Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Obwohl ich als privater Vermieter von Ferienwohnungen direkt von den Corona Eindämmungsmaßnahmen betroffen bin, ist es nach Auskunft des Landers Schleswig Holstein nicht möglich erfolgversprechende einen Antrag auf Coronahilfen zu stellen. Das Land teilte mir ebenfalls mit, dass die Erweiterung des Kreises der Berechtigten auf private Ferienwohnungsvermieter beim Bund eingebracht, die Initiative durch das Wirtschaftsministerium jedoch abgelehnt wurde.
Warum werden private Vermieter trotz direkter Betroffenheit von den Unterstützungsmaßnahmen ausgeschlossen, andererseits steuerlich aber (abgesehen von der Gewerbesteuer) wie Firmen behandelt? Auch uns entstehen erhebliche Kosten für den Erhalt der Wohnungen während durch Verordnungen die Einnahmen nicht erzielt werden können.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Jens Petersen
Anfragenr: 216844
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Jens Petersen
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