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Corona im Sammelunterkünften

etwaige bestehende Planungen für vorsorgliche Corona-Tests in Sammelunterkünften wie
Pflegeheime/Seniorenresidenzen
Krankenhäuser
Flüchtlingsunterkünfte
Unterbringung von landwirtschaftlichem Personal
Justizvollzugsanstalten
Kinderheime
Studentenwohnheime
Internate
sonstige Sammelunterkünfte

Anzahl bislang vorsorglich getesteter Einrichtungen mit Angabe jeweils durchgeführter Corona-Tests mit Zuordnung wie zuvor aufgezählt und Angabe der jeweiligen Anzahl an Bewohnern und gegebenenfalls Mitarbeitern.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    20. Mai 2020
  • Frist
    24. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona im Sammelunterkünften [#187132]
Datum
20. Mai 2020 23:28
An
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
etwaige bestehende Planungen für vorsorgliche Corona-Tests in Sammelunterkünften wie Pflegeheime/Seniorenresidenzen Krankenhäuser Flüchtlingsunterkünfte Unterbringung von landwirtschaftlichem Personal Justizvollzugsanstalten Kinderheime Studentenwohnheime Internate sonstige Sammelunterkünfte Anzahl bislang vorsorglich getesteter Einrichtungen mit Angabe jeweils durchgeführter Corona-Tests mit Zuordnung wie zuvor aufgezählt und Angabe der jeweiligen Anzahl an Bewohnern und gegebenenfalls Mitarbeitern.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187132 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187132 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Auskunft, auf welchen Postleitzahlenbereich sich Ihre Anfrag…
Von
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Betreff
AW: Corona im Sammelunterkünften [#187132]
Datum
28. Mai 2020 09:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Auskunft, auf welchen Postleitzahlenbereich sich Ihre Anfrage bezieht. MfG i. A. Iris Prinz-Klein Rhein-Sieg-Kreis Der Landrat Gesundheitsamt-Verwaltungsleitung Kaiser-Wilhelm-Platz 1 53721 Siegburg Tel.: 02241 132255 Fax: 02241 1342255 mailto:<<E-Mail-Adresse>> www.rhein-sieg-kreis.de Informationen zum Datenschutz und Hinweise zur Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten im Gesundheitsamt erhalten Sie auf der Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises im virtuellen Kreishaus: https://vv.rhein-sieg-kreis.de/vv/oe/dezernat_2/_1790/index.php

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Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in auf meine Nachfrage zu Ihrer Anfrage vom 20.05.2020 habe ich keine Antwort Ihrerseits…
Von
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Betreff
WG: Corona im Sammelunterkünften [#187132]
Datum
30. Juli 2020 09:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf meine Nachfrage zu Ihrer Anfrage vom 20.05.2020 habe ich keine Antwort Ihrerseits bekommen. Ich sehe die Anfrage damit als erledigt an. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.