Corona

Hallo, darf man im eigenen Garten Rasen mähen, Vertikutieren und sonstige Sachen machen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. März 2020
  • Frist
    29. April 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hallo, darf man i…
An Landratsamt Traunstein - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona [#183496]
Datum
27. März 2020 10:16
An
Landratsamt Traunstein - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hallo, darf man im eigenen Garten Rasen mähen, Vertikutieren und sonstige Sachen machen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183496 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183496
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landratsamt Traunstein - Gesundheitsamt
Katastrophenschutz und Infektionsschutzgesetz - Im eigenen Garten Rasen mähen, Vertikutieren und sonstige Sachen -…
Von
Landratsamt Traunstein - Gesundheitsamt
Betreff
Katastrophenschutz und Infektionsschutzgesetz - Im eigenen Garten Rasen mähen, Vertikutieren und sonstige Sachen - Anfrage von Herrn Antragsteller/in - 27.03.2020
Datum
27. März 2020 11:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage: Mit der Allgemeinverfügung des StMGP vom 20.03.2020, Az. Z6a-G8000-2020/122-98, bzw. mit der Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung, Datum 24.03.2020, Az. 2126-1-4-G, erging eine vorläufige Ausgangssperre (www.coronavirus.bayern.de). Die von Ihnen angesprochenen Tätigkeiten im eigenen Garten sind wohl nicht explizit verboten. Jedoch ist das Verlassen der eigenen Wohnung nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Aktuell gilt, alles "Verschiebbare" aufzuschieben. Die FAQs des StMGP unter https://www.bayern.de/service/informationen-zum-coronavirus/faq-zur-ausgangsbeschraenkung/ enthalten hierzu auch Hinweise und Vorgaben zu Verhaltensweisen. Aktuell ist Jeder angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten. Zudem sind immer die infektionsschutzrechtlichen Vorgaben der jeweiligen Allgemeinverfügungen und die allgemeinen infektionsschutzrechtlichen Hygieneanweisungen zu beachten (siehe hierzu insbesondere die Homepage des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html und des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/infektionsmonitor-bayern/). Mit freundlichen Grüßen