Coburger Convent

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Wieviel Gelder hat die Stadt Coburg in den letzten 5 Jahren vom Coburger Convent oder im angegliederten Verbänden wie dem Verband Alter Herren im Coburger Convent (AHCC) e. V. oder einzelen Studentenverbindungen die Teil des Coburger Convents sind erhalten?
Bitte lassen Sie mir die Zahlen aufgeschlüsselt nach Jahren und Art der Geldzuwendung (z.B. Einkommen durch Miete, Spenden, Bezahlung von Infrastruktur, Bezahlung von Schäden oder Reinigungen) zukommen.

Wieviel Ausgaben hatte die Stadt Coburg über den Pfingstkongreß in Coburg in den letzten 5 Jahren die sich konkret mit dem Coburger Convent in Verbindung bringen lassen? Bitte lassen Sie mir die Zahlen aufgeschlüsselt nach Jahren und Art der Ausgaben zukommen ? (U.a. kosten für die Stadtreinigung, Kosten für die Reinigung städtischer Infrastruktur z.B. Turnhallen)

Bitte nennen Sie mir die Schulen in denen Besucher*innen des Coburger Convents, in den letzten 5 Jahre übernachtet haben?
Bitte lassen wir mir die Kommunikation zwischen Schulen und der Stadt Coburg zur Organisation, Planung und nach Abschluss des Pfingstkongreßes zur Übernachtung von Besucher*innen des Coburger Convents aus den Jahren 2017, 2018 und 2019 zukommen. Ich bitte Sie dabei um die Schwärzung personenbezogender Daten.

Bitte lassen mir die bisherige Kommunikation von Oberbürgermeister Sauterteig und dem Coburger Convent oder im angegliederten Verbänden wie dem Verband Alter Herren im Coburger Convent (AHCC) e. V. oder einzelen Studentenverbindungen die Teil vom Coburger Convent, insbesondere der Präsendierenden Studentenverbindung für den Pfingstkongreß 2022 mit geschwärzten personenbezogenen Daten zukommen. Falls dies nicht möglich ist, bitte ich um eine Begründung.

Wie steht der Oberbürgermeister zum Fackelzug 2022 und zur Nutzung von städtischer Infrastruktur z.B. Nutzung der Turnhallen? Wird der Oberbürgermeister den Coburger Convent offiziell begrüßen? Wird der Oberbürgermeister an anderen Veranstaltungen des CCs 2022 teilnehmen, falls ja welche werden dies sein? Wie wird die Teilnahme begründet ? Falls nicht, bitte ich auch um eine Begründung.
Wie begründet die Stadt Coburg die Nutzung von städtischer Infrastruktur durch den CC ?

Ist geplant, das der CC zum Beginn des Pfingstkongreßes 2022 und zum Fackelzug 2022 vom Rathausbalkon sprechen darf ? Falls ja, bitte ich um eine Begründung. Falls nein, bitte ich auch um eine Begründung. Wie steht der Oberbürgermeister dazu ? Bitte ebenfalls mit Begründung. Welche Kommunikation zum Fackelzug 2022 hat dazu zwischen der Stadt Coburg und dem CC oder im angegliederten Verbänden wie dem Verband Alter Herren im Coburger Convent (AHCC) e. V. oder einzelen Studentenverbindungen die Teil des Coburger Convents sind, insbesondere der Präsendierenden Studentenverbindung für den Pfingstkongreß 2022, stattgefunden? Bitte lassen Sie mir die Kommunikation geschwärzt zukommen. Falls dies nicht möglich ist, bitte ich um eine Begründung

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Ich habe ein berechtiges Interesse an den Informationen, aufgrund von politischen Engagment.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. April 2022
  • Frist
    10. Mai 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviel Gelder…
An Stadtverwaltung Coburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Coburger Convent [#245836]
Datum
7. April 2022 19:23
An
Stadtverwaltung Coburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviel Gelder hat die Stadt Coburg in den letzten 5 Jahren vom Coburger Convent oder im angegliederten Verbänden wie dem Verband Alter Herren im Coburger Convent (AHCC) e. V. oder einzelen Studentenverbindungen die Teil des Coburger Convents sind erhalten? Bitte lassen Sie mir die Zahlen aufgeschlüsselt nach Jahren und Art der Geldzuwendung (z.B. Einkommen durch Miete, Spenden, Bezahlung von Infrastruktur, Bezahlung von Schäden oder Reinigungen) zukommen. Wieviel Ausgaben hatte die Stadt Coburg über den Pfingstkongreß in Coburg in den letzten 5 Jahren die sich konkret mit dem Coburger Convent in Verbindung bringen lassen? Bitte lassen Sie mir die Zahlen aufgeschlüsselt nach Jahren und Art der Ausgaben zukommen ? (U.a. kosten für die Stadtreinigung, Kosten für die Reinigung städtischer Infrastruktur z.B. Turnhallen) Bitte nennen Sie mir die Schulen in denen Besucher*innen des Coburger Convents, in den letzten 5 Jahre übernachtet haben? Bitte lassen wir mir die Kommunikation zwischen Schulen und der Stadt Coburg zur Organisation, Planung und nach Abschluss des Pfingstkongreßes zur Übernachtung von Besucher*innen des Coburger Convents aus den Jahren 2017, 2018 und 2019 zukommen. Ich bitte Sie dabei um die Schwärzung personenbezogender Daten. Bitte lassen mir die bisherige Kommunikation von Oberbürgermeister Sauterteig und dem Coburger Convent oder im angegliederten Verbänden wie dem Verband Alter Herren im Coburger Convent (AHCC) e. V. oder einzelen Studentenverbindungen die Teil vom Coburger Convent, insbesondere der Präsendierenden Studentenverbindung für den Pfingstkongreß 2022 mit geschwärzten personenbezogenen Daten zukommen. Falls dies nicht möglich ist, bitte ich um eine Begründung. Wie steht der Oberbürgermeister zum Fackelzug 2022 und zur Nutzung von städtischer Infrastruktur z.B. Nutzung der Turnhallen? Wird der Oberbürgermeister den Coburger Convent offiziell begrüßen? Wird der Oberbürgermeister an anderen Veranstaltungen des CCs 2022 teilnehmen, falls ja welche werden dies sein? Wie wird die Teilnahme begründet ? Falls nicht, bitte ich auch um eine Begründung. Wie begründet die Stadt Coburg die Nutzung von städtischer Infrastruktur durch den CC ? Ist geplant, das der CC zum Beginn des Pfingstkongreßes 2022 und zum Fackelzug 2022 vom Rathausbalkon sprechen darf ? Falls ja, bitte ich um eine Begründung. Falls nein, bitte ich auch um eine Begründung. Wie steht der Oberbürgermeister dazu ? Bitte ebenfalls mit Begründung. Welche Kommunikation zum Fackelzug 2022 hat dazu zwischen der Stadt Coburg und dem CC oder im angegliederten Verbänden wie dem Verband Alter Herren im Coburger Convent (AHCC) e. V. oder einzelen Studentenverbindungen die Teil des Coburger Convents sind, insbesondere der Präsendierenden Studentenverbindung für den Pfingstkongreß 2022, stattgefunden? Bitte lassen Sie mir die Kommunikation geschwärzt zukommen. Falls dies nicht möglich ist, bitte ich um eine Begründung Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Ich habe ein berechtiges Interesse an den Informationen, aufgrund von politischen Engagment. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245836 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245836/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadtverwaltung Coburg
Sehr << Antragsteller:in >> Nach Prüfung der Sach-und Rechtslage nimmt die Stadt Coburg zu Ihrer Anfr…
Von
Stadtverwaltung Coburg
Betreff
AW: Coburger Convent [#245836]
Datum
4. Mai 2022 17:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Nach Prüfung der Sach-und Rechtslage nimmt die Stadt Coburg zu Ihrer Anfrage wie folgt Stellung: 1. soweit das Auskunftsbegehren auf das BayUIG oder das VIG gestützt wird, sind diese Rechtsvorschriften vorliegend nicht einschlägig. 2. für einen Auskunftsanspruch entsprechend Art. 39 BayDSG ist ein berechtigtes Interesse weder glaubhaft gemacht noch ersichtlich. Der pauschale Hinweis "aufgrund von politischen Engagment" zur Auskunft berechtigt zu sein, ist nicht als Geltendmachung eines berechtigten Interesses anzusehen und erst recht nicht glaubhaft gemacht. 3. unabhängig davon sind die Anfragen im Sinne von Art. 39 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand zu bearbeiten, so dass insoweit ein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Im Übrigen verweisen wir auf die ausführliche Berichterstattung zum Thema in den lokalen Medien Neue Presse Coburg (https://www.np-coburg.de/), Coburger Tageblatt (https://www.infranken.de/lk/coburg/) und Radio EINS (https://www.radioeins.com). Herzliche Grüße