Corona Daten

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Hallo, wie kann es sein dass es immer noch keine Aufhebung des Lockdown gibt? Alle Statistiken sprechen dafür? Warum nehmen Sie den Rat der Wissenschaftler/Epidemologen nicht an? Warum setzen Sie sich nicht mit den Wissenschaftlern an einen Tisch und disskutieren das Thema? Brauchen Sie kein Vertrauen der Menschheit? Wo ist Ihre Informationspolitik?
VG

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  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hallo, wie kann es …
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona Daten [#189748]
Datum
25. Juni 2020 21:44
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hallo, wie kann es sein dass es immer noch keine Aufhebung des Lockdown gibt? Alle Statistiken sprechen dafür? Warum nehmen Sie den Rat der Wissenschaftler/Epidemologen nicht an? Warum setzen Sie sich nicht mit den Wissenschaftlern an einen Tisch und disskutieren das Thema? Brauchen Sie kein Vertrauen der Menschheit? Wo ist Ihre Informationspolitik? VG
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189748 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189748/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Robert Koch-Institut
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Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Betreff versteckt
Datum
25. Juni 2020 21:44
Status
Anfrage abgeschlossen

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