Containerdorf für Asylsuchende in Schönwalde -Glien, Havelland

Wann und wer hat das Grundstück im Gewerbegebiet Erlenbruch, Schönwalde-Glien dem Landkreis Havelland vorgeschlagen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Oktober 2015
  • Frist
    3. November 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wann und wer hat…
An Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Details
Von
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Betreff
Containerdorf für Asylsuchende in Schönwalde -Glien, Havelland [#11507]
Datum
2. Oktober 2015 15:05
An
Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wann und wer hat das Grundstück im Gewerbegebiet Erlenbruch, Schönwalde-Glien dem Landkreis Havelland vorgeschlagen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte haben Sie Verständnis, dass der Arbeitsstab der B…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
Betreff
WG: Containerdorf für Asylsuchende in Schönwalde -Glien, Havelland [#11507]
Datum
23. Oktober 2015 13:09
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte haben Sie Verständnis, dass der Arbeitsstab der Beauftragten keine rechtsverbindlichen Auskünfte erteilen kann. Folgende Hinweise möchte ich Ihnen gleichwohl geben: Bitte beachten Sie, dass in Folge der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern die Unterbringung und Verpflegung von Flüchtlingen in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer (i.d.R. Landesinnenministerien) und der von diesen jeweils beauftragten kommunalen Behörden liegt. Wenden Sie sich in Bezug auf Ihr Anliegen deshalb bitte an o. g. zuständigen Stellen. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Hinweisen etwas weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen