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Co2 Oktoberfest

Anfrage an: Umweltbundesamt

Wie viel Co2 konnte durch das nicht-stattfinden des Oktoberfestes eingespart werden?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Januar 2021
  • Frist
    20. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viel Co2 konnte…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Co2 Oktoberfest [#208972]
Datum
18. Januar 2021 07:49
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viel Co2 konnte durch das nicht-stattfinden des Oktoberfestes eingespart werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208972 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208972/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Umweltbundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in über das Internetportal "fragdenstaat.de" erreichte uns Ihre Anfrage zu mög…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Co2 Oktoberfest [#208972]
Datum
21. Januar 2021 11:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in über das Internetportal "fragdenstaat.de" erreichte uns Ihre Anfrage zu möglichen Einsparungen von CO2-Emissionen durch den Ausfall des Oktoberfestes. Wir haben Ihren Antrag geprüft. Die von Ihnen gewünschten Daten liegen in unserem Haus nicht vor, da wir keine kommunalen Daten hierzu erfassen. Dies liegt im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer und kommunalen Behörden. Bitte fragen Sie bei der Stadtverwaltung der Stadt München nach, ob dort entsprechende Daten vorliegen. Mögliche Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.muenchen.de/rathaus/home.html Möglicherweise könnten auch Daten beim Bayrischen Landesamt für Umwelt vorliegen: https://www.lfu.bayern.de/index.htm Sofern Sie aus unserem Haus wegen der Ablehnung des Informationszugangs einen rechtsmittelfähigen Bescheid wünschen, erbitten wir eine entsprechende Rückmeldung. Wir hoffen, die Informationen helfen Ihnen weiter. Mit freundlichem Gruß