Compliance-Regeln

die Compliance-Regeln, die im BMWK gelten und auf die bspw. in der Pressemitteilung von Minister Habeck zu Patrick Graichen vom 17.05.2023 Bezug genommen wird.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Mai 2023
  • Frist
    1. Juli 2023
  • 3 Follower:innen
Danny Seis
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Compliance-Regeln, die im BMWK ge…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Danny Seis
Betreff
Compliance-Regeln [#279976]
Datum
29. Mai 2023 03:58
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Compliance-Regeln, die im BMWK gelten und auf die bspw. in der Pressemitteilung von Minister Habeck zu Patrick Graichen vom 17.05.2023 Bezug genommen wird.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 279976 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279976/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Danny Seis << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Danny Seis

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Seis, vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie erfragen unter Berufung auf das Informationsfreihei…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Compliance-Regeln [#279976]
Datum
14. Juni 2023 13:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Seis, vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie erfragen unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz die geltenden Compliance-Regeln im BMWK. Wir verstehen dies als eine Bürgeranfrage, da Sie nach unserem Verständnis keinen Zugang zu im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorliegenden Dokumenten begehren, sondern eine fachliche Auskunft erfragen. Diese beantworten wir gerne wie folgt: Für die gesamte Bundesverwaltung gilt ein einheitliches und umfassendes Anti-Korruptions-Regime. Die Präventionsstrategie der Bundesregierung basiert dabei im Wesentlichen auf den folgenden Regelwerken, an die auch das BMWK gebunden ist: o Mit der Richtlinie zur Korruptionsprävention besteht in der Bundesverwaltung ein umfassendes Regelwerk um Korruption vorzubeugen und die Integrität der öffentlichen Verwaltung zu wahren. https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_30072004_O4634140151.htm o Ein Verhaltenskodex gegen Korruption weist die Beschäftigten auf Risiken und Gefahrensituationen hin. https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/BMI-O4-0001-NF-673-KF-001-A001.htm o Ein weiteres Werkzeug ist der Leitfaden für Vorgesetzte und Behördenleitungen, der ein besonderes Augenmerk auf die Vorbildfunktion von Führungskräften legt. Hier erhalten Führungskräfte Hinweise zu Korruptionsrisiken, Anzeichen für Korruption, Warnsignale und das Verhalten bei Verdachtsfällen. https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/BMI-O4-0001-NF-673-KF-001-A002.htm o Die Empfehlungen zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung gestalten die Vorgaben der Richtlinie näher aus. Sie geben darüber hinaus Hilfestellung bei der Umsetzung der Maßnahmen zur Korruptionsprävention. https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/BMI-O4-0001-NF-673-KF-001-A003.htm o Daneben gibt es das Rundschreiben des BMI zur Annahme von Belohnungen und Geschenken. https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_08112004_DI32101701.htm Weitergehende Informationen zum Thema Integrität der Verwaltung finden Sie auf der Webseite des BMI https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/integritaet-der-verwaltung/integritaet-der-verwaltung-node.html#:~:text=Die%20Integrit%C3%A4t%20der%20Verwaltung%20ist,unbestechlich%20und%20objektiv%20Entscheidungen%20treffen. Sollten Sie gleichwohl eine förmliche Behandlung Ihrer Anfrage als Antrag nach § 1 IFG wünschen, bitten wir um Mitteilung. Wir weisen allerdings darauf hin, dass diese kostenpflichtig sein kann und ggf. aus o.g. Gründen abzulehnen ist. Mit freundlichen Grüßen