Corona Contact Tracing - aktueller Stand

1) Welche Software wird flächendeckend in den Gesundheitsämtern der Landkreise in BaWü eingesetzt um die Kontaktnachverfolgung durchzuführen?

2) Wenn dies nicht SORMAS sein sollte, bis wann ist die flächendeckende Einfügung geplant?

3) Wie findet im Sozialministerium BaWü die zentrale Auswertung und Analyse der Informationen der Kontaktnachverfolung statt?

4) Für BaWü und für den Zeitraum März 2021 bis heute:
4.1) Welche Personengruppen sind wie stark von den jetzt in dieser Welle auftretenden Infektionen betroffen?
4.2) Wie ist die Alterstruktur dieser Personen?
4.3) In welchen Situationen bzw. Orten haben sich die Menschen angesteckt (z.B. Schule, Kita, Supermarkt, Fussgängerzone, ÖPNV, privates Umfeld, Gottesdienste etc.)?
4.4) Wieviele Personen in Quarantäne wurden auf Einhaltung der Quarantäne überprüft)
4.5) Wie ist der Krankheitsverlauf der infizierten Personen zu bewerten (symptomlos, mild/mittlere/starke/lebenbedrohliche) Symptome?
4.6) Wieviele Personen sind an COVID-19 verstorben?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. März 2021
  • Frist
    27. April 2021
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Welche Software wird …
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
Corona Contact Tracing - aktueller Stand [#216593]
Datum
25. März 2021 08:38
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Welche Software wird flächendeckend in den Gesundheitsämtern der Landkreise in BaWü eingesetzt um die Kontaktnachverfolgung durchzuführen? 2) Wenn dies nicht SORMAS sein sollte, bis wann ist die flächendeckende Einfügung geplant? 3) Wie findet im Sozialministerium BaWü die zentrale Auswertung und Analyse der Informationen der Kontaktnachverfolung statt? 4) Für BaWü und für den Zeitraum März 2021 bis heute: 4.1) Welche Personengruppen sind wie stark von den jetzt in dieser Welle auftretenden Infektionen betroffen? 4.2) Wie ist die Alterstruktur dieser Personen? 4.3) In welchen Situationen bzw. Orten haben sich die Menschen angesteckt (z.B. Schule, Kita, Supermarkt, Fussgängerzone, ÖPNV, privates Umfeld, Gottesdienste etc.)? 4.4) Wieviele Personen in Quarantäne wurden auf Einhaltung der Quarantäne überprüft) 4.5) Wie ist der Krankheitsverlauf der infizierten Personen zu bewerten (symptomlos, mild/mittlere/starke/lebenbedrohliche) Symptome? 4.6) Wieviele Personen sind an COVID-19 verstorben?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216593 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216593/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona Contact Tracing - aktueller Stand“ vom 2…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
AW: Corona Contact Tracing - aktueller Stand [#216593]
Datum
27. April 2021 09:02
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona Contact Tracing - aktueller Stand“ vom 25.03.2021 (#216593) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216593 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216593/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 25. März 2021. Aufgrund der hohen Anzahl an Fragen zum C…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
AW: 30070 Corona Contact Tracing - aktueller Stand [#216593]
Datum
29. April 2021 06:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 25. März 2021. Aufgrund der hohen Anzahl an Fragen zum Coronavirus kommt es bei der Beantwortung derzeit zu großen Verzögerungen. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis. 1) Welche Software wird flächendeckend in den Gesundheitsämtern der Landkreise in BaWü eingesetzt um die Kontaktnachverfolgung durchzuführen? 2) Wenn dies nicht SORMAS sein sollte, bis wann ist die flächendeckende Einfügung geplant? Mit Beginn der Lockerung der weitreichenden Kontaktbeschränkungen im April 2020 erlangte die Sicherstellung einer umfassenden Kontaktpersonennachverfolgung durch die Gesundheitsämter zentrale Bedeutung. Das Ministerium für Soziales und Integration legte am 1. Mai 2020 ein Konzept und einen Umsetzungsplan zur Kontaktpersonennachverfolgung vor, das die Grundlage für das Vorgehen im Land darstellte. Die Strategie der Kontaktpersonennachverfolgung - „umfassende Ermittlung aller Kontaktpersonen“ - ist zeit- und ressourcenintensiv. Die Entwicklung der Corona Infektionen hatte die Gesundheitsämter im Land vor eine zum Teil nicht mehr bewältigbare Herausforderung gestellt. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die Wintermonate, die eine Ausbreitung des SARS-CoV-2 Virus begünstigen, musste die Strategie zur Kontaktpersonennachverfolgung angepasst werden. Beiliegend übersende ich Ihnen das Konzeptes zur Kontaktpersonennachverfolgung. Bis Ende Februar sollten eigentlich alle Gesundheitsämter in Deutschland die Software Sormas verwenden. So lautete der Beschluss der Konferenz von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten vom 19. Januar. Der Corona-Lenkungskreis des Landes hatte in seiner Sitzung am 26. Januar einstimmig der Anwendung von Sormas zugestimmt. Durch den Einsatz der Sormas-Software soll die Kontaktnachverfolgung digitaler werden. Weiter sollen die Informationen zwischen den Ämtern bundesweit ausgetauscht und die Quarantäne besser kontrolliert werden. Ein besserer regionaler Überblick über das bundesweite Ausbruchsgeschehen soll zudem auch Lockerungen erleichtern. Seit März 2021 setzt Baden-Württemberg gemeinsam mit anderen Ländern auf die Luca-App. Sie soll dabei helfen, Kontakte im Fall einer Corona-Infektion einfacher nachvollziehen. Baden-Württemberg hat, wie andere Bundesländer auch, Lizenzen für den flächendeckenden Einsatz der App Luca in Baden-Württemberg beschafft. Die App soll landesweit dabei helfen, Kontakte im Fall einer Corona-Infektion einfacher nachvollziehen zu können. Die digitale Kontaktnachverfolgung durch Luca ist ein wichtiger Baustein bei weiteren Öffnungsschritten. Das System ermöglicht schnell und einfach die Kontaktnachverfolgung der Gesundheitsämter nach dem Auftreten einer Corona-Infektion und wird dabei helfen, die aufwändige Zettelwirtschaft abzulösen. Die dafür erforderlichen Daten werden sicher gespeichert und verarbeitet. 3) Wie findet im Sozialministerium BaWü die zentrale Auswertung und Analyse der Informationen der Kontaktnachverfolung statt? Die zentrale Auswertung und Analyse der Informationen zur Kontaktnachverfolgung finden nicht im Sozialministerium sondern in den Gesundheitsämtern statt. 4) Für BaWü und für den Zeitraum März 2021 bis heute: 4.1) Welche Personengruppen sind wie stark von den jetzt in dieser Welle auftretenden Infektionen betroffen? 4.2) Wie ist die Alterstruktur dieser Personen? 4.3) In welchen Situationen bzw. Orten haben sich die Menschen angesteckt (z.B. Schule, Kita, Supermarkt, Fussgängerzone, ÖPNV, privates Umfeld, Gottesdienste etc.)? 4.4) Wieviele Personen in Quarantäne wurden auf Einhaltung der Quarantäne überprüft) 4.5) Wie ist der Krankheitsverlauf der infizierten Personen zu bewerten (symptomlos, mild/mittlere/starke/lebenbedrohliche) Symptome? 4.6) Wieviele Personen sind an COVID-19 verstorben? Diese Informationen finden Sie in den Tagesberichten des Landesgesundheitsamtes mit Ausnahme von Punkt 4.3, 4.4 und 4.5. Hierüber liegen uns keine Daten vor. Das Landesgesundheitsamt veröffentlicht jeden Tag einen Tagesbericht und jeden Donnerstag einen umfassenden Lagebericht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. * Ich konnte leider via fragdenstaat.de das angehän…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 30070 Corona Contact Tracing - aktueller Stand [#216593]
Datum
29. April 2021 09:13
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. * Ich konnte leider via fragdenstaat.de das angehängte "Konzeptes zur Kontaktpersonennachverfolgung" empfangen. Können Sie mir dieses bitte nochmals per eMail an <<E-Mail-Adresse>> zuschicken? Vielen Dank. * zur Luca App: a) Können Sie mir bitte noch weitere Informationen zum Rollout und Implementierungszeitplan der LucaApp zukommen lassen? Ab wann kann ich diese für welche Örtlichkeiten / Einrichtungen verwenden (bei einem CheckIn)? b) Wie beurteilen Sie die Sicherheit und DSGVO-Konfirmität dieser App? * zu 4.1 & 4.2. (Personengruppen und -altersstrukturen): Wenn es keine Information darüber gibt, dass sich SchülerInnen überproportional anstecken oder Überträger des SARS-CoV2 Virus sind, nach welcher Faktenlage wurde dann entschieden, dass Schulen bei einem Inzidenzwert von 165 keinen Präsenzunterricht mehr anbieten dürfen? Vielen Dank für Ihre Antworten bis 10.05.21. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216593 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216593/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
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Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
Betreff versteckt
Datum
29. April 2021 09:13
Status
Anfrage abgeschlossen

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Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 29. April 2021. Aufgrund der hohen Anzahl an Fragen zum …
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
AW: 30070 Corona Contact Tracing - aktueller Stand [#216593]
Datum
18. Mai 2021 13:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 29. April 2021. Aufgrund der hohen Anzahl an Fragen zum Coronavirus kommt es bei der Beantwortung derzeit zu einigen Verzögerungen. Dafür bitten wir um Verständnis. Das Konzept Kontaktpersonennachverfolgung Baden-Württemberg - Sachstand und Fortschreibung - finden Sie unter folgendem Link: https://sozialministerium.baden-wuert... Luca-App:   Baden-Württemberg steht unmittelbar vor ersten Öffnungsschritten. Dabei nimmt die Luca-App zur digitalen Kontaktnachverfolgung eine besondere Bedeutung ein. Nachdem bereits alle 38 Gesundheitsämter im Land an das Luca-System angebunden sind, können sich bereits jetzt sämtliche Unternehmen, Organisationen und Veranstalter in Baden-Württemberg bei Luca registrieren. „Ich lade auch die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg dazu ein, die App kostenlos auf ihre Smartphones herunterzuladen, um sich auf die anstehenden Öffnungen vorzubereiten“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Freitag (14. Mai) in Stuttgart. Sobald die verschiedenen Branchen wie Gastronomie oder Einzelhandel in vielen Stadt- und Landkreisen wieder öffnen dürfen, können die registrierten Unternehmen ihre Besucherinnen und Besucher mit der Luca-App einfach und datenschutzkonform digital erfassen. Dafür müssen die Besucherinnen und Besucher lediglich einen QR-Code scannen. Aus Sicht von Gesundheitsminister Manne Lucha bietet die App viele Vorteile: „Mit der App können wir endlich die bisherige Zettelwirtschaft abschaffen und eine effiziente, unbürokratische Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter ermöglichen.“ Die Nutzung der Luca-App ist in Baden-Württemberg freiwillig und kostenlos, weil das Land hierfür sämtliche Kosten übernimmt. Durch das kostenlose Angebot leistet das Land einen wichtigen Beitrag, damit die Gesundheitsämter möglichst viele Infektionsketten effektiv durchbrechen können. Mit Hilfe von Luca können die Gesundheitsämter in Baden-Württemberg die Kontaktpersonen einer mit dem Coronavirus infizierten Person schnell ermitteln und umgehend verständigen. Hierfür werden – nach Einwilligung der betroffenen Person – die Kontaktdaten unmittelbar und verschlüsselt an die Gesundheitsämter weitergeleitet und dort zur Kontaktnachverfolgung genutzt. Wichtig ist: Die Kontaktdaten können ausschließlich von den Gesundheitsämtern entschlüsselt und entsprechend der Corona-Verordnung nur zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung verwendet werden. Die Betreiberinnen und Betreiber der Luca-Standorte erhalten keinen Zugriff auf die Kontaktdaten ihrer Besucherinnen und Besucher. Auch der Landesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg, der die Landesregierung bei der Einführung der Luca-App intensiv begleitet hat, unterstützt deren Nutzung. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration arbeitet zudem eng mit den betroffenen Ministerien und Verbänden sowie den kommunalen Landesverbänden zusammen, damit die Nutzung der App für alle Beteiligten (Gesundheitsämter, Nutzerinnen und Nutzer sowie Unternehmen) zu guten Ergebnissen führt. Ergänzende Informationen: Unternehmen, Organisationen, Veranstalter oder auch Privatpersonen, die Besucherinnen und Besucher digital erfassen möchten, können auf der Luca-Website (https://www.luca-app.de/locations/) einen oder mehrere Standorte kostenlos anlegen und einen QR-Code erzeugen. Bei der Nutzung der QR-Codes sind nur wenige Dinge zu beachten. Es empfiehlt sich, die QR-Codes zum Check-In und Check-Out eindeutig, an einem geeigneten Ort, also zum Beispiel dem Tisch einer Gaststätte oder einem gut passierbaren Bereich nach dem Eingang eines Ladenlokals, zu platzieren. Dadurch können sinnvolle und verwertbare Daten für die Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter generiert werden. QR- Codes sollten also nicht außen vor dem Eingang und erst recht nicht im Internet per Bild veröffentlicht werden. Durch einen Scan dieses OR-Codes kann sich jeder, der die Luca-App auf seinem Smartphone installiert hat, einfach und sicher an dem jeweiligen Standort digital registrieren. Die Vorteile für die Nutzerinnen und Nutzer bei der Luca-App liegen auf der Hand: Es müssen keine Kontaktdaten händisch angegeben werden, die Kontaktdaten sind im Falle einer Infektion nur für das Gesundheitsamt sichtbar und man kann einfach nachvollziehen, wann man sich wo befunden hat. Der Bundestag hat eine bundeseinheitliche Notbremse im Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Am Freitag, 23. April, ist die Neuregelung in Kraft getreten. Zentraler Inhalt: Überschreiten ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von 100, gelten dort ab dem übernächsten Tag zusätzliche, bundeseinheitliche Maßnahmen. Die bundesweite Notbremse sieht nun eine Vielzahl von Maßnahmen vor, um bei einem erhöhten Infektionsgeschehen Kontakte deutlich zu reduzieren und die Ausbreitung des Virus zu bremsen. Diese Maßnahmen sind im neu eingefügten §28b des Infektionsschutzgesetzes zu finden. Die meisten Instrumente sind vielen Bürgerinnen und Bürgern bereits bekannt, da sie auch schon bisher von Bund und Ländern zur Pandemiebekämpfung vereinbart wurden. Kein Präsenzunterricht bei einer Inzidenz über 165: Das Infektionsgeschehen macht nicht vor der Schultür halt. Aufgrund der dynamischen Infektionslage ist es daher wichtig, auch hier zu bundeseinheitlichen Regelungen zu kommen, wenn es die epidemiologische Lage erfordert. Bei einer Inzidenz über 165 soll der Präsenzunterricht in Schulen und die Regelbetreuung in Kitas untersagt werden. Mögliche Ausnahmen: Abschlussklassen und Förderschulen. Mit freundlichen Grüßen