Controllingberichte Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Heilbronn

Controllingberichte der Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Heilbronn, 1. u. 2. Quartal 2022.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    21. September 2022
  • Frist
    25. Oktober 2022
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Controllingber…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Controllingberichte Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Heilbronn [#259488]
Datum
21. September 2022 21:40
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Controllingberichte der Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Heilbronn, 1. u. 2. Quartal 2022.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259488 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259488/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
WG: Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 21. September 2022, Az.: 259488 Sehr << Antragste…
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
WG: Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 21. September 2022, Az.: 259488
Datum
19. Oktober 2022 08:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 21. September 2022 an das Ministerium der Justiz und für Migration bitten Sie um Übersendung der "Controllingberichte der Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Heilbronn, 1. u. 2. Quartal 2022". Ihre Anfrage wirft rechtliche Fragen auf, deren abschließende Bearbeitung innerhalb der einmonatigen Frist des § 7 Abs. 7 Satz 1 LIFG nicht möglich ist. Wir bitten um Verständnis, dass die Frist aus diesem Grund nach § 7 Abs. 7 Satz 2 LIFG um zunächst einen Monat verlängert werden muss. Hierüber erhalten Sie nach § 7 Abs. 7 Satz 3 LIFG diese Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 21. September 2022, Az.: 259488 Sehr << Antragsteller…
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 21. September 2022, Az.: 259488
Datum
21. November 2022 17:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir kommen auf Ihre mit E-Mail vom 21. September 2022 an das Ministerium der Justiz und für Migration zurück, mit der Sie um Übersendung der "Controllingberichte der Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Heilbronn, 1. u. 2. Quartal 2022" gebeten haben. Eine abschließende Bearbeitung Ihres unter anderem auf das Landesinformationsfreiheitsgesetz gestützte Auskunftsersuchens ist innerhalb der bereits um einen Monat verlängerten Frist des § 7 Abs. 7 Satz 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz nicht möglich. Die Frist nach § 7 Abs. 7 Satz 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz muss daher um einen weiteren Monat verlängert werden. Hierüber erhalten Sie nach § 7 Abs. 7 Satz 3 Landesinformationsfreiheitsgesetz diese Mitteilung. Des Weiteren bitten wir Sie, rechtzeitig vor Ablauf der verlängerten Bearbeitungsfrist für den Fall einer Ablehnung Ihres Auskunftsersuchens eine zustellungsfähige Anschrift mitzuteilen. Wir weisen Sie zudem bereits an dieser Stelle darauf hin, dass für Auskünfte nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Gebühren und Auslagen erhoben werden können (§ 10 Absatz 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz). Gem. § 10 Absatz 2 Satz 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz möchten wir Sie weiter darüber informieren, dass bei abschließender Bearbeitung Ihres Auskunftsersuchens die Gebühren voraussichtlich die Höhe von 200,00 Euro übersteigen werden. Auch bei etwaiger Ablehnung Ihres Auskunftsersuchens wird unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands gemäß §§ 10 Absatz 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz, 4 Absatz 2 Satz 1 Landesgebührengesetz, Nummer 2.1 der Verwaltungsvorschrift-Kostenfestlegung sowie § 2 Satz 2 der Gebührenverordnung LIFG JuM eine Gebühr zwischen 10,00 und 500,00 Euro erhoben. Im Falle der Ablehnung Ihres Auskunftsersuchens werden voraussichtlich Gebühren in Höhe von 500,00 Euro erhoben. Der Gebührenansatz beruht auf dem mit der Prüfung Ihrer Anfrage verbundenen Verwaltungsaufwand. Wir bitten Sie daher um Mitteilung binnen eines Monats nach Erhalt dieses Schreibens, ob Sie an Ihrem mit E-Mail vom 21. September 2022 gestellten Auskunftsersuchen im Hinblick auf die oben genannten Gebühren festhalten wollen. Sollten wir binnen dieser Frist keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, gilt Ihr Antrag nach § 10 Absatz 2 Satz 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes als zurückgenommen. Mit freundlichen Grüßen