Corona-Ansteckungsgefahr im Freien beim Dialog

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der RKI-Homepage bin ich nach langer und intensiver Suche leider
nicht fündig geworden. Bitte beantworten Sie folgende Fragen:

1. Wie hoch schätzt das RKI die Corona-Ansteckungsgefahr ein, im Freien
beim Führen eines Dialogs:

a) Mit Maske

b) Ohne Maske

2. Auf welchen Grundlagen basiert diese Einschätzung des RKI (Studien,
etc.)?

Danke.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Februar 2022
  • Frist
    4. März 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, auf der RKI-Homepage bin ich nach langer und intensiv…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona-Ansteckungsgefahr im Freien beim Dialog [#239716]
Datum
2. Februar 2022 16:18
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, auf der RKI-Homepage bin ich nach langer und intensiver Suche leider nicht fündig geworden. Bitte beantworten Sie folgende Fragen: 1. Wie hoch schätzt das RKI die Corona-Ansteckungsgefahr ein, im Freien beim Führen eines Dialogs: a) Mit Maske b) Ohne Maske 2. Auf welchen Grundlagen basiert diese Einschätzung des RKI (Studien, etc.)? Danke. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Adresse entfernt >> Anfragenr: 239716 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239716/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 02.02.2022 Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 02.02.2022
Datum
3. Februar 2022 15:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0004#0129. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 02.02.2022 - Az. 2.13.04/0004#0129 Sehr Antragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 02.02.2022 - Az. 2.13.04/0004#0129
Datum
17. Februar 2022 10:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 02.02.2022 (Az. 2.13.04/0004#0129), zu welcher wir Ihnen Folgendes mitteilen: Bitte beachten Sie, dass das IFG keinen Anspruch Beantwortung konkreter Fragestellungen gewährt. Derartige Fragen können nur im Rahmen einer Bürgeranfrage beantwortet werden. Auch beinhaltet das IFG keinen Anspruch auf Einschätzungen, Stellungnahmen oder Erklärungen, nur auf Zugang zu vorhandenen amtlichen Informationen. Wir legen Ihre Anfrage daher dahingehend aus, dass Sie diejenigen amtlichen Informationen wünschen, welche dem RKI hinsichtlich folgender Themen vorliegen: 1. Wirksamkeit eines Mund-Nasen-Schutzes und 2. Ansteckungsrisiko im Freien Zu 1.: Soweit dem RKI die amtlichen Informationen vorliegen, wurden Sie bereits veröffentlicht. Informationen zu Infektionsschutzmaßnahmen, u.a. zur Mund-Nasen-Bedeckung finden Sie auf der Homepage des RKI, wie Ihnen bereits mit E-Mail vom 01.02.2022 mitgeteilt wurde, z.B. unter: *https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCO... *https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/... (unter Angabe wissenschaftlicher Quellen) *https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... *https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... (unter Angabe wissenschaftlicher Quellen) Zu 2.: Soweit dem RKI die amtlichen Informationen vorliegen, wurden Sie bereits veröffentlicht. Informationen zum Ansteckungsrisiko von Kontaktsituationen in Innenräumen bzw. im Freien erhalten Sie beispielsweise unter: * https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... * https://www.infektionsschutz.de/coron... * https://www.zusammengegencorona.de/in... * https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... ( unter (Tenazität und Inaktivierung des Virus --> UV-Beständigkeit) Eine darüber hinausgehende Aufarbeitung liegt dem Robert Koch-Institut nicht als amtliche Information im Sinne von §§ 1 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 IFG vor. Ein Anspruch auf die Beschaffung oder Aufbereitung bestimmter Informationen folgt aus dem IFG nicht. Ebenso ergibt sich aus der objektiven Pflicht des RKI zur Information der Öffentlichkeit im Rahmen seiner Zuständigkeit gemäß § 4 Abs. 4 Gesetz über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes (BGA-Nachfolgegesetz) in Verbindung mit § 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) kein solcher Informationsbeschaffungsanspruch. § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) und § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) sind, mangels Bezug Ihrer Anfrage auf Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG bzw. Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG, nicht einschlägig. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 02.02.2022 - Az. 2.13.04/0004#0129 [#239716] Guten Tag K. Peters, danke für Ihre Nachricht. …
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 02.02.2022 - Az. 2.13.04/0004#0129 [#239716]
Datum
19. Februar 2022 13:50
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag K. Peters, danke für Ihre Nachricht. Eine Verständnis-Nachfrage: Bitte bestätigen Sie kurz, dass dem RKI bisher keine amtlichen Informationen vorliegen, die eine 1. Corona-Ansteckungsgefahr im Freien beim Führen eines Dialogs jeweils mit und ohne Maske, 2. Corona-Ansteckungsgefahr im Freien jeweils mit und ohne Maske, thematisieren. Anmerkung: Nur drei der von Ihnen genannten Quellen enthalten den Begriff: "im Freien". Keine dieser Quellen enthält Informationen zu meiner Frage. Danke und freundliche Grüße << Adresse entfernt >> Anfragenr: 239716 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239716/
Robert Koch-Institut
AW: [RKI-Spamverdacht]AW: Ihre Anfrage vom 02.02.2022 - Az. 2.13.04/0004#0129 [#239716] Sehr Antragsteller/in Ihr…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: [RKI-Spamverdacht]AW: Ihre Anfrage vom 02.02.2022 - Az. 2.13.04/0004#0129 [#239716]
Datum
21. Februar 2022 08:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wurde umfassend mit unserem Antwortschreiben vom 17.02.2022 beantwortet. Dem können wir inhaltlich keine weiteren amtlichen Informationen hinzufügen. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde bitten wir um Verständnis, dass wir auf weitere Nachfragen in derselben Sache künftig nicht mehr reagieren werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [RKI-Spamverdacht]AW: Ihre Anfrage vom 02.02.2022 - Az. 2.13.04/0004#0129 [#239716]
Guten Tag K. Peters, viel…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [RKI-Spamverdacht]AW: Ihre Anfrage vom 02.02.2022 - Az. 2.13.04/0004#0129 [#239716]
Datum
28. Februar 2022 13:48
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag K. Peters, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich halte also für uns und unsere interessierten Mitleser fest, dass Ihrer Antwort zufolge, dem RKI keinerlei amtlich Informationen vorliegen, die eine 1. Corona-Ansteckungsgefahr im Freien beim Führen eines Dialogs jeweils mit und ohne Maske, 2. Corona-Ansteckungsgefahr im Freien jeweils mit und ohne Maske, thematisieren. Damit steht automatisch die Folgerung im Raum, dass das RKI dem Thema keine wichtige Rolle für die aktuelle Situation zuschreibt. Weiter bedeutet dies, dass das RKI von einer Vernachlässigbarkeit des Unterschiedes der Corona-Ansteckungsgefahr im Freien jeweils mit und ohne Maske, ausgeht. (und davon ausgehende Spezialierungen, wie z.B.: "Beim Dialog"). Das RKI arbeitet mit externen Experten zusammen, die das RKI beraten. [1][2] Einer dieser Experten und führender spezialist für Aerosole in der Medizin, ist Dr. Gerhard Scheuch (2009 – 2011 Präsident der International Society of Aerosols in Medicine; 1999 – 2013 Vorstandsmitglied der International Society of Aerosols in Medicine; 1996 Gründer des DATS - Deutsches Aerosol Therapie Seminar; 1992 Thomas T Mercer Award of the American Association of Aerosol Research; 2017 Jurai Ferin Award of the International Society for Aerosols in Medicine; 2021 Fellow of ISAM Award of the International Society for Aerosols in Medicine). [1][2][3] "Sogar Prof. Dr. Lothar Wieler, der Leiter des Robert-Koch-Instituts in Berlin, tauscht sich telefonisch mit Herrn Dr. Scheuch über die Übertragung von SARS-COV-2-Viren mittels Atem-Aerosolen aus". [2] Dr. Scheuchs zusammengefasste Aussagen, nach dem aktuellen Stand der Forschung: Im Falle der Einhaltung eines Mindestabstandes unter freiem Himmel kann es nach menschlichem Ermessen unter keinen Umständen zu einer Ansteckung mit dem SARS-CoV-2-Virus kommen.[4] Wissenschaftlich macht das überhaupt keinen Sinn, Masken im Freien zu tragen. Der Kontakt im Freien reicht selten aus, um sich zu infizieren. Man müsste sich 15 Minuten sehr eng [ohne Mindestabstand] gegenüberstehen und sich quasi in der Aerosol-Wolke des Gegenüber befinden. Dann kann man sich unter Umständen infizieren. Aber beim Vorbeigehen, Vorbeijoggen oder Radfahren ist die Kontaktzeit einfach viel zu gering, als dass man sich anstecken könnte. [5] Bitte geben Sie gerne Bescheid, falls Sie dem etwas hinzuzufügen haben. Danke und freundliche Grüße [geschwärzt] Quellen mit Zitaten: [1] https://web.archive.org/web/202202281... https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard... "[...] Seit Beginn der COVID-19-Pandemie berät er zahlreiche Institutionen zur Ausbreitung von SARS-CoV-2 durch Aerosole in geschlossenen Räumen, darunter seit 2020 auch das Robert Koch-Institut. Er arbeitete an Positionspapieren der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Gesellschaft für Aerosolforschung (GAeF) mit und gibt Interviews in Radio und Fernsehen. Seit April 2021 veröffentlicht er einen wöchentlichen Podcast. [...]" [2] https://web.archive.org/web/202202281... https://www.hna.de/lokales/frankenber... "[...] Sogar Prof. Dr. Lothar Wieler, der Leiter des Robert-Koch-Instituts in Berlin, tauscht sich telefonisch mit dem Gemündener über die Übertragung von SARS-COV-2-Viren mittels Atem-Aerosolen aus.[...]" [3] https://web.archive.org/web/*/https:/... https://www.bio-inhalation.com/images... Society Appointments and Awards 2009 – 2011 President of ISAM (International Society of Aerosols in Medicine) 1999 – 2013 Member of the Board of ISAM (International Society of Aerosols in Medicine) 1996 Founder of the German Pulmonary Drug Delivery Seminars (Deutsches Aerosol Therapie Seminar (DATS)) 1992 Thomas T Mercer Award of the American Association of Aerosol Research (AAAR) 2017 Jurai Ferin Award of the International Society for Aerosols in Medicine (ISAM) 2021 Fellow of ISAM Award of the International Society for Aerosols in Medicine (ISAM) [4] Urteil: AZ: 2 Cs 12 Js 47757/20 https://web.archive.org/web/202202281... https://www.gesetze-bayern.de/Content... https://web.archive.org/web/202202281... https://dejure.org/dienste/vernetzung... "[...] Diesbezüglich führte der In der Hauptverhandlung vernommene Sachverständige Dr. Gerhard Scheuch als einer der führenden Forscher im Bereich der Aerosolforschung für das Gericht nachvollziehbar aus, dass sich auf Grund von Untersuchungen zu Infektionsketten in der Wissen- schaft zwar die Erkenntnis durchgesetzt habe, dass die Infektion mit dem Covid-19-Virus im We- sentlichen ein Phänomen von Innenräumen sei und unter freiem Himmel nahezu keine Anste- ckungen auftreten würden. [...]" " [...] Dies ist vor allem deswegen von Bedeutung, weil es im Falle der Einhaltung eines solchen Min- destabstandes nach den von dem Sachverständigen Dr. Scheuch überzeugend dargestellten wlssenschaftlichen Erkenntnissen unter freiem Himmel nach menschlichem Ermessen unter keinen Umständen zu einer Ansteckung mit dem SARS-CoV-2-Virus kommen kann. [...]" [5] https://web.archive.org/web/202202281... https://www.swr.de/swr1/rp/aerosol-ex... "[...] Scheuch: Nein, wissenschaftlich macht das überhaupt keinen Sinn, Masken im Freien zu tragen. Der Kontakt im Freien reicht selten aus, um sich zu infizieren. Man müsste sich 15 Minuten sehr eng gegenüberstehen und sich quasi in der Aerosol-Wolke des Gegenüber befinden. Dann kann man sich unter Umständen infizieren. Aber beim Vorbeigehen, Vorbeijoggen oder Radfahren ist die Kontaktzeit einfach viel zu gering, als dass man sich anstecken könnte. [...]" Anfragenr: 239716 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Robert Koch-Institut
AW: Ihre Anfrage vom 02.02.2022 - Az. 2.13.04/0004#0129 [#239716] Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wurde umfas…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 02.02.2022 - Az. 2.13.04/0004#0129 [#239716]
Datum
1. März 2022 15:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wurde umfassend mit unserem Antwortschreiben vom 17.02.2022 beantwortet. Dem können wir inhaltlich keine weiteren amtlichen Informationen hinzufügen. Bitte beachten Sie, dass das IFG keinen Anspruch auf Stellungnahme zu konkreten Zitaten oder Annahmen, Erklärungen oder Antworten auf konkrete Fragen beinhaltet, sondern ausschließlich auf Zugang zu vorhandenen amtlichen Informationen. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde bitten wir um Verständnis, dass wir auf weitere Nachfragen in derselben Sache künftig nicht mehr reagieren werden. Mit freundlichen Grüßen