Comirnaty Pfizer pharmazeutischer Großhandel Impfstoff

Ihre Aufzeichnungen oder auch Ihre Bewertung zur Sicherheit und der Qualität der vom pharmazeutischen Großhandel hergestellten Arzneimittel Comirnaty von Pfizer.

Der Großhändler muss zur Sicherstellung der Qualität des Impfstoffs Comirnaty dieses Arzneimittel vor dem Transport auftauen. Auftauen ist nach Packungsbeilage unter den Informationen für das medizinische Fachpersonal der erste Schritt der Anwendung. Im pharmazeutischen Sinn ist es eine Bearbeitung des Arzneimittels durch Wärme. Durch die Wärmebehandlung des Impfstoffs wird der (Aggregat)zustand von fest zu flüssig geändert. Der Großhändler füllt auch die Fläschchen aus dem vom Hersteller gelieferten Durchstechflaschen-Tray mit 195 Durchstechflaschen in veränderter Menge, je nach Bestellmenge oder Verfügbarkeit, in zur Abgabe bestimmte Behältnisse (hier Kühlboxen) um.

Was der Großhändler nicht macht ist Abpacken, denn er bringt die Impfstoffe nicht in die äußere Umhüllung ein und legt keine Packungsbeilage bei.

Der Großhändler darf die Herstellungstätigkeiten Bearbeiten und Umfüllen ohne Erlaubnis und der daran verknüpften Verpflichtungen nicht durchführen.

Überlegt man sich noch, dass ein Arzneimittel aus einem zugelassenen Arzneimittel in VERÄNDERTEM Zustand abgefüllt wird, kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass die Qualität des zugelassenen und geprüften Arzneimittels NICHT beeinträchtigt wird. Hier ändert sich der Aggregatzustand von Comirnaty durch die Bearbeitung des Großhandels mit Wärme und führt dazu, dass dann nach § 21 Abs. 2 AMG keine Ausnahme von der Zulassungspflicht der einzelnen Fläschchen vorliegt. Von der Flut der Arzneimittelzulassungsanträge des Arzneimittelgroßhandels habe ich bisher noch gar nichts gehört.

Ich freue mich bald von Ihnen zu hören.

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  • Datum
    24. August 2021
  • Frist
    28. September 2021
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ihre Aufzeichnungen ode…
An Apothekerkammer Hessen Details
Von
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Betreff
Comirnaty Pfizer pharmazeutischer Großhandel Impfstoff [#227324]
Datum
24. August 2021 17:22
An
Apothekerkammer Hessen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ihre Aufzeichnungen oder auch Ihre Bewertung zur Sicherheit und der Qualität der vom pharmazeutischen Großhandel hergestellten Arzneimittel Comirnaty von Pfizer. Der Großhändler muss zur Sicherstellung der Qualität des Impfstoffs Comirnaty dieses Arzneimittel vor dem Transport auftauen. Auftauen ist nach Packungsbeilage unter den Informationen für das medizinische Fachpersonal der erste Schritt der Anwendung. Im pharmazeutischen Sinn ist es eine Bearbeitung des Arzneimittels durch Wärme. Durch die Wärmebehandlung des Impfstoffs wird der (Aggregat)zustand von fest zu flüssig geändert. Der Großhändler füllt auch die Fläschchen aus dem vom Hersteller gelieferten Durchstechflaschen-Tray mit 195 Durchstechflaschen in veränderter Menge, je nach Bestellmenge oder Verfügbarkeit, in zur Abgabe bestimmte Behältnisse (hier Kühlboxen) um. Was der Großhändler nicht macht ist Abpacken, denn er bringt die Impfstoffe nicht in die äußere Umhüllung ein und legt keine Packungsbeilage bei. Der Großhändler darf die Herstellungstätigkeiten Bearbeiten und Umfüllen ohne Erlaubnis und der daran verknüpften Verpflichtungen nicht durchführen. Überlegt man sich noch, dass ein Arzneimittel aus einem zugelassenen Arzneimittel in VERÄNDERTEM Zustand abgefüllt wird, kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass die Qualität des zugelassenen und geprüften Arzneimittels NICHT beeinträchtigt wird. Hier ändert sich der Aggregatzustand von Comirnaty durch die Bearbeitung des Großhandels mit Wärme und führt dazu, dass dann nach § 21 Abs. 2 AMG keine Ausnahme von der Zulassungspflicht der einzelnen Fläschchen vorliegt. Von der Flut der Arzneimittelzulassungsanträge des Arzneimittelgroßhandels habe ich bisher noch gar nichts gehört. Ich freue mich bald von Ihnen zu hören.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227324 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227324/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Apothekerkammer Hessen
Sehr Antragsteller/in die Landesapothekerkammer Hessen ist Berufsvertretung der hessischen Apothekerinnen und Ap…
Von
Apothekerkammer Hessen
Betreff
AW: Comirnaty Pfizer pharmazeutischer Großhandel Impfstoff [#227324]-gedruckt mj
Datum
31. August 2021 15:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die Landesapothekerkammer Hessen ist Berufsvertretung der hessischen Apothekerinnen und Apotheker. Die Überwachung des Arzneimittelverkehrs gehört nicht zu unseren Aufgaben. Ebenso wenig sind wir für die Zulassung von Arzneimitteln zuständig. Aus den vorgenannten Gründen können wir Ihnen die von Ihnen begehrten Auskünfte leider nicht erteilen. Eine Weitergabe Ihrer Anfrage an andere Behörden erfolgt durch uns nicht. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Stellungnahme. Ich kann Ihnen nicht in allen Punkten zustimmen…
An Apothekerkammer Hessen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Comirnaty Pfizer pharmazeutischer Großhandel Impfstoff [#227324]-gedruckt mj [#227324]
Datum
8. September 2021 17:57
An
Apothekerkammer Hessen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Stellungnahme. Ich kann Ihnen nicht in allen Punkten zustimmen. In Ihrer Satzung machen Sie ganz andere Versprechen, vgl. Satzung Landesapothekerkammer Hessen § 3. Aber jeder sieht das wohl anders. Wenigstens sind Sie nun informiert. Eine Rückmeldung Ihrerseits ist nicht erforderlich, stellen Sie lieber weiter Ihre Heilberufskärtchen aus, auf die kommt es jetzt besonders an. Danke! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227324 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227324/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>