Corona

Wie kann es sein das in der jetzigen Zeit Geld für Rüstung ausgegeben werden soll wenn z.B.für die Bevölkerung in MV nicht mal die geforderten Schutzmasken angeschafft werden? Gruß

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. April 2020
  • Frist
    26. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie kann es sein da…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona [#185079]
Datum
22. April 2020 07:57
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie kann es sein das in der jetzigen Zeit Geld für Rüstung ausgegeben werden soll wenn z.B.für die Bevölkerung in MV nicht mal die geforderten Schutzmasken angeschafft werden? Gruß
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185079 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185079
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1313 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 22.04.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Corona [#185079]
Datum
22. April 2020 09:10
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1313 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 22.04.2020 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags vom 22. April 2020 (Bezug). Darin bitten Sie um Stellungnahme zu dem von Ihnen beschriebenen Sachverhalt bzw. um Beantwortung Ihrer dazu gestellten Frage. Derartige Anfragen werden vom Informationsfreiheitsgesetz (IFG), welches den Zugang zu bereits vorhandenen amtlichen Informationen regelt, nicht erfasst. Daher habe ich Ihre Anfrage heute der im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) für den Bürgerdialog zuständigen Stelle mit der Bitte um Beantwortung (außerhalb des IFG) zugeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Betreff: Ihre Anfrage vom 22.04.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir Ihnen g…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: WG: Corona Amtshilfe/Nachfolge Tornado
Datum
23. April 2020 07:25
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Betreff: Ihre Anfrage vom 22.04.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir Ihnen gerne beantworten. Wir gehen davon aus, dass Sie sich auf die Medienberichte zur Tornado Nachfolge beziehen. Dazu können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Die Nachfolge für den Tornado ist ein Thema, welches bereits seit einiger Zeit auf der Agenda steht. Der Tornado ist seit Ende der 70er Jahre im Einsatz. Eine Nachfolgelösung muss also angestrebt werden, um den Fähigkeitserhalt mit allen Verpflichtungen, die die Bundeswehr hat, zu gewährleisten. Es handelt sich hier jedoch um einen längeren Prozess, in dem noch keine abschließende Kaufentscheidung getroffen wurde. Das BMVg hat aktuell einen Lösungsvorschlag erarbeitet, der den Beschaffungsprozess zunächst in den Gang setzt. Eine Kaufentscheidung ist erst nach einer Entscheidung im Bundestag endgültig getroffen. Dies wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Um die aktuelle Krise aufgrund des Coronavirus zu bewältigen, ist die Bundeswehr umfassend im Rahmen der Amtshilfe eingebunden und unterstützt mit Personal, Material und mit Transporten. Über die Amtshilfe wird auch in den kommenden Tagen weitere Schutzausrüstung transportiert werden. Die Verteilung obliegt der zivilen Krisenprävention. In der Hoffnung, dass wir Ihrem Anliegen gerecht werden konnten, verbleiben wir mit freundlichen Grüßen