Corona Contact Tracing Ergebnisse

Für die Lösung eines Problems muss immer die Ursache verstanden werden - andernfalls sind Gegenmaßnahmen bestenfalls geraten und zufällig. Je besser diese Analyse erfolgt, desto präziser können die Gegenmaßnahmen gewählt werden.

Seit Mitte März 2021 steigt der Incidenzwert wieder. Befindet sich bzw. befand sich aber in einem Korridor bei dem ein Contact Tracing in jedem Fall möglich ist. Dies ist Aufgabe des Gesundheitsamts Tübingen für den LK Tübingen.

Bitte schlüsseln Sie alle folgenden Zahlen nach Stadt Tübingen und Landkreis Tübingen auf. Alle Fragen beziehen sich auf den Zeitraum März 2021 bis heute.

1) Welche Personengruppen sind wie stark von den jetzt in dieser Welle auftretenden Infektionen betroffen?
2) Wie ist die Alterstruktur dieser Personen?
3) In welchen Situationen bzw. Orten haben sich die Menschen angesteckt (z.B. Schule, Kita, Supermarkt, Fussgängerzone, ÖPNV, privates Umfeld, Gottesdienste etc.)?
4) Wieviele Personen in Quarantäne wurden auf Einhaltung der Quarantäne überprüft)
5) Wie ist der Krankheitsverlauf der infizierten Personen zu bewerten (symptomlos, mild/mittlere/starke/lebensbedrohliche) Symptome?
6) Wieviele Personen sind an COVID-19 verstorben?

Wird im Gesundheitsamt SORMAS eingesetzt? Wenn ja, seit wann und erfolgt dies durchgängig? Falls nein, ist eine Einführung geplant und bis wann wird diese umgesetzt sein?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. März 2021
  • Frist
    27. April 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für die Lösung eines Pro…
An Landratsamt Tübingen - Abteilung 33 Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona Contact Tracing Ergebnisse [#216587]
Datum
25. März 2021 07:44
An
Landratsamt Tübingen - Abteilung 33 Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für die Lösung eines Problems muss immer die Ursache verstanden werden - andernfalls sind Gegenmaßnahmen bestenfalls geraten und zufällig. Je besser diese Analyse erfolgt, desto präziser können die Gegenmaßnahmen gewählt werden. Seit Mitte März 2021 steigt der Incidenzwert wieder. Befindet sich bzw. befand sich aber in einem Korridor bei dem ein Contact Tracing in jedem Fall möglich ist. Dies ist Aufgabe des Gesundheitsamts Tübingen für den LK Tübingen. Bitte schlüsseln Sie alle folgenden Zahlen nach Stadt Tübingen und Landkreis Tübingen auf. Alle Fragen beziehen sich auf den Zeitraum März 2021 bis heute. 1) Welche Personengruppen sind wie stark von den jetzt in dieser Welle auftretenden Infektionen betroffen? 2) Wie ist die Alterstruktur dieser Personen? 3) In welchen Situationen bzw. Orten haben sich die Menschen angesteckt (z.B. Schule, Kita, Supermarkt, Fussgängerzone, ÖPNV, privates Umfeld, Gottesdienste etc.)? 4) Wieviele Personen in Quarantäne wurden auf Einhaltung der Quarantäne überprüft) 5) Wie ist der Krankheitsverlauf der infizierten Personen zu bewerten (symptomlos, mild/mittlere/starke/lebensbedrohliche) Symptome? 6) Wieviele Personen sind an COVID-19 verstorben? Wird im Gesundheitsamt SORMAS eingesetzt? Wenn ja, seit wann und erfolgt dies durchgängig? Falls nein, ist eine Einführung geplant und bis wann wird diese umgesetzt sein?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216587 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216587/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Tübingen - Abteilung 33 Gesundheit
Sehr Antragsteller/in wir haben am 25. März eine Anfrage über fragdenstaat erhalten. Sie finden die Antworten dir…
Von
Landratsamt Tübingen - Abteilung 33 Gesundheit
Betreff
Anfrage nach LIFG Corona Contact Tracing Ergebnisse [#216587]
Datum
24. April 2021 11:34
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
5,8 KB


Sehr Antragsteller/in wir haben am 25. März eine Anfrage über fragdenstaat erhalten. Sie finden die Antworten direkt unter den einzelnen Fragen, die Sie gestellt haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort vom 24.4.21. Nachfolgend habe ich noch folgende Fragen…
An Landratsamt Tübingen - Abteilung 33 Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach LIFG Corona Contact Tracing Ergebnisse [#216587]
Datum
25. April 2021 21:24
An
Landratsamt Tübingen - Abteilung 33 Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort vom 24.4.21. Nachfolgend habe ich noch folgende Fragen zu Ihren Antworten. * Frage #3 (Infektionsquellen): a) Wenn es bisher keine eindeutige Erhebung gibt, in welchen Situationen es zu Infektionen kommt, wie beurteilt Sie dann in welchem Umfang und in welchen Lebenssituationen es zu gezielten Kontakteinschränkungen kommen muss in den dann (jeweils geltenden) Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung? b) Wenn es v.a. im privaten Umfeld zu Infektionen kommt, wie leitet sich dann die Notwendigkeit ab aus Sicht des Tübinger Gesundheitsamtes, v.a. Orte zu schliessen (wie Aussengastronomie, Kinos, Theater) in denen es unter Einhaltung des von den Behörden geforderten und abgenommenen Hygienekonzeptes zu regulierten und kontrollierten Begegnungen kommt? * Frage #7 (SORMAS): Die Bundesregierung hat am 16.11.2020 (https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/videoschaltkonferenz-der-bundeskanzlerin-mit-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-laender-am-16-november-2020-1811820) kommuniziert: "Ziel von Bund und Ländern ist es, dass bis Ende des Jahres 2020 zumindest bei SORMAS und DEMIS eine Nutzerrate von über 90 Prozent erreicht wird." Was sind die wesentlichen 3-5 Faktoren, die eine Einführung und Inbetriebnahme von SORMAS in den letzten 5 (!) Monaten seit dem verhindert haben? Vielen Dank für Ihre Antworten bis zum 15.05.2021. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216587 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216587/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Tübingen - Abteilung 33 Gesundheit
Dieses Postfach wird an Feiertagen und am Wochenende nicht gelesen. Bitte schicken Sie Ihre Nachricht in dringende…
Von
Landratsamt Tübingen - Abteilung 33 Gesundheit
Betreff
Automatische Antwort: Anfrage nach LIFG Corona Contact Tracing Ergebnisse [#216587]
Datum
25. April 2021 21:25
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
5,8 KB


Dieses Postfach wird an Feiertagen und am Wochenende nicht gelesen. Bitte schicken Sie Ihre Nachricht in dringenden Fällen an: <<E-Mail-Adresse>>.

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Landratsamt Tübingen - Abteilung 33 Gesundheit
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückfragen. Die Beurteilung der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung oblie…
Von
Landratsamt Tübingen - Abteilung 33 Gesundheit
Betreff
AW: Anfrage nach LIFG Corona Contact Tracing Ergebnisse [#216587]
Datum
26. April 2021 11:22
Status
smime.p7s
5,8 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückfragen. Die Beurteilung der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung obliegt dem Bundesgesetzgeber bzw. Landesverordnungsgeber, sodass ich Sie bitten darf, Ihre Rückfragen an die zuständigen Stellen zu richten. Bezüglich Ihrer Anfrage zu Sormas weise ich darauf hin, dass in unserem Hause eine funktionsfähige Software eingesetzt wird. Zu Intentionen, wann ggf. eine Softwareumstellung erfolgt, kann ich keine Auskunft geben, es handelt sich auch nicht um eine "Information" im Sinne des LIFG. Mit freundlichen Grüßen