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Coin Master Verbot

Ihre Schriftliche Stellungnahme dazu, ob das Famlienministerium in Rahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Hinblick die Apps von ("Coin-Master") dazu anreizen das eine Spielsuchtgefahr besteht auch meiner Petition mit dem Hinblick das vitelle Glückspielsimulatoren im Internet auch im Jugendschutzgesetz verankert werden anschließen würde, und wie steht ihr Ministerium zu vituellen Glückspielsumlationen. Der Hintergrund war das Indizierungsverfahren von Coin Master bei der BpjM

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. November 2019
  • Frist
    20. Dezember 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ihre Schrif…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Coin Master Verbot [#170514]
Datum
17. November 2019 00:24
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ihre Schriftliche Stellungnahme dazu, ob das Famlienministerium in Rahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Hinblick die Apps von ("Coin-Master") dazu anreizen das eine Spielsuchtgefahr besteht auch meiner Petition mit dem Hinblick das vitelle Glückspielsimulatoren im Internet auch im Jugendschutzgesetz verankert werden anschließen würde, und wie steht ihr Ministerium zu vituellen Glückspielsumlationen. Der Hintergrund war das Indizierungsverfahren von Coin Master bei der BpjM
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte<< Anrede >> Ist ihr Ministerium ebenfalls der Ansicht wie ich, das es auch gesetzliche Be…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Coin Master Verbot [#170514]
Datum
14. Dezember 2019 12:03
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Ist ihr Ministerium ebenfalls der Ansicht wie ich, das es auch gesetzliche Beschränkungen für Online-Simulatoren im Internet geben sollte? Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 170514 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170514

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr <Information-entfernt> mit Ihrer E-Mail vom 17.11.2019 und vom 14.12.2019 beantragen Sie auf Grundlage…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
eilt: Coin Master Verbot [#170514]
Datum
18. Dezember 2019 11:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> mit Ihrer E-Mail vom 17.11.2019 und vom 14.12.2019 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Informationen zur beiliegenden Anfrage. Nach Kriterien des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) stellt Ihr Anliegen keinen IFG-Antrag dar, sondern es wird vielmehr eine Sachanfrage an das Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gestellt. Mit dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erhält jede/r grundsätzlich einen voraussetzungslosen - wenn auch nicht ausnahmslosen - Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber Behörden des Bundes. Gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG besteht ein Anspruch auf Zugang zu vorhandenen amtlichen Aufzeichnungen. Demgegenüber gewährt das IFG insbesondere kein Recht auf Beantwortung von allgemeinen Fragen und Zusammenstellungen von Auskünften, die über die Einsichtnahme in amtliche Informationen hinausgehen. Ihre als Bürgeranfrage gewertetes Anliegen wurde innerhalb des BMFSFJ durch das Fachreferat geprüft. Nachfolgend habe ich Ihnen die zusammengefasste Antwort beigefügt. Die Frage, ob es sich bei dem benannten Spiel um "echtes Glückspiel" handelt, darf vom BMFSFJ nicht beantwortet werden. Einschlägig für diese Bewertung und etwaige Verbote ist der Glücksspielstaatsvertrag, welche in der Zuständigkeit der Länder liegt. Unter dem Blickwinkel des Kinder- und Jugendmedienschutzes erweisen sich Gewinnmechanismen in Spielen dennoch oftmals als problematisch. Es ist daher zu prüfen, ob Loot Boxes und andere Gewinnmöglichkeiten daher künftig auch auf die jeweilige Altersfreigabe eines Spiels Einfluss haben können. Hierfür wären Änderungen im Jugendschutzgesetz erforderlich. Die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode darauf verständigt, den gesetzlichen Kinder- und Jugendmedienschutz zu modernisieren. Die hierzu erforderlichen Abstimmungen dauern noch an. Zur Spiele-App "Coin Master" hat eine nach dem Jugendschutzgesetz antragsberechtigte Stelle einen Antrag auf Aufnahme des Mediums in die Liste jugendgefährdender Medien durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende gestellt. Nähere Informationen finden sie hier: https://www.bundespruefstelle.de/bpjm/s… . Mit freundlichen Grüßen
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