Corona Fallzahlen

Wir sind nun bereits seit rund einem Jahr in der Corona Krise. Es hat sich mehrfach gezeigt, dass es nicht sinnvoll ist, mit absoluten Zahlen zu hantieren. Wieso haben Sie bis heute nicht zu den absoluten "Fallzahlen" die tatsächlich symptomatisch Erkrankten angegeben? Wäre dies nicht die relevante Zahl?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. März 2021
  • Frist
    13. April 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona Fallzahlen [#214869]
Datum
11. März 2021 15:29
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wir sind nun bereits seit rund einem Jahr in der Corona Krise. Es hat sich mehrfach gezeigt, dass es nicht sinnvoll ist, mit absoluten Zahlen zu hantieren. Wieso haben Sie bis heute nicht zu den absoluten "Fallzahlen" die tatsächlich symptomatisch Erkrankten angegeben? Wäre dies nicht die relevante Zahl?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214869 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214869/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona Fallzahlen“ vom 11.03.2021 (#214869) wur…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Corona Fallzahlen [#214869]
Datum
15. April 2021 16:22
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona Fallzahlen“ vom 11.03.2021 (#214869) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214869 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214869/

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in mit Ihrer Anfrage vom 11.03.2020 bitten Sie um die Beantwortung der Frage, warum in den Ang…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Anfrage: Corona Fallzahlen
Datum
28. April 2021 14:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit Ihrer Anfrage vom 11.03.2020 bitten Sie um die Beantwortung der Frage, warum in den Angaben zu den absoluten Fallzahlen die tatsächlich symptomatisch Erkrankten nicht separat ausgewiesen werden. Gerne beantworten wir Ihre Frage und bitten um Nachsicht für die verspätete Zusendung. Die von Ihnen angesprochenen Zahlen bilden die elektronischen Meldedaten der Gesundheitsämter gem. § 11 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ab. Diese werden von der nordrhein-westfälischen Zentralstelle für die Überwachung von Infektionskrankheiten beim Landeszentrum Gesundheit (LZG.NRW) gebündelt. Damit wird der gesetzlich vorgeschriebene Auftrag erfüllt. Zur weitergehenden inhaltlichen Erläuterung: Entsprechend der verfügbaren epidemiologisch relevanten Informationen zu COVID-19 sind auch präsymptomatische (vor Entwicklung von Symptomen) sowie vermutlich auch asymptomatische (ohne Symptome) Infektionen für das Infektionsgeschehen (Übertragungswege) von Bedeutung. Dies beruht unter anderem auf der zugrundeliegenden Variabilität der Dauer der Inkubationszeit sowie Variabilität der Infektiosität einer COVID-19-Infektion: Es liegen wissenschaftliche Erkenntnisse dazu vor, dass sich ein Anteil von Personen bei infektiösen Personen innerhalb von 1-2 Tagen vor deren Symptombeginn ansteckt. Weiterhin können Infizierte ohne Symptome innerhalb kürzester Zeit zu symptomatisch Infizierten (Erkrankten) werden, indem Symptome einsetzen. Die Betrachtung von Infizierten, unabhängig davon, ob diese symptomatisch infiziert und damit erkrankt sind, dient der Eindämmung der Infektionswege, durch die wiederum mögliche (schwere) Erkrankungs- sowie Todesfälle vermieden werden sollen. Eine Differenzierung von (noch) nicht erkrankten Infizierten und erkrankten Infizierten ist vor dem geschilderten Hintergrund nicht zweckmäßig. Erste Erkenntnisse zur Verteilung von symptomatisch und asymptomatisch (bzw. mit nicht bekannter Symptomausprägung) Infizierten lassen sich auf der Bundesebene auf der Seite des Robert-Koch-Instituts (RKI) https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... sowie im täglichen Lagebericht des RKI https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... vom 27.04.2021 ab S.10 wiederfinden. Mit freundlichen Grüßen