CODE

Ich lese hin- und wieder - im Zusammenhang mit Cybersicherheit aus Forschung, Militär, Wirtschaft, Industrie und Behörden - den Begriff bzw. die Abkürzung CODE. Was bedeutet diese Abkürzung ? Für was stehen diese Buchstaben ?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Juli 2020
  • Frist
    29. August 2020
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Valerie DuMauve
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich lese hi…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
Valerie DuMauve
Betreff
CODE [#193510]
Datum
25. Juli 2020 11:27
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich lese hin- und wieder - im Zusammenhang mit Cybersicherheit aus Forschung, Militär, Wirtschaft, Industrie und Behörden - den Begriff bzw. die Abkürzung CODE. Was bedeutet diese Abkürzung ? Für was stehen diese Buchstaben ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Valerie DuMauve Anfragenr: 193510 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193510/
Mit freundlichen Grüßen Valerie DuMauve
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrte Frau DuMauve, bei Ihrer Anfrage handelt es sich nicht um eine Anfrage im Sinne des Informationsfreih…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: CODE [#193510]
Datum
12. August 2020 08:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau DuMauve, bei Ihrer Anfrage handelt es sich nicht um eine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Ich habe Ihre Anfrage deshalb zur Beantwortung an das Service-Center des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrte Frau DuMauve, vielen Dank für die Anfrage. Wir gehen davon aus, dass mit der von Ihnen genannten A…
Sehr geehrte Frau DuMauve, vielen Dank für die Anfrage. Wir gehen davon aus, dass mit der von Ihnen genannten Abkürzung CODE wahrscheinlich das Forschungsinstitut Cyber Defense (CODE) der Universität der Bundeswehr München (https://www.unibw.de/code) gemeint ist. Wir hoffen, wir konnten Ihnen damit weiterhelfen und verbleiben mit freundlichen Grüßen,