Sehr
Antragsteller/in
vielen Dank für Ihre Anfrage. Für Ihre Anfrage ist der Anwendungsbereich des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) nicht eröffnet.
Zweck des LIFG ist es, durch ein umfassendes Informationsrecht den freien Zugang zu amtlichen Informationen sowie die Verbreitung dieser Informationen zu gewährleisten. Amtlichen Informationen sind alle bei einer informationspflichtigen Stelle vorhandenen, amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen. Demgegenüber fallen nicht aufgezeichnete Ideen, Gedanken, Pläne oder das schlichte Wissen nicht darunter. Hier fehlt es an einer Verkörperung der Information und damit an einer "Aufzeichnung" im Sinne des LIFG.
Ihre Anfrage zielt auf die Mitteilung einer Stellungnahme zu von Ihnen aufgezeigten Sachverhalten. Diese Fragen können nicht durch die Gewährung eines Zugangs zu Aufzeichnungen beantwortet werden. Vielmehr geht es um die Mitteilung eines nicht aufgezeichneten Wissensstands bzw. Meinungsbilds bestimmter Personen. Einen Anspruch auf Zugang zu einem solchen Wissensstand beinhaltet das LIFG jedoch nicht.
Gerne möchten wir Ihnen ein paar Hinweise zu den Verfahren beim Impfen geben:
Die Terminvergabe für Impfungen in den Impfzentren erfolgt zentral über die von Ihnen angesprochene Hotline unter 116 117 sowie online unter
www.impfterminservice.de<
http://www.impfterminservice.de>. Bis einschließlich 11.4. wurden in den baden-württembergischen Impfzentren und durch die Mobilen Impfteams 1.571.723 Erstimpfungen und 657.235 Zweitimpfungen durchgeführt. Für den größten Teil dieser Impfungen haben die Impfwilligen zunächst einen Termin über die zentrale Terminvergabe gebucht.
Doch leider haben wir immer noch mit einer Impfstoffknappheit zu kämpfen.
Die Nachfrage nach Impfungen übersteigt das verfügbare Angebot an Impfterminen derzeit weiterhin, so dass viele Menschen nicht beim ersten Versuch einen Termin buchen können. Deshalb konzentrieren wir uns bei den Impfungen, wie von den Expertinnen und Experten der Ständigen Impfkommission empfohlen, auf die am stärksten Gefährdeten. Für die besonders vulnerablen Menschen über 80 haben wir die Situation mit der Warteliste an der Hotline, die ausschließlich dieser Altersgruppe offen steht, entspannt. Hier werden derzeit täglich zwischen 500 und 1000 Terminen an Menschen dieser Personengruppe vergeben. Grundsätzlich gilt: Je mehr Impfstoff zur Verfügung steht, desto mehr Impf-Termine können vergeben werden.
Am 1. April stand erstmals genug Impfstoff zur Verfügung, um an einem einzigen Tag in den Impfzentren und durch die mobilen Impfteams in Baden-Württemberg 40.000 Menschen zu impfen. Darüber hinaus sind nach Ostern flächendeckend die Hausarztpraxen in die Impfkampagne eingestiegen. Hier erfolgt die Terminvereinbarung direkt über die Praxen. Da den Praxen anfangs nur wenige Impfdosen pro Woche zur Verfügung stehen, kontaktieren diese ihre impfberechtigten Patientinnen und Patienten zunächst selbst.
Mit freundlichen Grüßen