Corona Impfung

Warum wurde bisher das Intensivregister nicht um 2 Parameter ergänzt, um die Anzahl der intensivmedizinisch behandelten Personen im Intensivregister nach Impf- oder Genesenenstatus aufzuschlüsseln?
Ist dies in Planung?
Wenn ja, zu wann?
Welche anderen Register sind für die Abrufung dieser Daten in Planung oder im Bestand?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. August 2021
  • Frist
    21. September 2021
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Ann Elsen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum wurde bishe…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Ann Elsen
Betreff
Corona Impfung [#227002]
Datum
18. August 2021 14:38
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum wurde bisher das Intensivregister nicht um 2 Parameter ergänzt, um die Anzahl der intensivmedizinisch behandelten Personen im Intensivregister nach Impf- oder Genesenenstatus aufzuschlüsseln? Ist dies in Planung? Wenn ja, zu wann? Welche anderen Register sind für die Abrufung dieser Daten in Planung oder im Bestand?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ann Elsen Anfragenr: 227002 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227002/ Postanschrift Ann Elsen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ann Elsen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Elsen, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abgabenachricht, Corona Impfung [#227002]
Datum
18. August 2021 16:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Elsen, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und wird von dort beantwortet. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen,
Ann Elsen
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona Impfung“ vom 18.08.2021 (#227002) wurde…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Ann Elsen
Betreff
AW: Abgabenachricht, Corona Impfung [#227002]
Datum
21. September 2021 08:34
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona Impfung“ vom 18.08.2021 (#227002) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ann Elsen Anfragenr: 227002 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227002/

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Bundesministerium für Gesundheit
Ihre E-Mail vom 18.8.2021 Sehr geehrte Frau Elsen, mit der Verordnung über die Erweiterung der Meldepflicht nach…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 18.8.2021
Datum
24. September 2021 10:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Elsen, mit der Verordnung über die Erweiterung der Meldepflicht nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Infektionsschutzgesetzes auf Hospitalisierungen in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 vom 11. Juli 2021 wurden die Krankenhäuser verpflichtet, unter den dortigen Voraussetzungen eine bislang bei der COVID-19-Patientin oder dem COVID-19-Patienten erfolgte COVID-19-Schutzimpfung zu melden. Im Wochenbericht zu COVID-19 des Robert Koch-Instituts (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenberichte_Tab.html) sind entsprechende Daten zur Impfeffektivität und zu Impfdurchbrüchen veröffentlicht. Diese Daten stellen jedoch alle Hospitalisierungen dar und differenzieren nicht zwischen intensivmedizinischer und nicht-intensivmedizinischer Behandlung. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse über andere Register für die Abrufung dieser Daten vor. Mit freundlichen Grüßen