Corona (6) - Reserveplan für Impfungen

Anfrage an: Landratsamt Ebersberg

In LT-Drs. 18/13025, dort Frage 62, antwortet das Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege u.a.:

"Da nicht auszuschließen ist, dass vereinzelt Impfstoffe vor ihrem Verfall im Rahmen der regulären Terminplanung durch unvorhergesehene Umstände nicht genutzt werden können, wurden die Kreisverwaltungsbehörden gebeten, einen Reserveplan aufzustellen und Reservetermine an Personen aus den vorrangig zu impfenden Personengruppen zu vergeben, wie z. B. aus den Gesundheitseinrichtungen, Rettungsdiensten oder anderen Einrichtungen der kritischen Infrastruktur, die vor Ort ggf. kurzfristig für eine Impfung zur Verfügung stehen. Es besteht etwa auch ein Reservepool aus dem Personal der bayerischen Polizei. "

Dazu wird um Auskunft auf der Grundlage des Art. 39 BayDSG, der IFS des Landkreises und des BayPrG gebeten:

1. Hat das LRA EBE einen solchen Reserveplan erstellt?
1a) ggf. wann?
1b) ggf. wieviele Personen umfasst dieser?
1c) Welche Mandatsträger sind darauf verzeichnet?
1d) Welche anderern Gruppen sind darauf verzeichnet. Bitte jeweils die Art der Gruppe und die Anzahl der jeweiligen Personen angeben
1e) Welche darauf verzeichneten Mandatsträger wurden wann geimpft?
1f) Wann wurden der Landrat, die stv. Landrätin sowie der ehem. Büroleiter des Landrats geimpft?
1g) Wieviele Personen aus welche Gruppe wurde bereits wann geimpft?
1h) Wieviele der geimpften Personen waren aus Ebersberg (entweder Wohn- oder Arbeitsort)?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Februar 2021
  • Frist
    17. März 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In LT-Drs. 18/13025, dor…
An Landratsamt Ebersberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona (6) - Reserveplan für Impfungen [#212659]
Datum
14. Februar 2021 19:20
An
Landratsamt Ebersberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In LT-Drs. 18/13025, dort Frage 62, antwortet das Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege u.a.: "Da nicht auszuschließen ist, dass vereinzelt Impfstoffe vor ihrem Verfall im Rahmen der regulären Terminplanung durch unvorhergesehene Umstände nicht genutzt werden können, wurden die Kreisverwaltungsbehörden gebeten, einen Reserveplan aufzustellen und Reservetermine an Personen aus den vorrangig zu impfenden Personengruppen zu vergeben, wie z. B. aus den Gesundheitseinrichtungen, Rettungsdiensten oder anderen Einrichtungen der kritischen Infrastruktur, die vor Ort ggf. kurzfristig für eine Impfung zur Verfügung stehen. Es besteht etwa auch ein Reservepool aus dem Personal der bayerischen Polizei. " Dazu wird um Auskunft auf der Grundlage des Art. 39 BayDSG, der IFS des Landkreises und des BayPrG gebeten: 1. Hat das LRA EBE einen solchen Reserveplan erstellt? 1a) ggf. wann? 1b) ggf. wieviele Personen umfasst dieser? 1c) Welche Mandatsträger sind darauf verzeichnet? 1d) Welche anderern Gruppen sind darauf verzeichnet. Bitte jeweils die Art der Gruppe und die Anzahl der jeweiligen Personen angeben 1e) Welche darauf verzeichneten Mandatsträger wurden wann geimpft? 1f) Wann wurden der Landrat, die stv. Landrätin sowie der ehem. Büroleiter des Landrats geimpft? 1g) Wieviele Personen aus welche Gruppe wurde bereits wann geimpft? 1h) Wieviele der geimpften Personen waren aus Ebersberg (entweder Wohn- oder Arbeitsort)?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212659 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212659/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Ebersberg - Gesundheitsamt
Eingangsbestätigung Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihr Anliegen wird so schnell wie möglich …
Von
Landratsamt Ebersberg - Gesundheitsamt
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
14. Februar 2021 19:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihr Anliegen wird so schnell wie möglich bearbeitet. Bitte geben Sie immer eine Abteilung, ein Sachgebiet, ein Aktenzeichen oder eine/n Sachbearbeiter/in an. Das Landratsamt Ebersberg gibt diese aktuelle Rufnummern bekannt. - Corona-Bürgertelefon 0 80 92 85 16 16 - Impfzentrum 0 80 92 86 31 40 - Diagnostikzentrum 0 80 92 82 36 86 Die online-Registrierung zur Corona-Impfung ist unter https://impfzentren.bayern/ möglich, jedoch kann es auf Grund der erhöhten Nachfrage zu Problemen kommen. Wir bemühen uns um eine zeitnahe Beantwortung Ihres Anliegens. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Verfristete Auskunftserteilung - Erinnerung [#212659] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreihei…
An Landratsamt Ebersberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verfristete Auskunftserteilung - Erinnerung [#212659]
Datum
22. März 2021 19:44
An
Landratsamt Ebersberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona (6) - Reserveplan für Impfungen“ vom 14.02.2021 (#212659) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212659 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212659/

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Landratsamt Ebersberg
WG: Corona (6) - Reserveplan für Impfungen [ #212659]
Von
Landratsamt Ebersberg
Via
Briefpost
Betreff
WG: Corona (6) - Reserveplan für Impfungen [ #212659]
Datum
26. März 2021
Status
Anfrage abgeschlossen