Corona Beschränkung Fahrschulbetrieb

Anfrage an: Landtag Niedersachsen

In der ab dem 4. Mai gültigen Fassung der Corona Verordnung auf der Homepage des Landes Niedersachsen wird den Fahrschulen weiterhin ihre Ausbildungstätigkeit verwehrt.

Die Fahrschulen haben bereits am 16.04.2020 ein Positionspapier an das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung geschickt, in dem Vorschläge für Hygienemaßnahmen bei Wiederaufnahme des Fahrschulbetriebes gemacht werden.

Es ist für mich unverständlich, warum z.B. Friseure mit viel engerem Kundenkontakt ihre Arbeit ab dem 4. Mai wieder aufnehmen dürfen, dies den Fahrschulen, von denen nach Einschätzung des Fahrlehrerverbandes etwa ein Drittel trotz staatlicher Hilfen ihre Existenz bedroht sehen, aber verwehrt bleibt - obgleich der "Kundenkontakt" dort weit weniger intensiv ist als bei einem Friseur, speziell beispielsweise bei der Motorradausbildung.

Bitte teilen Sie mir die Gründe für diese Entscheidung mit.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. April 2020
  • Frist
    29. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der ab dem 4. Mai g…
An Landtag Niedersachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona Beschränkung Fahrschulbetrieb [#185615]
Datum
29. April 2020 11:52
An
Landtag Niedersachsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der ab dem 4. Mai gültigen Fassung der Corona Verordnung auf der Homepage des Landes Niedersachsen wird den Fahrschulen weiterhin ihre Ausbildungstätigkeit verwehrt. Die Fahrschulen haben bereits am 16.04.2020 ein Positionspapier an das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung geschickt, in dem Vorschläge für Hygienemaßnahmen bei Wiederaufnahme des Fahrschulbetriebes gemacht werden. Es ist für mich unverständlich, warum z.B. Friseure mit viel engerem Kundenkontakt ihre Arbeit ab dem 4. Mai wieder aufnehmen dürfen, dies den Fahrschulen, von denen nach Einschätzung des Fahrlehrerverbandes etwa ein Drittel trotz staatlicher Hilfen ihre Existenz bedroht sehen, aber verwehrt bleibt - obgleich der "Kundenkontakt" dort weit weniger intensiv ist als bei einem Friseur, speziell beispielsweise bei der Motorradausbildung. Bitte teilen Sie mir die Gründe für diese Entscheidung mit.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185615 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185615 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!