Corona
Frage 1: Gibt es im Landkreis Vorpommern-Greifswald aktuell in Bezug auf Sars -CoV-2
Störer?
Mithin hat der Leiter des Gesundheitsamts des Landkreises Vorpommern-Greifswald vorliegend
eidesstattlich zu versichern oder zumindest ausdrücklich
a. zu erklären, dass in jedem einzelnen Fall vermehrungsfähige Sars-Cov-2-Viren
bei aktuell als krank, krankheitsverdächtig oder ansteckungsverdächtig
geltenden Personen in der Landeshauptstadt klinisch ermittelt worden sind.
b. vorzutragen, wie viele Personen im Landkreis Vorpommern-Greifswald in Bezug
auf einen sich in deren menschlichen Organismus entwickelnden oder
vermehrenden Sars-CoV-2- Erreger aktuell – aufgrund welcher klinischen
Erkenntnisse - als krank, krankheitsverdächtig oder ansteckungsverdächtig
gelten.
Frage 2: Sind die Störer (auch) durch anlasslose Testungen symptomatischer Personen
ermittelt worden?
Mithin hat der Leiter des Gesundheitsamts des Landkreises Vorpommern-Greifswald im vorlie-
genden Verfahren eidesstattlich zu versichern oder zumindest ausdrücklich
a. zu erklären, dass im Landkreis Vorpommern-Greifswald keine ungezielte Testung
von asymptomatischen Personen stattgefunden hat bzw. die Zahl ungezielter
Testungen asymptomatischer Personen zu benennen.
b. vorzutragen, welche Anforderungen an die Sensitivität, welchen ct-Wert und Spezifität der zur
Anwendung gekommenen Test durch die beauftragen Labore gestellt worden
sind.
Frage 3: Werden Personen auch dann als infiziert gezählt, wenn statt einer legaldefi-
nierten Infektiosität lediglich mittels RT-PCR-Tests virale RNA nachweisbar ist?
Mithin hat der Leiter des Gesundheitsamts des Landkreises Vorpommern-Greifswald im vorlie-
genden Verfahren eidesstattlich zu versichern oder zumindest ausdrücklich
a. zu erklären, dass im Landkreis Vorpommern-Greifswald keine Personen als
infektiös gemeldet werden oder als infektiös im Rahmen der
maßnahmenrelevanten Statistiken gezählt werden, bei denen ein
labordiagnostischer Nachweis mittel eines Ct-Werts größer als 34 ermittelt
worden ist, soweit nicht durch Anzüchtung eines Erregers in Zellkultur die
individuelle Kontagiosität festgestellt worden ist.
b. vorzutragen, dass im Falle eines labordiagnostischen Nachweises mittels eines
Ct-Werts größer als 34, Untersuchungen bei symptomfreien Kontaktpersonen
nicht ohne weitere Indikationsstellung vorgenommen worden sind.
Das Gesundheitsamt hat mithin wie folgt zu differenzieren:
a. Wie viele an Covid-19 Erkrankte (§ 2 Ziff. 4 IfSG) sind im Landkreis Vorpommern-Greifswald in den letzten 4 Kalenderwochen je Kalenderwoche ermittelt worden?
b. Wie viele Covid-19 Krankheitsverdächtige (§ 2 Ziff. 5 IfSG) sind im Landkreis Vorpommern-Greifswald in den letzten 4 Kalenderwochen je Kalenderwoche
ermittelt worden?
c.Welche weiteren klinischen Ermittlungsmaßnahmen sind in Bezug auf die unter
b. erfassten Personen erfolgt? Und welche statistische Eingruppierung ist nach
vorgenommener Ermittlung erfolgt? Gibt es Doppelerfassungen als
Krankheitsverdächtiger und als Kranker?
d. Wie viele Sars-CoV-2-Ansteckungsverdächtige sind im Landkreis Vorpommern-Greifswald in den letzten 4 Kalenderwochen je Kalenderwoche ermittelt worden?
Unterteilt in jeweilige epidemiologische Verdachtskategorien (Kategorie
Kontaktperson, medizinische Einrichtung etc.)
e. In wie vielen Fällen wurden nach einer positiven Testung mittels RT-PCR-Testung
sind im Landkreis Vorpommern-Greifswald in den letzten 4 Kalenderwochen je
Kalenderwoche auch eine Infektiosität ermittelt und festgestellt?
f.Welche Maßnahmen werden in Bezug auf die vorgenannten Störergruppen
(Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige, Infizierte) nach
welchem Flußschema je getroffen?
g. Welcher Personalschlüssel wird hierfür beim Gesundheitsamt zugrunde gelegt?
h. Ab welcher Zahl von Störern der jeweiligen Störergruppe geht das
Gesundheitsamt von einer Überlastung aus?
i.Welche Sicherungsmaßnahmen werden getroffen, damit eine
Überlastungssituation nicht besteht? Insbesondere im Rahmen von Amtshilfe
(Bundespolizei, Bundeswehr etc.)
Anfrage eingeschlafen
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Datum1. November 2020
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4. Dezember 2020
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