Corona-Daten pro Gemeinde

Corona-Fallzahlen pro Gemeinde und Tag seit dem ersten bestätigten Fall im Bodenseekreis. Genauer gesagt:

- die Anzahl bestätigter Fälle pro Tag und Gemeinde
- die Anzahl der Todesfälle pro Tag und Gemeinde
- die Anzahl der aktiven Fälle pro Tag und Gemeinde

Bitte übermitteln Sie mir die Daten in einem maschinenlesbaren Format, also in Form einer CSV-Datei oder - zur Not - einer Excel-Datei.

Ich gehe davon aus, dass sie mir die zum Zeitpunkt der Beantwortung aktuellsten Fallzahlen zur Verfügung stellen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. November 2020
  • Frist
    29. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Corona-Fallzahlen…
An Landratsamt Bodenseekreis - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona-Daten pro Gemeinde [#204436]
Datum
25. November 2020 15:02
An
Landratsamt Bodenseekreis - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Corona-Fallzahlen pro Gemeinde und Tag seit dem ersten bestätigten Fall im Bodenseekreis. Genauer gesagt: - die Anzahl bestätigter Fälle pro Tag und Gemeinde - die Anzahl der Todesfälle pro Tag und Gemeinde - die Anzahl der aktiven Fälle pro Tag und Gemeinde Bitte übermitteln Sie mir die Daten in einem maschinenlesbaren Format, also in Form einer CSV-Datei oder - zur Not - einer Excel-Datei. Ich gehe davon aus, dass sie mir die zum Zeitpunkt der Beantwortung aktuellsten Fallzahlen zur Verfügung stellen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204436 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204436/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landratsamt Bodenseekreis - Gesundheitsamt
Guten Tag Herr Antragsteller/in, wir halten die Veröffentlichung dieser Daten tages- und gemeindescharf aus Gründ…
Von
Landratsamt Bodenseekreis - Gesundheitsamt
Betreff
AW: Corona-Daten pro Gemeinde [#204436]
Datum
25. November 2020 16:32
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
4,2 KB


Guten Tag Herr Antragsteller/in, wir halten die Veröffentlichung dieser Daten tages- und gemeindescharf aus Gründen des Datenschutzes für nicht vertretbar. Es gibt auch kein öffentliches Interesse im juristischen Sinn, das eine solche Verletzung des Patientenschutzes rechtfertigen würde. Das Landratsamt Bodenseekreis veröffentlicht täglich aktuell die verfügbaren Daten für den gesamten Landkreis. Ein Überblick der pro Gemeinde gemeldeten Infektionsfälle wird wöchentlich veröffentlicht. Eine engere räumliche oder zeitliche Veröffentlichung könnte es, vor allem in kleineren Gemeinden, möglich machen, Rückschlüsse auf Einzelfälle zu ziehen. Dies verbietet sich aus Gründen des Patientenschutzes und wird aus diesem Grund auch bei anderen Erkrankungen nicht praktiziert. Beste Grüße