Corona-Fälle, Hospitalisierungen und Todesfälle nach Impfung

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Unterlagen, aus denen folgendes hervorgeht:
1. Jeweilige Anzahl der an das RKI gemeldeten Covid-19-Fälle, die laut Meldung zum Impfstatus eine bzw. zwei Impfungen gegen Covid-19 erhalten haben.
2. Anzahl der hospitalisierten Covid-19-Fälle mit einer bzw. zwei erhaltenen Impfungen.
3. Anzahl der gemeldeten Covid-19-Todesfälle, die zuvor eine bzw. zwei Impfungen erhalten haben.

Falls diese Meldedaten zum Impfstatus der beim RKI erfassten Covid-19-Fälle in einer öffentlich zugänglichen Quelle einsehbar sind, bitte ich um einen Hinweis auf die entsprechende Quelle.
Ich danke Ihnen bereits im Voraus für Ihre Bemühungen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. März 2021
  • Frist
    10. April 2021
  • 15 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen, aus denen folg…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona-Fälle, Hospitalisierungen und Todesfälle nach Impfung [#214604]
Datum
8. März 2021 15:54
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen, aus denen folgendes hervorgeht: 1. Jeweilige Anzahl der an das RKI gemeldeten Covid-19-Fälle, die laut Meldung zum Impfstatus eine bzw. zwei Impfungen gegen Covid-19 erhalten haben. 2. Anzahl der hospitalisierten Covid-19-Fälle mit einer bzw. zwei erhaltenen Impfungen. 3. Anzahl der gemeldeten Covid-19-Todesfälle, die zuvor eine bzw. zwei Impfungen erhalten haben. Falls diese Meldedaten zum Impfstatus der beim RKI erfassten Covid-19-Fälle in einer öffentlich zugänglichen Quelle einsehbar sind, bitte ich um einen Hinweis auf die entsprechende Quelle. Ich danke Ihnen bereits im Voraus für Ihre Bemühungen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214604 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214604/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 08.03.2021 Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 08.03.2021
Datum
9. März 2021 17:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2021-098. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
2021-098 [#214604] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona-Fälle, Hospitalisieru…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
2021-098 [#214604]
Datum
10. April 2021 20:22
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona-Fälle, Hospitalisierungen und Todesfälle nach Impfung“ vom 08.03.2021 (#214604) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214604 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214604/

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<< Anfragesteller:in >>
AW: 2021-098 [#214604] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona-Fälle, Hospitalis…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 2021-098 [#214604]
Datum
4. Juli 2021 07:09
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona-Fälle, Hospitalisierungen und Todesfälle nach Impfung“ vom 08.03.2021 (#214604) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 86 Tage überschritten. Die angefragten Daten unterliegen der Meldepflicht nach dem IfSG und müssen daher beim RKI vorhanden sein. Ich gehe davon aus, dass sich meine Anfrage durch eine einfache Datenbankabfrage Ihrerseits leicht beantworten lässt. Angesichts der deutlichen Entspannung der Infektionslage sollte auch die akute Arbeitsbelastung des RKI derzeit niedriger sein. Daher bitte ich erneut um Beantwortung meiner Anfrage und Einhaltung Ihrer Verpflichtungen aus dem Informationsfreiheitsgesetz. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214604 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214604/