Sehr geehrter Herr Seis,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Sie erfragen unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz die geltenden Compliance-Regeln im BMWK.
Wir verstehen dies als eine Bürgeranfrage, da Sie nach unserem Verständnis keinen Zugang zu im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorliegenden Dokumenten begehren, sondern eine fachliche Auskunft erfragen. Diese beantworten wir gerne wie folgt:
Für die gesamte Bundesverwaltung gilt ein einheitliches und umfassendes Anti-Korruptions-Regime. Die Präventionsstrategie der Bundesregierung basiert dabei im Wesentlichen auf den folgenden Regelwerken, an die auch das BMWK gebunden ist:
o Mit der Richtlinie zur Korruptionsprävention besteht in der Bundesverwaltung ein umfassendes Regelwerk um Korruption vorzubeugen und die Integrität der öffentlichen Verwaltung zu wahren.
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_30072004_O4634140151.htm
o Ein Verhaltenskodex gegen Korruption weist die Beschäftigten auf Risiken und Gefahrensituationen hin.
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/BMI-O4-0001-NF-673-KF-001-A001.htm
o Ein weiteres Werkzeug ist der Leitfaden für Vorgesetzte und Behördenleitungen, der ein besonderes Augenmerk auf die Vorbildfunktion von Führungskräften legt. Hier erhalten Führungskräfte Hinweise zu Korruptionsrisiken, Anzeichen für Korruption, Warnsignale und das Verhalten bei Verdachtsfällen.
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/BMI-O4-0001-NF-673-KF-001-A002.htm
o Die Empfehlungen zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung gestalten die Vorgaben der Richtlinie näher aus. Sie geben darüber hinaus Hilfestellung bei der Umsetzung der Maßnahmen zur Korruptionsprävention.
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/BMI-O4-0001-NF-673-KF-001-A003.htm
o Daneben gibt es das Rundschreiben des BMI zur Annahme von Belohnungen und Geschenken.
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_08112004_DI32101701.htm
Weitergehende Informationen zum Thema Integrität der Verwaltung finden Sie auf der Webseite des BMI
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/integritaet-der-verwaltung/integritaet-der-verwaltung-node.html#:~:text=Die%20Integrit%C3%A4t%20der%20Verwaltung%20ist,unbestechlich%20und%20objektiv%20Entscheidungen%20treffen.
Sollten Sie gleichwohl eine förmliche Behandlung Ihrer Anfrage als Antrag nach § 1 IFG wünschen, bitten wir um Mitteilung. Wir weisen allerdings darauf hin, dass diese kostenpflichtig sein kann und ggf. aus o.g. Gründen abzulehnen ist.
Mit freundlichen Grüßen