Controlling / Destatis

Welche Erkenntnisse liegen dem Zentrum über die Anwendung der V-Modell-XT-Methodik bei dem Statistischen Bundesamt vor?
Zum Hintergrund ist anzumerken, dass die Todesursachen-Statistik 2016 von denen selbst zunächst für 2017-08 und später für 2018-03 angekündigt wurde, aber tatsächlich bis heute für den Bürger unauffindbar ist, obschon doch auch eine Aktualisierung am Tage der endgültig letztmaligen amtlichen Feststellung der Todesursache aus technischer Sicht denkbar wäre (von einer Datalog-artigen Abfragesprache ganz zu schweigen...).
Zur Bedeutung sei angemerkt, dass der Bürger die Beteuerungen von Gewinnsüchtigen, die den Gesetzgeber von dem angeblichen Nutzen der Rauchwarnmelder „überzeugen“ konnten, überprüfen können muss, um so seine äußerst wichtige Funktion in einem Rechtsstaat französisch-US-amerikanischer-demokratisch-britisch-königlicher Prägung überhaupt erfüllen zu können.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. Juli 2018
  • Frist
    21. August 2018
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Arne Wörner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Erkenntni…
An Informationstechnikzentrum Bund Details
Von
Arne Wörner
Betreff
Controlling / Destatis [#32065]
Datum
19. Juli 2018 13:34
An
Informationstechnikzentrum Bund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Erkenntnisse liegen dem Zentrum über die Anwendung der V-Modell-XT-Methodik bei dem Statistischen Bundesamt vor? Zum Hintergrund ist anzumerken, dass die Todesursachen-Statistik 2016 von denen selbst zunächst für 2017-08 und später für 2018-03 angekündigt wurde, aber tatsächlich bis heute für den Bürger unauffindbar ist, obschon doch auch eine Aktualisierung am Tage der endgültig letztmaligen amtlichen Feststellung der Todesursache aus technischer Sicht denkbar wäre (von einer Datalog-artigen Abfragesprache ganz zu schweigen...). Zur Bedeutung sei angemerkt, dass der Bürger die Beteuerungen von Gewinnsüchtigen, die den Gesetzgeber von dem angeblichen Nutzen der Rauchwarnmelder „überzeugen“ konnten, überprüfen können muss, um so seine äußerst wichtige Funktion in einem Rechtsstaat französisch-US-amerikanischer-demokratisch-britisch-königlicher Prägung überhaupt erfüllen zu können.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Wörner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner

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Informationstechnikzentrum Bund
Sehr geehrter Herr Wörner, beigefügtes Schreiben übersende ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freund…
Von
Informationstechnikzentrum Bund
Betreff
AW: Controlling / Destatis [#32065]
Datum
30. Juli 2018 10:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wörner, beigefügtes Schreiben übersende ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen