Controlling und Statistik dem Thema Widerspruch und Klage

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Dem Aktenplan der BA ist zu entnehmen, dass eine Vielzahl von Unterpunkten in Controlling' und Statistik dem Thema Widerspruch und Klage gewidmet ist. Dabei handelt es sich wohl nicht nur um Dateneingabemöglichkeiten, sondern auch Rückfrage-und Auswertungsmöglichkeiten. (z.B. 11-7000 Allgemeines; 11-7001 Durchführung; 11-7002 Widerspruch; 11-7003 Klage, einstweiliger Rechtsschutz; 11-7004 Berufung, Beschwerden; 11-7005 Revision; 11-7006 Kosten; 11-7006.1 gerichtliche Kosten; 11-7006.2 außergerichtliche Kosten; 11-7007 Rechtsprechung; 11-71 Sonstige Gerichtsverfahren.)

Meines Wissens zieht die BA die erforderlichen Daten für die gesetzlich vorgesehenen Statistiken zentral aus den einzelnen IT-Verfahren.

Es wird der Antrag gestellt, die im folgenden benannten Daten nach Jahren aufgeschlüsselt auszuweisen.

I. In wieviel sozialgerichtlichen Verfahren von 2010 bis -2019 wurde vom Jobcenter Hagen eine private Rechtsanwaltskanzlei bzw. ein privater Rechtsanwalt hinzugezogen bzw. bevollmächtigt, sie zu vertreten?
1.
In wie vielen Fällen handelte es sich davon um a) KdU, b) Regelsatzklagen, c) EGV-VA, c) Rückforderungen d) Sanktionen?
2.
In wie vielen Fällen wurden die Verfahren aus Sicht des Jobcenters a) gewonnen, b) verloren, c) durch Vergleiche abgeschlossen, d) sonstige (z.B. Erledigungen) ?
3.
Höhe der entstandenen Kosten durch die Beauftragung von externen RA Kanzleien des Jobcenters Hagen für die Stadt Hagen?
Hilfsweise wird um die Benennung von entsprechenden Quellen, öffentliche Statistiken für die Jahre 2010 bis 2019 gebeten, aus denen obig angefragte Daten hervorgehen.

Des weiteren wird unter Bezugnahme auf den Aktenplan der BA Nürnberg beantragt folgende Daten aufgeschlüsselt auszuweisen.

II. Anzahl sozialgerichtlicher Verfahren im Jahr 2020 vom Jobcenter Hagen?
a) In wieviel: der obig benannten sozialgerichtlichen Verfahren wurde vom Jobcenter Hagen im Jahr 2020 eine private Rechtsanwaltskanzlei bzw. ein privater Rechtsanwalt zur Vertretung hinzugezogen bzw. bevollmächtigt?
b) Davon vertreten sich in wieviel Fällen die Leistungsberechtigten' (Kläger) selbst?
c) Davon werden in wieviel Fällen die Leistungsberechtigten (Kläger) durch Rechtsanwälte vertreten?
d) Davon werden in wieviel Fällen die Leistungsberechtigten (Kläger) durch Sozialverbände, Gewerkschaften etc. vertreten?

III) Mit Bezugnahme auf folgendes Schreiben des Bundesrechnungshofs Baden -Württemberg http.://www.rechnunqshof.badenwuerttemberg.de/media/973/BOoa 04.pdf wird um Benennung der Quellen / Statistiken ,gebeten aus den die Aufzählung der Gründe ("besonderen/herausragende Einzelfälle aus Sicht des Jobcenters"), zur Beauftragung einer RA-Kanzlei bzw. eines Rechtsanwalts geführt haben bzw. führen können.
IV. Anzahl der abgerechneten sozialrechtlichen Verfahren auf der Grundlage der Gebührensätze der Bundesgebührenordnung für Rechtanwälte

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. Januar 2021
  • Frist
    23. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dem Aktenplan der BA ist zu…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Controlling und Statistik dem Thema Widerspruch und Klage [#209121]
Datum
19. Januar 2021 19:15
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dem Aktenplan der BA ist zu entnehmen, dass eine Vielzahl von Unterpunkten in Controlling' und Statistik dem Thema Widerspruch und Klage gewidmet ist. Dabei handelt es sich wohl nicht nur um Dateneingabemöglichkeiten, sondern auch Rückfrage-und Auswertungsmöglichkeiten. (z.B. 11-7000 Allgemeines; 11-7001 Durchführung; 11-7002 Widerspruch; 11-7003 Klage, einstweiliger Rechtsschutz; 11-7004 Berufung, Beschwerden; 11-7005 Revision; 11-7006 Kosten; 11-7006.1 gerichtliche Kosten; 11-7006.2 außergerichtliche Kosten; 11-7007 Rechtsprechung; 11-71 Sonstige Gerichtsverfahren.) Meines Wissens zieht die BA die erforderlichen Daten für die gesetzlich vorgesehenen Statistiken zentral aus den einzelnen IT-Verfahren. Es wird der Antrag gestellt, die im folgenden benannten Daten nach Jahren aufgeschlüsselt auszuweisen. I. In wieviel sozialgerichtlichen Verfahren von 2010 bis -2019 wurde vom Jobcenter Hagen eine private Rechtsanwaltskanzlei bzw. ein privater Rechtsanwalt hinzugezogen bzw. bevollmächtigt, sie zu vertreten? 1. In wie vielen Fällen handelte es sich davon um a) KdU, b) Regelsatzklagen, c) EGV-VA, c) Rückforderungen d) Sanktionen? 2. In wie vielen Fällen wurden die Verfahren aus Sicht des Jobcenters a) gewonnen, b) verloren, c) durch Vergleiche abgeschlossen, d) sonstige (z.B. Erledigungen) ? 3. Höhe der entstandenen Kosten durch die Beauftragung von externen RA Kanzleien des Jobcenters Hagen für die Stadt Hagen? Hilfsweise wird um die Benennung von entsprechenden Quellen, öffentliche Statistiken für die Jahre 2010 bis 2019 gebeten, aus denen obig angefragte Daten hervorgehen. Des weiteren wird unter Bezugnahme auf den Aktenplan der BA Nürnberg beantragt folgende Daten aufgeschlüsselt auszuweisen. II. Anzahl sozialgerichtlicher Verfahren im Jahr 2020 vom Jobcenter Hagen? a) In wieviel: der obig benannten sozialgerichtlichen Verfahren wurde vom Jobcenter Hagen im Jahr 2020 eine private Rechtsanwaltskanzlei bzw. ein privater Rechtsanwalt zur Vertretung hinzugezogen bzw. bevollmächtigt? b) Davon vertreten sich in wieviel Fällen die Leistungsberechtigten' (Kläger) selbst? c) Davon werden in wieviel Fällen die Leistungsberechtigten (Kläger) durch Rechtsanwälte vertreten? d) Davon werden in wieviel Fällen die Leistungsberechtigten (Kläger) durch Sozialverbände, Gewerkschaften etc. vertreten? III) Mit Bezugnahme auf folgendes Schreiben des Bundesrechnungshofs Baden -Württemberg http.://www.rechnunqshof.badenwuerttemberg.de/media/973/BOoa 04.pdf wird um Benennung der Quellen / Statistiken ,gebeten aus den die Aufzählung der Gründe ("besonderen/herausragende Einzelfälle aus Sicht des Jobcenters"), zur Beauftragung einer RA-Kanzlei bzw. eines Rechtsanwalts geführt haben bzw. führen können. IV. Anzahl der abgerechneten sozialrechtlichen Verfahren auf der Grundlage der Gebührensätze der Bundesgebührenordnung für Rechtanwälte Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209121 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209121/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 19.1.2021 baten Sie um Zugang zu folgenden amtlichen Informationen: …
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
WG: Controlling und Statistik dem Thema Widerspruch und Klage [#209121]
Datum
10. Februar 2021 18:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 19.1.2021 baten Sie um Zugang zu folgenden amtlichen Informationen: I. In wie vielen sozialgerichtlichen Verfahren von 2010 bis -2019 wurde vom Jobcenter Hagen eine private Rechtsanwaltskanzlei bzw. ein privater Rechtsanwalt hinzugezogen bzw. bevollmächtigt, sie zu vertreten? 1. In wie vielen Fällen handelte es sich davon um a) KdU, b) Regelsatzklagen, c) EGV-VA, c) Rückfor-derungen d) Sanktionen? 2. In wie vielen Fällen wurden die Verfahren aus Sicht des Jobcenters a) gewonnen, b) verloren, c) durch Vergleiche abgeschlossen, d) sonstige (z.B. Erledigungen)? 3. Höhe der entstandenen Kosten durch die Beauftragung von externen RA Kanzleien des Jobcenters Hagen für die Stadt Hagen? Hilfsweise wird um die Benennung von entsprechenden Quellen, öffentlichen Statistiken für die Jahre 2010 bis 2019 gebeten, aus denen obig angefragte Daten hervorgehen. Außerdem bitten Sie unter Bezugnahme auf den Aktenplan der Bundesagentur für Arbeit (BA) um Übermittlung folgender Daten in aufgeschlüsselter Darstellung: II. Anzahl sozialgerichtlicher Verfahren im Jahr 2020 des Jobcenters Hagen a) In wieviel: der obig benannten sozialgerichtlichen Verfahren wurde vom Jobcenter Hagen im Jahr 2020 eine private Rechtsanwaltskanzlei bzw. ein privater Rechtsanwalt zur Vertretung hinzugezogen bzw. bevollmächtigt? b) Davon vertreten sich in wieviel Fällen die Leistungsberechtigten' (Kläger) selbst? c) Davon werden in wieviel Fällen die Leistungsberechtigten (Kläger) durch Rechtsanwälte vertreten? d) Davon werden in wieviel Fällen die Leistungsberechtigten (Kläger) durch Sozialverbände, Gewerk-schaften etc. vertreten? III. Unter Bezugnahme auf ein Schreiben des Rechnungshofs Baden -Württemberg bitten Sie um Be-nennung der Quellen / Statistiken, die dort zur Aufzählung der Gründe ("besonderen/herausragende Einzelfälle aus Sicht des Jobcenters") für die Beauftragung einer RA-Kanzlei bzw. eines Rechtsan-walts geführt haben. IV. Im Weiteren bitten Sie um Mitteilung der Anzahl der abgerechneten sozialrechtlichen Verfahren auf der Grundlage der Gebührensätze der Bundesgebührenordnung für Rechtanwälte. Die gewünschten amtlichen Informationen können nicht zugänglich gemacht werden, weil sie in der Bundesagentur für Arbeit (BA) nicht vorhanden sind. Der in § 1 Abs. 1 IFG normierte Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen setzt voraus, dass die gewünschte amtliche Information bei der Behörde vorhanden ist. Amtliche Informationen werden in § 2 Nr. 1 IFG als jede in amtlicher Eigenschaft gefertigte Aufzeichnung definiert. Liegen über die gesuchte Information keine Aufzeichnungen vor, ist die Behörde nach dem IFG nicht verpflichtet, die gewünschte Aufzeichnung erst herzustellen oder zu beschaffen. Die von Ihnen gewünschten Informa-tionen betreffen Widerspruchs- und Klageverfahren des Jobcenters (JC) Hagen. Aufzeichnungen da-zu sind in der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit (BA) ganz überwiegend nicht vorhanden Soweit Angaben zu Ihren Fragen in der BA statistisch erfasst werden, werden diese in der Statistik der BA zum SGB II im Internet veröffentlicht. In diesen Fällen sind die gewünschten Auskünfte über all-gemein zugängliche Quellen zugänglich, so dass der Antrag nach § 9 Abs. 3 IFG abgelehnt werden kann. Im Einzelnen: I. Auskunft über Bevollmächtigung einer Rechtsanwaltskanzlei, über den Klagegegenstand und den Ausgang der Klageverfahren und die Höhe der in den Verfahren entstandenen Rechtsanwaltskosten in den Jahren 2010 bis 2019 Die Statistik der BA verarbeitet Daten der operativen Fachverfahren der gemeinsamen Einrichtungen und Zulieferungen der zugelassenen kommunalen Träger zur Erstellung der amtlichen Statistik zum SGB II (§ 53 SGB II i.V.m. § 51b SGB II). In der Verordnung zur Datenübermittlung nach § 51b SGB II ist der Umfang der Statistiken und der Merkmalskanon festgelegt: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2…. Für Widersprüche und Klagen sind die Aspekte einer Rechtsvertretung (z.B. Beteiligung von Rechts-anwälten) nicht statistikrelevant. Auswertungen der Statistik können daher nicht entsprechend der An-frage differenziert werden. Die Kriterien der statistischen Erfassung von Widersprüchen und Klagen nach „Sachgebieten“ wurde Ihnen anlässlich eines anderen Antrags nach dem IFG mit Bescheid vom 26.5.2017, Az. 1409.1 – 13/2017 schon einmal erläutert. Die Kriterien „Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts/einer Rechtsanwältin“ und „Kosten des Verfah-rens“ werden statistisch nicht erfasst. Insoweit ist die gewünschte amtliche Information nicht vorhan-den. Eine statistische Auswertung wäre schon mangels Erfassung der von Ihnen genannten Kriterien nicht möglich. Hinsichtlich der Erfassung des Klagegegenstandes und des Ausgangs der Verfahren wird ebenfalls auf die Festlegungen nach § 51b SGB II verwiesen. Die Kriterien, die statistisch erfasst werden, kön-nen Sie der Statistik der BA unter (https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/… ) entnehmen. Die erfassten Klagegegenstände finden Sie dort unter den Rubriken 2.1, 2.2 und 2.3. „Sachgebiet“, Zahlen zum Ausgang des Verfahrens unter 3.1 „Erledigungsart“. Hier finden Sie auch die Ergebnisse für das JC Hagen. II. Anzahl der Klageverfahren des JC Hagen im Jahr 2020 Hierzu wird ebenfalls auf die Statistik der BA unter nachstehendem Link und dort auf die Ergebnisse für das JC Hagen in den jeweiligen Einzelheften verwiesen: https://statistik.arbeitsagentur.de/Sit… Soweit Sie um Auskunft bitten, in wie vielen dieser Verfahren sich die Beteiligten durch Rechtsan-waltskanzleien oder durch Sozialverbände vertreten lassen, werden diese Kriterien statistisch nicht erfasst. Die gewünschte Information ist daher nicht vorhanden. III. Soweit Sie unter Bezugnahme auf ein Schreiben des Rechnungshofs Baden-Württemberg Zugang zu den Quellen oder Statistiken wünschen, die den Rechnungshof Baden-Württemberg zu einer Aufzäh-lung von Gründen für die Beauftragung von Rechtsanwälten durch die öffentliche Hand veranlasst haben, ist das genannte Schreiben unter dem von Ihnen zitierten Link nicht auffindbar. Der BA liegen zu Prüfberichten des Landesrechnungshofs Baden-Württemberg auch keine Informationen vor. IV. Wie unter I. dargestellt wird die Beauftragung von Rechtsanwaltskanzleien durch die Jobcenter inner-halb der BA statistisch nicht erfasst. Daher können auch keine Informationen zur Anzahl der Gerichts-verfahren des JC Hagen, in denen Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet wurden, vorliegen. Der Antrag war daher abzulehnen. Der Bescheid geht Ihnen per Post zu. Mit freundlichen Grüßen