Corona

Frage 1: Gibt es im Landkreis Vorpommern-Greifswald aktuell in Bezug auf Sars -CoV-2
Störer?

Mithin hat der Leiter des Gesundheitsamts des Landkreises Vorpommern-Greifswald vorliegend
eidesstattlich zu versichern oder zumindest ausdrücklich

a. zu erklären, dass in jedem einzelnen Fall vermehrungsfähige Sars-Cov-2-Viren
bei aktuell als krank, krankheitsverdächtig oder ansteckungsverdächtig
geltenden Personen in der Landeshauptstadt klinisch ermittelt worden sind.

b. vorzutragen, wie viele Personen im Landkreis Vorpommern-Greifswald in Bezug
auf einen sich in deren menschlichen Organismus entwickelnden oder
vermehrenden Sars-CoV-2- Erreger aktuell – aufgrund welcher klinischen
Erkenntnisse - als krank, krankheitsverdächtig oder ansteckungsverdächtig
gelten.

Frage 2: Sind die Störer (auch) durch anlasslose Testungen symptomatischer Personen
ermittelt worden?
Mithin hat der Leiter des Gesundheitsamts des Landkreises Vorpommern-Greifswald im vorlie-
genden Verfahren eidesstattlich zu versichern oder zumindest ausdrücklich

a. zu erklären, dass im Landkreis Vorpommern-Greifswald keine ungezielte Testung
von asymptomatischen Personen stattgefunden hat bzw. die Zahl ungezielter
Testungen asymptomatischer Personen zu benennen.

b. vorzutragen, welche Anforderungen an die Sensitivität, welchen ct-Wert und Spezifität der zur
Anwendung gekommenen Test durch die beauftragen Labore gestellt worden
sind.

Frage 3: Werden Personen auch dann als infiziert gezählt, wenn statt einer legaldefi-
nierten Infektiosität lediglich mittels RT-PCR-Tests virale RNA nachweisbar ist?

Mithin hat der Leiter des Gesundheitsamts des Landkreises Vorpommern-Greifswald im vorlie-
genden Verfahren eidesstattlich zu versichern oder zumindest ausdrücklich

a. zu erklären, dass im Landkreis Vorpommern-Greifswald keine Personen als
infektiös gemeldet werden oder als infektiös im Rahmen der
maßnahmenrelevanten Statistiken gezählt werden, bei denen ein
labordiagnostischer Nachweis mittel eines Ct-Werts größer als 34 ermittelt
worden ist, soweit nicht durch Anzüchtung eines Erregers in Zellkultur die
individuelle Kontagiosität festgestellt worden ist.

b. vorzutragen, dass im Falle eines labordiagnostischen Nachweises mittels eines
Ct-Werts größer als 34, Untersuchungen bei symptomfreien Kontaktpersonen
nicht ohne weitere Indikationsstellung vorgenommen worden sind.

Das Gesundheitsamt hat mithin wie folgt zu differenzieren:

a. Wie viele an Covid-19 Erkrankte (§ 2 Ziff. 4 IfSG) sind im Landkreis Vorpommern-Greifswald in den letzten 4 Kalenderwochen je Kalenderwoche ermittelt worden?

b. Wie viele Covid-19 Krankheitsverdächtige (§ 2 Ziff. 5 IfSG) sind im Landkreis Vorpommern-Greifswald in den letzten 4 Kalenderwochen je Kalenderwoche
ermittelt worden?

c.Welche weiteren klinischen Ermittlungsmaßnahmen sind in Bezug auf die unter
b. erfassten Personen erfolgt? Und welche statistische Eingruppierung ist nach
vorgenommener Ermittlung erfolgt? Gibt es Doppelerfassungen als
Krankheitsverdächtiger und als Kranker?

d. Wie viele Sars-CoV-2-Ansteckungsverdächtige sind im Landkreis Vorpommern-Greifswald in den letzten 4 Kalenderwochen je Kalenderwoche ermittelt worden?
Unterteilt in jeweilige epidemiologische Verdachtskategorien (Kategorie
Kontaktperson, medizinische Einrichtung etc.)

e. In wie vielen Fällen wurden nach einer positiven Testung mittels RT-PCR-Testung
sind im Landkreis Vorpommern-Greifswald in den letzten 4 Kalenderwochen je
Kalenderwoche auch eine Infektiosität ermittelt und festgestellt?

f.Welche Maßnahmen werden in Bezug auf die vorgenannten Störergruppen
(Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige, Infizierte) nach
welchem Flußschema je getroffen?

g. Welcher Personalschlüssel wird hierfür beim Gesundheitsamt zugrunde gelegt?

h. Ab welcher Zahl von Störern der jeweiligen Störergruppe geht das
Gesundheitsamt von einer Überlastung aus?

i.Welche Sicherungsmaßnahmen werden getroffen, damit eine
Überlastungssituation nicht besteht? Insbesondere im Rahmen von Amtshilfe
(Bundespolizei, Bundeswehr etc.)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. November 2020
  • Frist
    4. Dezember 2020
  • Ein:e Follower:in
Bastian Barucker
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An Landkreis Vorpommern–Greifswald - Gesundheitsamt Details
Von
Bastian Barucker
Betreff
Corona [#202264]
Datum
1. November 2020 20:45
An
Landkreis Vorpommern–Greifswald - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Frage 1: Gibt es im Landkreis Vorpommern-Greifswald aktuell in Bezug auf Sars -CoV-2 Störer? Mithin hat der Leiter des Gesundheitsamts des Landkreises Vorpommern-Greifswald vorliegend eidesstattlich zu versichern oder zumindest ausdrücklich a. zu erklären, dass in jedem einzelnen Fall vermehrungsfähige Sars-Cov-2-Viren bei aktuell als krank, krankheitsverdächtig oder ansteckungsverdächtig geltenden Personen in der Landeshauptstadt klinisch ermittelt worden sind. b. vorzutragen, wie viele Personen im Landkreis Vorpommern-Greifswald in Bezug auf einen sich in deren menschlichen Organismus entwickelnden oder vermehrenden Sars-CoV-2- Erreger aktuell – aufgrund welcher klinischen Erkenntnisse - als krank, krankheitsverdächtig oder ansteckungsverdächtig gelten. Frage 2: Sind die Störer (auch) durch anlasslose Testungen symptomatischer Personen ermittelt worden? Mithin hat der Leiter des Gesundheitsamts des Landkreises Vorpommern-Greifswald im vorlie- genden Verfahren eidesstattlich zu versichern oder zumindest ausdrücklich a. zu erklären, dass im Landkreis Vorpommern-Greifswald keine ungezielte Testung von asymptomatischen Personen stattgefunden hat bzw. die Zahl ungezielter Testungen asymptomatischer Personen zu benennen. b. vorzutragen, welche Anforderungen an die Sensitivität, welchen ct-Wert und Spezifität der zur Anwendung gekommenen Test durch die beauftragen Labore gestellt worden sind. Frage 3: Werden Personen auch dann als infiziert gezählt, wenn statt einer legaldefi- nierten Infektiosität lediglich mittels RT-PCR-Tests virale RNA nachweisbar ist? Mithin hat der Leiter des Gesundheitsamts des Landkreises Vorpommern-Greifswald im vorlie- genden Verfahren eidesstattlich zu versichern oder zumindest ausdrücklich a. zu erklären, dass im Landkreis Vorpommern-Greifswald keine Personen als infektiös gemeldet werden oder als infektiös im Rahmen der maßnahmenrelevanten Statistiken gezählt werden, bei denen ein labordiagnostischer Nachweis mittel eines Ct-Werts größer als 34 ermittelt worden ist, soweit nicht durch Anzüchtung eines Erregers in Zellkultur die individuelle Kontagiosität festgestellt worden ist. b. vorzutragen, dass im Falle eines labordiagnostischen Nachweises mittels eines Ct-Werts größer als 34, Untersuchungen bei symptomfreien Kontaktpersonen nicht ohne weitere Indikationsstellung vorgenommen worden sind. Das Gesundheitsamt hat mithin wie folgt zu differenzieren: a. Wie viele an Covid-19 Erkrankte (§ 2 Ziff. 4 IfSG) sind im Landkreis Vorpommern-Greifswald in den letzten 4 Kalenderwochen je Kalenderwoche ermittelt worden? b. Wie viele Covid-19 Krankheitsverdächtige (§ 2 Ziff. 5 IfSG) sind im Landkreis Vorpommern-Greifswald in den letzten 4 Kalenderwochen je Kalenderwoche ermittelt worden? c.Welche weiteren klinischen Ermittlungsmaßnahmen sind in Bezug auf die unter b. erfassten Personen erfolgt? Und welche statistische Eingruppierung ist nach vorgenommener Ermittlung erfolgt? Gibt es Doppelerfassungen als Krankheitsverdächtiger und als Kranker? d. Wie viele Sars-CoV-2-Ansteckungsverdächtige sind im Landkreis Vorpommern-Greifswald in den letzten 4 Kalenderwochen je Kalenderwoche ermittelt worden? Unterteilt in jeweilige epidemiologische Verdachtskategorien (Kategorie Kontaktperson, medizinische Einrichtung etc.) e. In wie vielen Fällen wurden nach einer positiven Testung mittels RT-PCR-Testung sind im Landkreis Vorpommern-Greifswald in den letzten 4 Kalenderwochen je Kalenderwoche auch eine Infektiosität ermittelt und festgestellt? f.Welche Maßnahmen werden in Bezug auf die vorgenannten Störergruppen (Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige, Infizierte) nach welchem Flußschema je getroffen? g. Welcher Personalschlüssel wird hierfür beim Gesundheitsamt zugrunde gelegt? h. Ab welcher Zahl von Störern der jeweiligen Störergruppe geht das Gesundheitsamt von einer Überlastung aus? i.Welche Sicherungsmaßnahmen werden getroffen, damit eine Überlastungssituation nicht besteht? Insbesondere im Rahmen von Amtshilfe (Bundespolizei, Bundeswehr etc.)
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bastian Barucker Anfragenr: 202264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202264/ Postanschrift Bastian Barucker << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Bastian Barucker
Bastian Barucker
Sehr geehrte<< Anrede >> ... Mit freundlichen Grüßen Bastian Barucker Anfragenr: 202264 Antwort…
An Landkreis Vorpommern–Greifswald - Gesundheitsamt Details
Von
Bastian Barucker
Betreff
AW: Corona [#202264]
Datum
24. November 2020 22:10
An
Landkreis Vorpommern–Greifswald - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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Bastian Barucker
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona“ vom 01.11.2020 (#202264) wurde v…
An Landkreis Vorpommern–Greifswald - Gesundheitsamt Details
Von
Bastian Barucker
Betreff
AW: Corona [#202264]
Datum
4. Dezember 2020 15:25
An
Landkreis Vorpommern–Greifswald - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona“ vom 01.11.2020 (#202264) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Bastian Barucker Anfragenr: 202264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202264/ Postanschrift Bastian Barucker << Adresse entfernt >>