Corona-Fälle der Saisonarbeiter für Spargel- und Gemüseernte im Rhein-Pfalz-Kreis
Antrag nach dem LTranspG, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grund erschreckender Berichte über Corona-Hotspots im Bereich der Saisonarbeit in der Spargel- und Gemüseernte sowie damit verbundener Unterschlagung von Entschädigungszahlungen gegenüber den Arbeitnehmern möchte ich mich gerne über die Situation bei uns im Rhein-Pfalz-Kreis informieren. Ein betreffender Zeitungsartikel ist z.B. https://www.buzzfeed.de/recherchen/spargel-corona-infektion-saisonarbeiter-arbeitsunfall-nicht-entschaedigt-zr-90787623.html
Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
A) Anzahl der Arbeitgeber mit Saisonarbeitskräften im Bereich Spargel-/Gemüseernte im Rhein-Pfalz-Kreis
B) Anzahl der Saisonarbeitskräfte im Bereich Spargel-/Gemüseernte im Rhein-Pfalz-Kreis
C) Anzahl der durch die Arbeitgeber gemeldeten Corona-Infektionen bei Saisonarbeitern Spargel-/Gemüseernte im Rhein-Pfalz-Kreis (sowohl pro Jahr als auch pro Monat)
D) Anzahl der resultierenden Corona-Todesfälle bei Saisonarbeitern Spargel-/Gemüseernte im Rhein-Pfalz-Kreis (sowohl pro Jahr als auch pro Monat)
E) Anzahl der Corona-Unfallmeldungen pro Arbeitgeber mit Saisonarbeitskräften im Rhein-Pfalz-Kreis (sowohl pro Jahr als auch pro Monat), natürlich in anonymisierter Form. Hier ist es interessant, ob es Arbeitgeber gibt, die wenige oder keine Corona-Unfallmeldungen verfasst haben. Diese Arbeitgeber würden sich für eine Prüfung durch die Aufsichtsbehörde anbieten, da sie laut Aktenlage keinen Corona-Ausbruch hatten obwohl dies angesichts der Lebensumstände der Saisonarbeiter relativ unwahrscheinlich ist.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum4. Juni 2021
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6. Juli 2021
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