Coding-Guidelines

die BAMF-Coding-Guidelines wie in der "Digitalisierungsagenda 2020" erwähnt (siehe S. 22 http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Broschueren/broschuere-digitalisierungsagenda-2020.pdf?__blob=publicationFile)

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  • Datum
    12. März 2019
  • Frist
    16. April 2019
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Anna Biselli
Anna Biselli
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die BAMF-Coding-…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Anna Biselli
Betreff
Coding-Guidelines [#60922]
Datum
12. März 2019 11:53
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die BAMF-Coding-Guidelines wie in der "Digitalisierungsagenda 2020" erwähnt (siehe S. 22 http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Broschueren/broschuere-digitalisierungsagenda-2020.pdf?__blob=publicationFile)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Anna Biselli <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Anna Biselli << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anna Biselli
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrte Frau Biselli, bei den sog. Coding-Guidelines des BAMF handelt es sich aktuell um eine Entwurfsskizze…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
WG: Coding-Guidelines [#60922]
Datum
26. März 2019 10:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Biselli, bei den sog. Coding-Guidelines des BAMF handelt es sich aktuell um eine Entwurfsskizze, die noch weiter ausgearbeitet und abgestimmt werden muss; auch BAMF-intern ist diese noch nicht final veröffentlicht. Da es sich also (noch) nicht um amtliche Informationen gemäß § 2 IFG handelt, kann eine Herausgabe an Sie derzeit nicht erfolgen. Das BAMF hat sich zum Ziel gesetzt, die Coding-Guidelines bis Ende Oktober 2019 für die interne Veröffentlichung aufzubereiten (inkl. Erprobungsphase). Anschließend können interessierte Fragesteller/-innen diese Richtlinien ebenfalls zur Kenntnis erhalten. Sofern Ihrerseits dann noch Interesse besteht, kommen Sie gern nochmals auf uns zu. Mit freundlichen Grüßen

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Anna Biselli
Anna Biselli
Sehr geehrt<< Anrede >> besten Dank für die schnelle Benachrichtigung, ich komme dann gern wieder auf…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Anna Biselli
Betreff
AW: WG: Coding-Guidelines [#60922]
Datum
28. März 2019 14:04
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> besten Dank für die schnelle Benachrichtigung, ich komme dann gern wieder auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen Anna Biselli Anfragenr: 60922 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Anna Biselli << Adresse entfernt >>