Corona (4) - Impfung
auf der Rechtsgrundlage des BayDSG, der IFS des Landkreises und des BayPrG wird um Auskunft gebeten:
1. Wieviele Personen nach
a) § 2 Nr. 1
b) § 2 Nr. 2
c) § 2 Nr. 3
d) § 2 Nr. 4
e) § 2 Nr. 5
CoronaImpfV wurden bisher aa) 1x und bb) 2x geimpft?
2. Wieviele Personen, die nicht unter diese Priorisierungskategorien fallen, wurden bisher geimpft?
3. Wieviele kommunale Mandatsträger und Mitarbeiter des LRA wurden bisher geimpft?
4. Wie erfolgt(e) die Priorisierung der telefonisch angenommenen Impfbewerber? Erfolgt(e) überhaupt eine Priorisierung?
5. Wie erfolgt(e) die Auswahl/Priorisierung zwischen den online angemeldeten Impfbewerbern und den telefonisch registrierten?
6. Auf welche Art und Weise wird sichergestellt, dass es keine "übrig gebliebenen Impfdosen" gibt, für die sich jemand "opfern" muss?
6a. Wann gab es solche "übrig gebliebenen Impfdosen" und welche Personen/Gruppen wurden damit geimpft?
7. Ab wann wird der Ebersberger "Impfzentralismus" und "Impftourismus" beendet und Impfungen in den einzelnen Gemeinden angeboten?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum8. Februar 2021
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10. März 2021
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