Corona Impfstoff

Warum gibt es in Baden-Württemberg entgegen den Verlautbarungen von Merkel und Spahn keine Impftermine? Warum wird von der Hotline zur Terminvergabe bewusst gelogen? Warum wird eine Online-Plattform betrieben, die für den Bürger keine Ergebnisse liefert ?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. März 2021
  • Frist
    4. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum gibt es in Baden-W…
An Staatsministerium Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona Impfstoff [#217088]
Datum
31. März 2021 11:53
An
Staatsministerium Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum gibt es in Baden-Württemberg entgegen den Verlautbarungen von Merkel und Spahn keine Impftermine? Warum wird von der Hotline zur Terminvergabe bewusst gelogen? Warum wird eine Online-Plattform betrieben, die für den Bürger keine Ergebnisse liefert ?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217088 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217088/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatsministerium Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 31.03.2021, in der Sie um Informationen zum Corona Impfstof…
Von
Staatsministerium Baden-Württemberg
Betreff
Zwischennachricht: Corona Impfstoff [#217088] LIFG-Anfrage
Datum
8. April 2021 14:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 31.03.2021, in der Sie um Informationen zum Corona Impfstoff und zu Impfterminen aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation bitten. Wir haben Ihr Schreiben an das fachlich zuständige Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg, Else-Josenhans-Str. 6, 70173 Stuttgart, weitergeleitet. Sie werden von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Staatsministerium Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Für Ihre Anfrage ist der Anwendungsbereich des Landesinformat…
Von
Staatsministerium Baden-Württemberg
Betreff
WG: Corona Impfstoff [#217088] LIFG-Anfrage
Datum
14. April 2021 18:18
Status
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Für Ihre Anfrage ist der Anwendungsbereich des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) nicht eröffnet. Zweck des LIFG ist es, durch ein umfassendes Informationsrecht den freien Zugang zu amtlichen Informationen sowie die Verbreitung dieser Informationen zu gewährleisten. Amtlichen Informationen sind alle bei einer informationspflichtigen Stelle vorhandenen, amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen. Demgegenüber fallen nicht aufgezeichnete Ideen, Gedanken, Pläne oder das schlichte Wissen nicht darunter. Hier fehlt es an einer Verkörperung der Information und damit an einer "Aufzeichnung" im Sinne des LIFG. Ihre Anfrage zielt auf die Mitteilung einer Stellungnahme zu von Ihnen aufgezeigten Sachverhalten. Diese Fragen können nicht durch die Gewährung eines Zugangs zu Aufzeichnungen beantwortet werden. Vielmehr geht es um die Mitteilung eines nicht aufgezeichneten Wissensstands bzw. Meinungsbilds bestimmter Personen. Einen Anspruch auf Zugang zu einem solchen Wissensstand beinhaltet das LIFG jedoch nicht. Gerne möchten wir Ihnen ein paar Hinweise zu den Verfahren beim Impfen geben: Die Terminvergabe für Impfungen in den Impfzentren erfolgt zentral über die von Ihnen angesprochene Hotline unter 116 117 sowie online unter www.impfterminservice.de<http://www.impfterminservice.de>. Bis einschließlich 11.4. wurden in den baden-württembergischen Impfzentren und durch die Mobilen Impfteams 1.571.723 Erstimpfungen und 657.235 Zweitimpfungen durchgeführt. Für den größten Teil dieser Impfungen haben die Impfwilligen zunächst einen Termin über die zentrale Terminvergabe gebucht. Doch leider haben wir immer noch mit einer Impfstoffknappheit zu kämpfen. Die Nachfrage nach Impfungen übersteigt das verfügbare Angebot an Impfterminen derzeit weiterhin, so dass viele Menschen nicht beim ersten Versuch einen Termin buchen können. Deshalb konzentrieren wir uns bei den Impfungen, wie von den Expertinnen und Experten der Ständigen Impfkommission empfohlen, auf die am stärksten Gefährdeten. Für die besonders vulnerablen Menschen über 80 haben wir die Situation mit der Warteliste an der Hotline, die ausschließlich dieser Altersgruppe offen steht, entspannt. Hier werden derzeit täglich zwischen 500 und 1000 Terminen an Menschen dieser Personengruppe vergeben. Grundsätzlich gilt: Je mehr Impfstoff zur Verfügung steht, desto mehr Impf-Termine können vergeben werden. Am 1. April stand erstmals genug Impfstoff zur Verfügung, um an einem einzigen Tag in den Impfzentren und durch die mobilen Impfteams in Baden-Württemberg 40.000 Menschen zu impfen. Darüber hinaus sind nach Ostern flächendeckend die Hausarztpraxen in die Impfkampagne eingestiegen. Hier erfolgt die Terminvereinbarung direkt über die Praxen. Da den Praxen anfangs nur wenige Impfdosen pro Woche zur Verfügung stehen, kontaktieren diese ihre impfberechtigten Patientinnen und Patienten zunächst selbst. Mit freundlichen Grüßen