Corona-Hygienekonzept

Das bei Gewährung von Akteneinsichten in Ihrem Hause gültige Corona-Hygienekonzept.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. November 2020
  • Frist
    18. Dezember 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das bei Gewährung…
An Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt für Veterinärwesen und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona-Hygienekonzept [#203798]
Datum
16. November 2020 16:00
An
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt für Veterinärwesen und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das bei Gewährung von Akteneinsichten in Ihrem Hause gültige Corona-Hygienekonzept.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203798 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203798/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona-Hygienekonzept“ vom 16.11.2020 (#203798)…
An Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt für Veterinärwesen und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Corona-Hygienekonzept [#203798]
Datum
17. Mai 2021 11:27
An
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt für Veterinärwesen und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona-Hygienekonzept“ vom 16.11.2020 (#203798) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 151 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203798 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203798/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona-Hygienekonzept“ vom 16.11.2020 (#203798)…
An Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt für Veterinärwesen und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Corona-Hygienekonzept [#203798]
Datum
4. Juni 2021 10:00
An
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt für Veterinärwesen und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona-Hygienekonzept“ vom 16.11.2020 (#203798) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 169 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203798 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203798/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinla…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Corona-Hygienekonzept“ [#203798]
Datum
20. Juni 2021 17:13
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/203798/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht nicht bearbeitet. Die Behörde hat weder auf meine Anfrage, noch auf meine Erinnerung reagiert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 203798.pdf Anfragenr: 203798 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203798/
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn [geschwärzt] Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und di…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn [geschwärzt]
Datum
24. Juni 2021 13:10
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: [geschwärzt] Telefon: (06131) 8920 [geschwärzt] Telefax: (06131) 8920 [geschwärzt] Datum: 24.06.2021 Gesch.Z.: 4.03.21.116 Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz ist im Anwendungsbereich des Landestransparenzgesetzes Rheinland-Pfalz (LTranspG) Aufsichtsbehörde. Nach § 19 Abs. 1 LTranspG ist es seine Aufgabe, für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes Sorge zu tragen und die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes zu kontrollieren. Dem Landesbeauftragten liegen folgende Informationen vor: Mit E-Mail vom 16. November 2020 habe der Antragsteller über die Webseite fragdenstaat.de unter der ID #203798 um zusendung folgender Informationen gebeten: "Das bei Gewährung von Akteneinsichten in Ihrem Hause gültige Corona- Hygienekonzept" Die bisherige Korrespondenz finden Sie unter folgendem Link: [geschwärzt] Nach meinem bisherigen Kenntnisstand haben Sie die Anfrage bisher noch nicht beantwortet. In rechtlicher Hinsicht möchte ich Folgendes ausführen: Der Antragsteller hat nach § 2 Abs. 2 i.V.m. § 11 LTranspG einen Anspruch auf Informationszugang gegen transparenzpflichtige Stellen vorbehaltlich entgegenstehender Belange nach § 14 ff. LTranspG. Bei dem ... handelt es sich um eine transparenzpflichtige Stelle nach § 3 Abs. 1 LTranspG. Auf Grundlage des mir vorstehend mitgeteilten Sachverhalts haben Sie die gesetzliche Frist nach § 12 Abs. 2 LTranspG versäumt. Nach § 12 Abs. 2 LTranspG soll die beantragte Information spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags zugänglich gemacht werden. Eine Fristverlängerung ist in Ausnahmefällen nach § 12 Abs. 3 S. 2 LTranspG möglich. Die transparenzpflichtige Stelle hat die Antragstellerin oder den Antragsteller über die Fristverlängerung und die Gründe hierfür innerhalb der Monatsfrist zu informieren (§ 12 Abs. 3 S. 3 LTranspG). Nach dem Vorbringen der Antragstellerin haben Sie weder ihren Antrag auf Informationszugang innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags vollständig beschieden, noch innerhalb dieses Zeitraums die Frist um einen bestimmten Zeitraum verlängert. Ich fordere Sie unter Hinweis auf § 19b LTranspG auf, bis zum 22. Juli 2021 zu dieser Angelegenheit Stellung zu nehmen. Nach § 19b S. 2 Nr. 1 LTranspG sind die transparenzpflichtigen Stellen insbesondere verpflichtet, Auskunft zu den Fragen des Landesbeauftragten sowie Einsicht in alle Unterlagen und Akten zu gewähren, die im Zusammenhang mit der Anwendung und Auslegung dieses Gesetzes stehen. Ich habe den Antragsteller über dieses Schreiben nachrichtlich in Kenntnis gesetzt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinla…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Corona-Hygienekonzept“ [#203798]
Datum
5. August 2021 10:53
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/203798/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht nicht bearbeitet. Die Behörde hat weder auf meine Anfrage, noch auf meine Erinnerung reagiert. Auch die in Ihrer E-Mail gesetzte Frist (22.07.2021) wurde von der Behörde ignoriert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 203798.pdf Anfragenr: 203798 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203798/
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Ihre informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde, 4.03.21.116 Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Inf…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde, 4.03.21.116
Datum
23. November 2021 10:25
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: [geschwärzt] Telefon: (06131) 8920 [geschwärzt] Telefax: (06131) 8920 [geschwärzt] Datum: 23.11.2021 Gesch.Z.: 4.03.21.116 [geschwärzt] Ihre informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde Sehr [geschwärzt], ich bitte um Entschuldigung, dass ich erst jetzt auf Ihr Anliegen zurückkomme. Auf mein Stellungnahmeersuchen hin teilte mir die Kreisverwaltung Bad Kreuznach fristgerecht mit, Ihren vergangenen Anfragen bisher nachgekommen zu sein. Jedoch läge ihr weder Ihr dieser konkreten Anfrage zu Grunde liegende Antrag noch die Erinnerung zu diesem Antrag vor. Es stehe Ihnen jedoch frei, Ihre Anfrage erneut an diese zu richten. Die Kontaktdaten des zuständigen Sachbearbeiters seien Ihnen bekannt und seien aus den bisher ergangen Auskunftsbescheiden zu entnehmen. Ob es möglicherweise einem technischen Umstand geschuldet ist, dass Ihre Anfrage dort nicht eingegangen ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich rate Ihnen, Ihren Antrag daher erneut unmittelbar an die Kreisverwaltung Bad Kreuznach zu senden, ggf. direkt an die in Ihren bisherigen Antworten mitgeteilte Stelle. Sollte diese dann nicht binnen eines Monats auf Ihren Antrag reagieren, können Sie sich dagegen bei mir erneut beschweren. Ich sehe das Verfahren daher hiermit vorerst als erledigt an. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
PER FAX Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das …
An Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt für Veterinärwesen und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
6. Dezember 2021
An
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt für Veterinärwesen und Landwirtschaft
Status
PER FAX Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das bei Gewährung von Akteneinsichten in Ihrem Hause gültige Corona-Hygienekonzept. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort per Briefpost und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,

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Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt für Veterinärwesen und Landwirtschaft
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