Corona: Besuch von Arztpraxen

Obwohl von sämtlichen öffentlichen Stellen dazu aufgefordert wird, Arztpraxen zu meiden, wird meine Frau, von ihrem Hausarzt, zu einem Gefäß-Chirurgen geschickt, da der Hausarzt, plötzlich, nach 30 Jahren, aufgrund einer Anweisung, von wem auch immer, keine Lymph-Drenagen-Rezepte mehr verschreiben darf!

Entweder sollen Praxen gemieden werden, oder nicht!!! WAS denn nun????

Diese Anweisung ist, meiner Meinung nach, kontraproduktiv, da sie, ja, zum Besuch der neuen Arztpraxis auffordert!!!

MfG

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. März 2020
  • Frist
    21. April 2020
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Jörg Krickmeyer
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Jörg Krickmeyer
Betreff
Corona: Besuch von Arztpraxen [#182867]
Datum
18. März 2020 09:12
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Obwohl von sämtlichen öffentlichen Stellen dazu aufgefordert wird, Arztpraxen zu meiden, wird meine Frau, von ihrem Hausarzt, zu einem Gefäß-Chirurgen geschickt, da der Hausarzt, plötzlich, nach 30 Jahren, aufgrund einer Anweisung, von wem auch immer, keine Lymph-Drenagen-Rezepte mehr verschreiben darf! Entweder sollen Praxen gemieden werden, oder nicht!!! WAS denn nun???? Diese Anweisung ist, meiner Meinung nach, kontraproduktiv, da sie, ja, zum Besuch der neuen Arztpraxis auffordert!!! MfG
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jörg Krickmeyer Anfragenr: 182867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182867 Postanschrift Jörg Krickmeyer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jörg Krickmeyer

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Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Krickmeyer, vielen Dank für Ihre Nachricht. Für die Behandlung in Arztpraxen gilt im Allgemei…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: WG: Corona: Besuch von Arztpraxen [#182867]
Datum
20. März 2020 13:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Krickmeyer, vielen Dank für Ihre Nachricht. Für die Behandlung in Arztpraxen gilt im Allgemeinen Folgendes: Arztpraxen gehören zur sogenannten „Kritischen Infrastruktur“ und bleiben generell geöffnet. Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen. Allerdings wird geraten, Behandlungen und Operationen, die nicht zeitkritisch sind auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Ob eine Behandlung/Operation zeitkritisch ist, hängt jeweils von den Umständen des Einzelfalls ab. Mit freundlichen Grüßen