Corona- Impfung

Wo reiche ich ein Attest über eine Erkrankung nach §4 der Coronaimpfverordnung ein? Bei der derzeitigen Online-Terminvergabe bei der kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein ist dies nicht möglich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. April 2021
  • Frist
    26. Mai 2021
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Maria Ney-Blob
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kreisverwaltung Mettmann Details
Von
Maria Ney-Blob
Betreff
Corona- Impfung [#219019]
Datum
22. April 2021 15:31
An
Kreisverwaltung Mettmann
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wo reiche ich ein Attest über eine Erkrankung nach §4 der Coronaimpfverordnung ein? Bei der derzeitigen Online-Terminvergabe bei der kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein ist dies nicht möglich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Maria Ney-Blob Anfragenr: 219019 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219019/
Mit freundlichen Grüßen Maria Ney-Blob

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Kreisverwaltung Mettmann
Sehr geehrte Frau Ney-Blob, ich bestätige den Eingang Ihres Antrages nach § 5 IFG NRW. Sie haben die Möglichkeit,…
Von
Kreisverwaltung Mettmann
Betreff
Corona- Impfung [#219019]
Datum
23. April 2021 07:58
Status
Anfrage abgeschlossen