Corona, Abstandsregelungen

Wo bleibt ihre Fürsorgepflicht? Bin am 18.04.(Samstag) mit dem Bus gefahren: es war unmöglich aufgrund des Passagieraufkommens die gebotene Abstandsregel einzuhalten. Vorsichtshalber habe ich eine einfache Maske getragen, die andere schützen kann... aber wer schützt mich???? Die Fahrgäste standen dicht gedrängt, die meisten ohne Gesichtsmaske. Sehen so die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie in Berlin aus?? Im Privaten Abstand halten aber in Öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Gebot außer Kraft gesetzt...toll!!! Welche Maßnahmen werden sie diesbezüglich ergreifen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. April 2020
  • Frist
    23. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona, Abstandsregelungen [#184868]
Datum
18. April 2020 18:49
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wo bleibt ihre Fürsorgepflicht? Bin am 18.04.(Samstag) mit dem Bus gefahren: es war unmöglich aufgrund des Passagieraufkommens die gebotene Abstandsregel einzuhalten. Vorsichtshalber habe ich eine einfache Maske getragen, die andere schützen kann... aber wer schützt mich???? Die Fahrgäste standen dicht gedrängt, die meisten ohne Gesichtsmaske. Sehen so die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie in Berlin aus?? Im Privaten Abstand halten aber in Öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Gebot außer Kraft gesetzt...toll!!! Welche Maßnahmen werden sie diesbezüglich ergreifen?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184868 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184868 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail vom 18. April …
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Corona, Abstandsregelungen [#184868]
Datum
28. April 2020 08:58
Status
Anfrage abgeschlossen
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail vom 18. April 2020 ist in der Bürgerberatung des Regierenden Bürgermeisters eingegangen und wurde mir zur Beantwortung übergeben. Die Anmerkungen in Ihrer Mail wurden zur Kenntnis genommen. Ich kann Ihnen versichern, dass jeder hier eingehende Schriftverkehr selbstverständlich streng vertraulich behandelt wird und eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte keinesfalls erfolgt. Das ist allein aufgrund des Datenschutzgesetzes untersagt. Ergänzend möchte ich noch hinzufügen, dass - wenn keine anderen Angaben vorliegen - jede Antwort grundsätzlich so erfolgt, wie die Eingaben hier eingehen (Mail, Fax, Brief). Weiter ist anzumerken, dass alle erteilten Auskünfte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerberatung gratis sind. Zu Ihrem Hinweis, welche Maßnahmen zum Schutz der Fahrgäste im öffentlichen Personennahverkehr getroffen werden, verweise ich auf die "Vierte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung", die Sie unter https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/ abrufen können. Hier wird im 1. Teil - Allgemeine Verhaltensregelungen - unter § 2 Abs. 3, Einhaltung von Hygieneregeln, explizit darauf hingewiesen, dass bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ab dem 27. April 2020 eine zu tragende textile Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich ist. Weiter möchte ich Sie davon in Kenntnis setzen, dass die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) angesichts gelockerter Corona-Beschränkungen schrittweise ihr Fahrangebot erhöhen werden. Alle Busse und U-Bahnen sollen ab dem 4. Mai 2020 wieder im regulären Takt verkehren. Letztendlich gilt aber, dass jeder Mensch - nicht nur in der gegenwärtigen Situation, sondern generell - rücksichtsvoll und eigenverantwortlich handeln muss, um sich und andere vor einer Übertragung zu schützen. Mit freundlichen Grüßen