Computerspielgebrauch in den verschiedenen Lebensaltern von Schülern

Ich bitte um Auskunft darüber,welche Computerspiele in welcher Altersgruppe von Schülern besonders gespielt werden und evtl.(falls bekannt) in welchem zeitlichen Umfang.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Februar 2019
  • Frist
    9. März 2019
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Wolfgang Kersten
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Aus…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Wolfgang Kersten
Betreff
Computerspielgebrauch in den verschiedenen Lebensaltern von Schülern [#56265]
Datum
7. Februar 2019 17:31
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Auskunft darüber,welche Computerspiele in welcher Altersgruppe von Schülern besonders gespielt werden und evtl.(falls bekannt) in welchem zeitlichen Umfang.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Kersten <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Wolfgang Kersten << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Kersten
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Kersten, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 07.…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung IFG Antrag 261: Computerspielgebrauch in den verschiedenen Lebensaltern von Schülern
Datum
11. Februar 2019 08:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kersten, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 07. Februar 2019. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/11100100-IF30261 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Kersten, Sie haben mit E-Mail vom 07. Februar 2019 (unser Az.: A-IR/11100100-IF30261) eine Anf…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Computerspielgebrauch in den verschiedenen Lebensaltern von Schülern (Az.: A-IR/11100100-IF30261)
Datum
20. Februar 2019 15:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kersten, Sie haben mit E-Mail vom 07. Februar 2019 (unser Az.: A-IR/11100100-IF30261) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung folgender Informationen: Welche Computerspiele in welcher Altersgruppe werden von Schülern besonders gespielt und (falls bekannt) in welchem zeitlichen Umfang. Zu Ihrer Anfrage nehmen wir nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung unseres Hauses wie folgt Stellung: Im Anhang beigefügt senden wir Ihnen die Internetverweise zur IKT Erhebung und zur Zeitverwendungserhebung ZVE. Die IKT-Internetverweise enthalten auf Seite 3 den Link zur Fachserie 15 Reihe 4 IKT 2018. Diese Fachserie enthält auf der Seite 18 Daten von Personen nach dem Alter zu Online-Spielen oder Herunterladen von Spielen. Die ZVE-Internetverweise enthalten auf Seite 2 den Link zum Tabellenband Zeitverwendung 2012/2013. Dieser enthält in der Tabelle 1.1 Daten von Personen im Alter von 10-17 Jahren zu Computerspielen (Aktivitätscode 763). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir hoffen, Ihnen mit unserer Antwort weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen