Corona (6) - Reserveplan für Impfungen
In LT-Drs. 18/13025, dort Frage 62, antwortet das Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege u.a.:
"Da nicht auszuschließen ist, dass vereinzelt Impfstoffe vor ihrem Verfall im Rahmen der regulären Terminplanung durch unvorhergesehene Umstände nicht genutzt werden können, wurden die Kreisverwaltungsbehörden gebeten, einen Reserveplan aufzustellen und Reservetermine an Personen aus den vorrangig zu impfenden Personengruppen zu vergeben, wie z. B. aus den Gesundheitseinrichtungen, Rettungsdiensten oder anderen Einrichtungen der kritischen Infrastruktur, die vor Ort ggf. kurzfristig für eine Impfung zur Verfügung stehen. Es besteht etwa auch ein Reservepool aus dem Personal der bayerischen Polizei. "
Dazu wird um Auskunft auf der Grundlage des Art. 39 BayDSG, der IFS des Landkreises und des BayPrG gebeten:
1. Hat das LRA EBE einen solchen Reserveplan erstellt?
1a) ggf. wann?
1b) ggf. wieviele Personen umfasst dieser?
1c) Welche Mandatsträger sind darauf verzeichnet?
1d) Welche anderern Gruppen sind darauf verzeichnet. Bitte jeweils die Art der Gruppe und die Anzahl der jeweiligen Personen angeben
1e) Welche darauf verzeichneten Mandatsträger wurden wann geimpft?
1f) Wann wurden der Landrat, die stv. Landrätin sowie der ehem. Büroleiter des Landrats geimpft?
1g) Wieviele Personen aus welche Gruppe wurde bereits wann geimpft?
1h) Wieviele der geimpften Personen waren aus Ebersberg (entweder Wohn- oder Arbeitsort)?
Anfrage erfolgreich
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Datum14. Februar 2021
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17. März 2021
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