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CO2 Zielwert 2050 in Ihrem CO2-Rechner möglich?

Anfrage an: Umweltbundesamt

Wie schaffe ich es in "Meinem CO2-Szenario" Ihres CO2-Rechners den Zielwert für 2050 von 1.11t zu erreichen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. November 2020
  • Frist
    4. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie schaffe ich es …
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
CO2 Zielwert 2050 in Ihrem CO2-Rechner möglich? [#202304]
Datum
2. November 2020 12:29
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie schaffe ich es in "Meinem CO2-Szenario" Ihres CO2-Rechners den Zielwert für 2050 von 1.11t zu erreichen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202304/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Umweltbundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zum "CO…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: CO2 Zielwert 2050 in Ihrem CO2-Rechner möglich? [#202304]
Datum
4. November 2020 12:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zum "CO2-Rechner", der uns über das Internetportal "fragdenstaat.de" erreichte. Ihr Antrag wird derzeit im Haus geprüft. Der Geschäftsgang im Haus wird durch den Bürgerservice koordiniert. Mit freundlichem Gruß

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Umweltbundesamt
Ihr Anfrage: CO2 Zielwert 2050 im CO2-Rechner möglich? [#202304] Sehr geehrteAntragsteller/in den Wert von etwa …
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Ihr Anfrage: CO2 Zielwert 2050 im CO2-Rechner möglich? [#202304]
Datum
30. November 2020 16:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in den Wert von etwa 1 Tonne erreichen Sie im CO2-Rechner für das Jahr 2050, wenn Sie jeweils die umweltfreundlichsten Antwortalternativen auswählen. Bitte beachten Sie, dass eine Projektion des persönlichen Fußabdrucks über 30 Jahren nur als "Tendenzaussage" möglich ist. Beachten Sie zudem die im CO2-Rechner gemachten methodischen Angaben unter „Hintergrund“, die ich Ihnen am Ende der Mail angefügt habe. Das Umweltbundesamt hat 2019 in der aktualisierten Studie Treibhausgasneutrales Deutschland (https://www.umweltbundesamt.de/publikat…) ausführlich dargelegt, dass und wie ein Zielwert von unter 1 Tonne CO2-Äquivalente pro Person und Jahr möglich ist. Essentiell ist hierfür der vollständige Umstieg auf Erneuerbare Energien sowie u.a. eine deutliche Reduktion bei Produktion und Konsum tierischer Produkte. Mit freundlichen Grüßen,