfolgen. Dies wurde nicht aus dem Nettoenergieverbrauch abgeleitet. Die Bundesregierung legt derzeit im Rahmen der Energieeffizienzstrategie 2050 Zielwerte zur Reduktion des Primärenergieverbrauchs fest. Die Energieeffizienzstrategie 2050 wird im Rahmen des Nationalen Energie- und Klimaplans (NECP) an die Europäische Kommission übermittelt.“
* „Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 den Anteil der erneuerbaren Energien auf 65 Prozent gemessen am Bruttostromverbrauch zu steigern. Die Grundlage zur Erreichung dieses Ziels stellt das beschlossene Klimaschutzprogramm 2030 dar, das es nun umzusetzen gilt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.“
* „Die nationale Klimapolitik wird regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Auch auf internationaler Ebene sind zwischen den Vertragsparteien des Übereinkommens von Paris Mechanismen zur Festsetzung und Überprüfung von Minderungszielen der Vertragsparteien sowie zur Ambitionssteigerung vereinbart. Die Bundesregierung wird an diesen Prozessen mitwirken. Wir weisen darauf hin, dass mit dem Beitritt zum Übereinkommen von Paris auch Entwicklungsländer wie China und Indien verpflichtet sind, Nationale Klimaschutzbeiträge (Nationally Determined Contributions, NDCs) festzulegen und zu realisieren“
Drucksache 19/4395 (
bundestag.de)<
https://dserver.bundestag.de/btd/19/0...> Klima-Übereinkommen von Paris (AfD, 2018)
* „Für die Berechnung von Emissionsbudgets der EU und Deutschlands bis 2050 gibt es aus Sicht der Bundesregierung derzeit noch keine belastbare Grundlage.“
Drucksache 19/13948 (
bundestag.de)<
https://dserver.bundestag.de/btd/19/1...> Referenzgrößen der geplanten Klimaschutzmaßnahmen, erwartete Ergebnisse und Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen (AfD, 2019)
* „Ergänzend zu den Ausführungen auf diese Frage auf Bundestagsdrucksache 19/10890 wird klargestellt, dass die Bundesregierung eine solche Berechnung nicht durchführt. Für eine Einordnung nationaler Beiträge zum globalen Klimaschutz verweisen wir auf den jährlich erscheinenden Emissions Gap Report des UN-Umweltprogramms.“
* „Die nationale Klimapolitik wird regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Auch auf internationaler Ebene sind zwischen den Vertragsparteien des Übereinkommens von Paris Mechanismen zur Festsetzung und Überprüfung von Minderungszielen der Vertragsparteien sowie zur Ambitionssteigerung vereinbart. Die Bundesregierung wird an diesen Prozessen mitwirken“
Drucksache 19/32154 (
bundestag.de)<
https://dserver.bundestag.de/btd/19/3...> Bundes-Klimaschutzgesetz und Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 2021 (FDP, 2021)
* „Die Bundesrepublik Deutschland hat das Übereinkommen von Paris ratifiziert. Das Übereinkommen hat damit Gesetzesrang. Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss festgestellt, dass das Übereinkommen von Paris insofern verfassungsrechtlich bedeutsam ist, als der durch Artikel 20a GG gewiesene Weg zu global effektivem Klimaschutz derzeit vor allem über dieses Abkommen führt. […]“
Drucksache 19/2272 (
bundestag.de)<
https://dserver.bundestag.de/btd/19/0...> Strategie zur Reduktion der EU-Treibhausgasemissionen als Beitrag zur Erreichung des Paris Klimaschutzabkommens (B90/Die Grünen, 2018)
* („Die Bundesregierung setzt sich gemäß dem Pariser Klimaschutzabkommen dafür ein, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen und in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts weltweit weitgehende Treibhausgasneutralität zu erreichen. Wie im Klimaschutzplan 2050 verankert, orientiert sich die Bundesregierung am Leitbild der weitgehenden Treibhausgasneutralität in Deutschland bis zur Mitte dieses Jahrhunderts.“)
Gern weisen wir darauf hin, dass für kleine Anfragen aus dem Bundestag sich die folgende Suchmaske eignet: DIP - Suche (
bundestag.de)<
https://dip.bundestag.de/suche?term=e...>
1. Ich würde gerne den Plan erhalten, den die BRD hat, um die CO2-Emissionsneutralität zu erreichen, mit den entsprechenden Zahlen/Ziele. Ich gehe davon aus, dass dieser Plan Ziele für die Emissionsreduzierung nach Sektoren (Energie, Industrie, Landwirtschaft, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft usw.) enthält. (in Excel Tabelle wäre das sehr gut)
Leider sind die von Ihnen darüber hinaus gewünschten Umweltinformationen im Umweltbundesamt nicht vorhanden. Hier ist auch keine andere Stelle bekannt, bei der diese Informationen vorhanden sind, auf die wir Sie hinweisen könnten (vgl. § 4 Abs. 2 S. 2 UIG). Unabhängig davon wäre aber denkbar, dass Ihnen möglicherweise BMWK/BMUV weiterhelfen kann. Eine Weiterleitung Ihrer Anfrage ist nicht erfolgt, da Sie der Weitergabe Ihrer Daten ausdrücklich widersprochen haben. Gern verweisen wir auf öffentliche Informationen der Bundesregierung wo Informationen zum Plan und sektoralen Zielen öffentlich zugänglich sind
* Bundes-Klimaschutzgesetz: KSG - Bundes-Klimaschutzgesetz (
gesetze-im-internet.de)<
https://www.gesetze-im-internet.de/ks...>
* Übergeordnete Seite BMUV: Bundes-Klimaschutzgesetz | BMUV<
https://www.bmuv.de/themen/klimaschut...>
* Abbildung mit Jahresemissionsmengen bis 2030 je Sektor: Das neue Klimaschutzgesetz - Jahresemissionsmengen nach Bereichen bis 2030 (
bmuv.de)<
https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_B...>
* Klimaschutzprogramm (Projektion + Sektorendarstellung): Klimaschutzprogramm bringt Deutschland in Reichweite seines Klimaziels für 2030 | Pressemitteilung | BMUV<
https://www.bmuv.de/pressemitteilung/...>
* Klimaschutzprogramm (Direktlink): Klimaschutzprogramm 2030 | Publikation | BMUV<
https://www.bmuv.de/publikation?tx_bm...>
1. Was ist mit den BRD-Ländern? Sieht die BRD für sie irgendwelche Ziele vor? Wenn ja, wie lauten sie? Wenn nicht, warum?
2. Was ist mit den Städten und Gemeinden? Hat die BRD für sie irgendwelche Zielsetzungen/Ziele? Wenn ja, wie lauten sie? Wenn nicht, warum?
3. Stellt die BRD den einzelnen BRD-Ländern und / oder Gemeinden ein CO2-Emissionsbudget zur Verfügung (wie eingangs erwähnt, sind dies für die BRD 6,7 CO2 Gt)
Das Umweltbundesamt ist eine obere Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Daraus folgend und basierend auf dem Föderalismusprinzip ergibt sich, dass wir keinerlei Befugnisse im Bereich des Vollzugs im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer und Kommunen haben. Leider sind die von Ihnen darüber hinaus gewünschten länderspezifischen Umweltinformationen im Umweltbundesamt nicht vorhanden. Hier ist auch keine andere Stelle bekannt, bei der diese Informationen vorhanden sind, auf die wir Sie hinweisen könnten (vgl. § 4 Abs. 2 S. 2 UIG). Unabhängig davon wäre aber denkbar, dass Ihnen möglicherweise BMWK/BMUV weiterhelfen kann. Eine Weiterleitung Ihrer Anfrage ist nicht erfolgt, da Sie der Weitergabe Ihrer Daten ausdrücklich widersprochen haben.
Falls Sie Zweifel an den Angaben haben, kann auf Nachfrage gerne ein entsprechender rechtsmittelfähiger Bescheid ausgefertigt werden, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen könnten.
Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen