Corona Beschränkung Fahrschulbetrieb
In der ab dem 4. Mai gültigen Fassung der Corona Verordnung auf der Homepage des Landes Niedersachsen wird den Fahrschulen weiterhin ihre Ausbildungstätigkeit verwehrt.
Die Fahrschulen haben bereits am 16.04.2020 ein Positionspapier an das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung geschickt, in dem Vorschläge für Hygienemaßnahmen bei Wiederaufnahme des Fahrschulbetriebes gemacht werden.
Es ist für mich unverständlich, warum z.B. Friseure mit viel engerem Kundenkontakt ihre Arbeit ab dem 4. Mai wieder aufnehmen dürfen, dies den Fahrschulen, von denen nach Einschätzung des Fahrlehrerverbandes etwa ein Drittel trotz staatlicher Hilfen ihre Existenz bedroht sehen, aber verwehrt bleibt - obgleich der "Kundenkontakt" dort weit weniger intensiv ist als bei einem Friseur, speziell beispielsweise bei der Motorradausbildung.
Bitte teilen Sie mir die Gründe für diese Entscheidung mit.
Anfrage eingeschlafen
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Datum29. April 2020
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29. Mai 2020
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