Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

COPD Patient

Leide an Asthma + seit Jahren an COPD! Daher würde mir eine Maske nur zusätzliche gesundheitliche Schäden zufügen. Als Rentnerin wie soll ich mich verhalten um von der Polizei nicht angegriffen zu werden wenn ich einkaufen gehen muss.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. April 2020
  • Frist
    29. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Leide an As…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
COPD Patient [#185388]
Datum
26. April 2020 22:39
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Leide an Asthma + seit Jahren an COPD! Daher würde mir eine Maske nur zusätzliche gesundheitliche Schäden zufügen. Als Rentnerin wie soll ich mich verhalten um von der Polizei nicht angegriffen zu werden wenn ich einkaufen gehen muss.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Frau Keller Anfragenr: 185388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185388
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 I…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
COPD Patient [#185388]
Datum
28. April 2020 14:03
Status
Warte auf Antwort
zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des BMG in besonderem Maße. Ich bitte daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände voraussichtlich nicht sofort beantwortet werden kann und möchte Sie um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Keller, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26. April 2020. Für den Vollzug des Infektionsschutzge…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: COPD Patient [#185388]
Datum
18. Mai 2020 16:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Keller, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26. April 2020. Für den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes und damit auch für die Risikobewertung sind die Bundesländer sowie ihre Städte und Kommunen verantwortlich. Diese haben auch die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen im öffentlichen Raum eingeführt. Bundeseinheitliche Regelungen bestehen nicht. Die Vorgaben können sich vielmehr von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Ich empfehle Ihnen daher, sich mit Ihrem Anliegen an die zuständige Stelle in Ihrem Bundesland zu wenden. Es gibt auch Städte und Kommunen, die Regelungen in eigener Verantwortlichkeit ergriffen haben. Informationen der Länder finden Sie auf den folgenden Webseiten: Baden-Württemberg: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/se… Bayern: https://www.bayern.de/service/coronavir… Berlin: https://www.berlin.de/corona/ Brandenburg: https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/start/ Bremen: https://www.bremen.de/corona Hamburg: https://www.hamburg.de/coronavirus/ Hessen: https://www.hessen.de/fuer-buerger/aktu… Mecklenburg-Vorpommern: https://www.regierung-mv.de/ Niedersachsen: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus Nordrhein-Westfalen: https://www.land.nrw/corona Rheinland-Pfalz: https://corona.rlp.de/de/startseite/ Saarland: https://corona.saarland.de/DE/home/home… Sachsen: https://www.coronavirus.sachsen.de/ Sachsen-Anhalt: https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/ Schleswig-Holstein: https://schleswig-holstein.de/DE/Schwer… Thüringen: https://corona.thueringen.de/ Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.