Corona

meine Tochter ist Schülerin.des.georg kerschenheimer berufskollegs in Troisdorf. Sie gehört zu den 400 Schülern, die in Quarantäne geschickt wurden.
Meine Frage:
Wie läuft es nach den 14 Tagen weiter?
Wird vom Gesundheitsamt ein Test gemacht? Läuft dies vom Amts wegen automatisch oder muss ich mich selber um einen Test bemühen. Vorallem aber, wer trägt die Kosten

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. August 2020
  • Frist
    19. September 2020
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Claudia Porath
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt Details
Von
Claudia Porath
Betreff
Corona [#195423]
Datum
17. August 2020 14:19
An
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
meine Tochter ist Schülerin.des.georg kerschenheimer berufskollegs in Troisdorf. Sie gehört zu den 400 Schülern, die in Quarantäne geschickt wurden. Meine Frage: Wie läuft es nach den 14 Tagen weiter? Wird vom Gesundheitsamt ein Test gemacht? Läuft dies vom Amts wegen automatisch oder muss ich mich selber um einen Test bemühen. Vorallem aber, wer trägt die Kosten
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Claudia Porath Anfragenr: 195423 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195423/ Postanschrift Claudia Porath << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Claudia Porath

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Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Sehr geehrter Frau Porath, nach 14 Tagen endet die Quarantäne. Ein Test ist vom Gesundheitsamt für die Klassen or…
Von
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Betreff
AW: Corona [#195423]
Datum
19. August 2020 07:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Frau Porath, nach 14 Tagen endet die Quarantäne. Ein Test ist vom Gesundheitsamt für die Klassen organisiert worden, in denen es erkrankte Personen gibt. Die Kontaktpersonen ohne Symptome können sich mit ihrem Hausarzt telefonisch in Verbindung setzen und überlegen, ob eine Testung 5-7 Tage nach dem letzten Kontakt (19.-21.8.2020) sinnvoll sein kann. Sollten Personen innerhalb der 14tägigen Quarantäne Symptome entwickeln, werden sie gebeten, telefonisch Kontakt zum Hausarzt aufzunehmen und sich testen zu lassen. Dies wird dann von der Krankenkasse übernommen. Mit freundlichen Grüßen