Corona-Grundrechtseinschränkungen - Kausalität oder Korrelation bei der Abflachung der Ansteckungen?

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat am 25.3.20 vor dem Bundestag ausgeführt: "Wir erleben tiefe Einschnitte in die bürgerlichen Freiheiten. ..... Die Bürgerinnen und Bürger schätzen die Freiheit in unserem Land, sind aber auch bereit, aus guten Gründen eine Zeit lang auf Freiheit zu verzichten. Und deswegen ist es auch so wichtig, dass wir immer wieder gut und transparent erklären und herleiten, was wir warum tun. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/reden/corona-krise-bt-250320.html

In weiteren Interviews hat Jens Spahn den getroffenen Grundrechtseinschränkungen und Maßnahmen eine Wirksamkeit attestiert, also deren Erforderlichkeit, Geeignetheit und Angemessenheit auch aus der rückwirkenden Betrachtung heraus bestätigt. Diese Aussagen bedürfen im Sinne der "guten Gründe" einer transparenten Erklärung und Herleitung (s.o.). Dies gilt umso mehr, wenn diese Erkenntnisse die Fortdauer von grundrechtseinschränkenden Maßnahmen legitimieren sollen.

Ich beantrage daher die Übersendung von Unterlagen, Lageberichten etc., die das Ursache-Wirkungsverhältnis der getroffenen Maßnahmen zu den nachfolgenden Entwicklungen der Corona-Pandemie valide belegen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. April 2020
  • Frist
    26. Mai 2020
  • 4 Follower:innen
Alfons Kleine-Möllhoff
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat am 25.…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Alfons Kleine-Möllhoff
Betreff
Corona-Grundrechtseinschränkungen - Kausalität oder Korrelation bei der Abflachung der Ansteckungen? [#185108]
Datum
22. April 2020 13:51
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat am 25.3.20 vor dem Bundestag ausgeführt: "Wir erleben tiefe Einschnitte in die bürgerlichen Freiheiten. ..... Die Bürgerinnen und Bürger schätzen die Freiheit in unserem Land, sind aber auch bereit, aus guten Gründen eine Zeit lang auf Freiheit zu verzichten. Und deswegen ist es auch so wichtig, dass wir immer wieder gut und transparent erklären und herleiten, was wir warum tun. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/reden/corona-krise-bt-250320.html In weiteren Interviews hat Jens Spahn den getroffenen Grundrechtseinschränkungen und Maßnahmen eine Wirksamkeit attestiert, also deren Erforderlichkeit, Geeignetheit und Angemessenheit auch aus der rückwirkenden Betrachtung heraus bestätigt. Diese Aussagen bedürfen im Sinne der "guten Gründe" einer transparenten Erklärung und Herleitung (s.o.). Dies gilt umso mehr, wenn diese Erkenntnisse die Fortdauer von grundrechtseinschränkenden Maßnahmen legitimieren sollen. Ich beantrage daher die Übersendung von Unterlagen, Lageberichten etc., die das Ursache-Wirkungsverhältnis der getroffenen Maßnahmen zu den nachfolgenden Entwicklungen der Corona-Pandemie valide belegen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alfons Kleine-Möllhoff Anfragenr: 185108 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185108 Postanschrift Alfons Kleine-Möllhoff << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Kleine-Möllhoff, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Corona-Grundrechtseinschränkungen - Kausalität oder Korrelation bei der Abflachung der Ansteckungen? [#185108]
Datum
24. April 2020 13:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kleine-Möllhoff, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Kleine-Möllhoff, zu Ihrem unten stehenden Antrag erteile ich folgende Auskunft: Eine sehr umf…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Corona-Grundrechtseinschränkungen - Kausalität oder Korrelation bei der Abflachung der Ansteckungen? [#185108]
Datum
8. Juni 2021 14:23
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Kleine-Möllhoff, zu Ihrem unten stehenden Antrag erteile ich folgende Auskunft: Eine sehr umfassende Übersicht mit allen Informationen zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV2 wurde auf der Website des Robert Koch-Instituts (RKI) veröffentlicht. Dieser epidemiologische Steckbrief zu SARS-CoV-2 und zu COVID-19 hat einen aktuellen Stand mit Datum 19. April 2021 (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... ). Der Steckbrief beleuchtet alle wesentlichen epidemiologische und wichtige Public Health-relevante Aspekte von COVID-19 und dem Erreger SARS-CoV-2. Er basiert auf der laufenden Sichtung der wissenschaftlichen Literatur, inklusive der methodischen Bewertung der entsprechenden Quellen. Aktuell sind im Steckbrief 335 nationale und internationale Veröffentlichungen aufgelistet, die ausgewertet wurden. Die grundsätzliche Wirksamkeit von Maßnahmen, soweit Einzelmaßnahmen von anderen getrennt beurteilbar sind, wurden im Stufenkonzept des Robert Koch-Instituts (RKI) zusammengefasst und sind abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N.... Über die jeweils aktuellen Maßnahmen entscheidet die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern. Darüber hinaus berät das RKI die Bundesregierung insbesondere zur Wirksamkeit infektionsschutz-hygienischer Maßnahmen, die die Ausbreitung der Erkrankung sowie die Anzahl schwerer und tödlicher Krankheitsverläufe möglichst minimieren sollen. Für eine tagesaktuelle Nachverfolgung der Coronapandemie in Deutschland sind drei öffentlich zugängliche Quellen bedeutsam: 1. Das COVID-19-Dashboard des RKI, in dem die Informationen grafisch aufbereitet werden, die auf den aus den Gesundheitsämtern gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) übermittelten Meldedaten beruhen (https://experience.arcgis.com/experie... ). 2. Die täglichen Situationsberichte des RKI (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... ), in denen seit dem 4. März 2020 eine Vielzahl von Informationen rund um das Coronavirus aufbereitet werden. In den Situationsberichten kann bspw. dienstags nachgelesen werden, in welchen Infektionsumfeldern (Setting) und Meldewochen Fälle von den Gesundheitsämtern zugeordnet wurden. Abgebildet werden alle Fälle aus Ausbrüchen mit 2 oder mehr Fällen. Immer mittwochs weist der Situationsbericht aus, wie hoch der Anteil an positiven Ergebnisse an allen PCR-Tests ist. 3. Die Entwicklung der seit dem 27. Dezember 2020 laufenden Impfkampagne kann im RKI-Dashboard zu COVID-19 Impfungen und Impfzentren in den Bundesländern tagesaktuell verfolgt werden (https://experience.arcgis.com/experie... oder auch https://impfdashboard.de/ ). Ein wichtiger Indikator ist zudem die Auslastung der intensivmedizinischen Versorgung. Täglich werden im Register der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. (DIVI-Intensivregister) die freien und belegten Behandlungskapazitäten in der Intensivmedizin von etwa 1.300 Akut-Krankenhäusern in Deutschland ausgewiesen. Im Rahmen der SARS-CoV-2-Pandemie werden zudem auch aktuelle Fallzahlen intensivmedizinisch behandelter COVID-19-Patient*innen aufgezeichnet. Das Register ermöglicht in der Pandemie, und darüber hinaus, Engpässe in der intensivmedizinischen Versorgung im regionalen und zeitlichen Vergleich zu erkennen. Damit schafft das DIVI-Intensivregister eine wertvolle Grundlage zur Reaktion und zur datengestützten Handlungssteuerung in Echtzeit seit April 2020 (https://www.intensivregister.de/#/index ). In den dort einsehbaren Zeitreihen lässt sich gut nachverfolgen, wie sich das Ausbruchsgeschehen zum Jahreswechsel 20/21 ausgewirkt hat (https://www.intensivregister.de/#/akt... ). In der aktuellen Ausgabe des Epidemiologischen Bulletins (19/2021), das vom Robert Koch-Institut herausgegeben wird, findet sich ein systematischer Review und Evidenzsynthese zur Frage, wie gut die COVID-19-Impfung vor SARS-CoV-2-Infektionen und –Transmission schützt (https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/... ). Diese Erkenntnisse sind grundlegend für die Lockerungen, die jüngst mit der Verordnung zur Regelung von Erleichterungen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 beschlossen wurden (https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusTh... ). Grundsätzlich gilt nach wie vor, dass es aus infektionsepidemiologischer Sicht erforderlich ist, den erneuten Eintritt in ein exponentielles Wachstum der Pandemie durch antiepidemische Maßnahmen zu verhindern und – darüber hinaus – die Fallzahlen deutlich weiter in einen voraussichtlich kontrollierbaren Bereich zu senken, bis sich auf Populationsebene Grundimmunität durch die Impfungen einstellt. Die lange Bearbeitungsdauer bitte ich angesichts der andauernden besonderen Lage zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen