Corona Impfung auch bei längerer Kortisoneinnahme von 60 mg möglich ?

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Meine Frau muss wegen einer Augenmuskelentzündung seit einiger Zeit eine höhere Dosis ( 60 mg ) kortison einnehmen wahrscheinlich auch noch länger. Kann sie sich trotz dieser dosis gegen corona impfen lassen oder verpufft die Wirkung der Impfung durch das kortison.
Im Voraus vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Juli 2021
  • Frist
    14. August 2021
  • 0 Follower:innen
Udo Spiller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Meine Frau muss w…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Udo Spiller
Betreff
Corona Impfung auch bei längerer Kortisoneinnahme von 60 mg möglich ? [#224746]
Datum
10. Juli 2021 21:22
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Meine Frau muss wegen einer Augenmuskelentzündung seit einiger Zeit eine höhere Dosis ( 60 mg ) kortison einnehmen wahrscheinlich auch noch länger. Kann sie sich trotz dieser dosis gegen corona impfen lassen oder verpufft die Wirkung der Impfung durch das kortison. Im Voraus vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Udo Spiller Anfragenr: 224746 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224746/ Postanschrift Udo Spiller << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Udo Spiller
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 10.07.2021 Sehr geehrter Herr Spiller, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 10.07.2021
Datum
12. Juli 2021 15:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Spiller, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0279. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Robert Koch-Institut
[Az. 2021-279] Ihre Anfrage vom 10.07.2021 Sehr geehrter Herr Spiller, haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage nac…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
[Az. 2021-279] Ihre Anfrage vom 10.07.2021
Datum
20. Juli 2021 09:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Spiller, haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 10.07.2021, zu welcher wir Ihnen das Folgende mitteilen: Bei der von Ihnen formulierten Frage handelt es sich nicht um eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu amtlichen Informationen, sondern um eine einzelfallbezogene Anfrage, die grundsätzlich nur im Rahmen einer Bürgeranfrage beantwortet wird. Wir legen Ihre Anfrage daher so aus, dass Sie diejenigen amtlichen Informationen wünschen, die dem Robert Koch-Institut (RKI) hinsichtlich der Einnahme von Cortison in Verbindung mit der COVID-19-Impfstoffen vorliegen. Hierzu im Einzelnen: Bitte beachten Sie, dass das RKI keine individuelle medizinische Beratung vornehmen kann und darf. Wir empfehlen Ihnen, hierzu ärztlichen Rat einzuholen. Ferner ist für Fragen rund um die Sicherheit und Wirksamkeit von Impfstoffen grundsätzlich das Paul Ehrlich-Institut (PEI) zuständig, an welches Sie sich gegebenenfalls für genauere Auskünfte wenden können. Die Rolle des PEI und der Ständigen Impfkommission (STIKO) werden in den häufigsten Fragen zur CORONA-Impfung auf der Homepage des RKI beschrieben. Dies können Sie abrufen unter: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COV... Dort heißt es ausschnittsweise ("Wer ist für die Bewertung und Überwachung der Impfstoffe (Impfstoffsicherheit) zuständig? "): "Für die Zulassung von Impfstoffen, d.h. die Bewertung der Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit sowie die Pharmakovigilanz (Arzneimittelsicherheit) nach der Zulassung ist in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut zuständig. Die Ständige Impfkommission (STIKO, angesiedelt am Robert-Koch-Institut, RKI) erstellt auf der Grundlage der Daten zu Wirksamkeit und Sicherheit der jeweiligen zugelassenen Impfstoffe die Impfempfehlungen, sodass Impfstoffe optimal eingesetzt werden können. Hierfür bezieht die STIKO die Bewertungen des Paul-Ehrlich-Instituts zur Sicherheit von Impfstoffen mit ein." Bei Impfungen unter der Einnahme von Cortison ist es nach der derzeitigen Datenlage unklar, ob es zu einer Immunantwort in Folge der Impfung kommt. Dass eine Gefahr von einer Kombination von Cortisoneinnahme und Impfung ausgeht, ist dem RKI nicht bekannt, es besteht jedoch die Möglichkeit einer (nur) schwachen Immunantwort. Grundsätzlich dürfte es sich daher empfehlen, bei keiner/nur reduzierter Gabe von Cortison zu impfen. Hinsichtlich der Frage, ob eine Reduktion der Cortisongabe in Ihrem konkreten Fall im Hinblick auf die Impfung möglich ist oder unter Ihren gesundheitlichen Umständen geimpft werden sollte, bitten wir Sie, sich individuell ärztlichen Rat einzuholen. Den aktuellen Stand hinsichtlich der Auswirkungen von der Einnahme von Antipyretika/Antiphlogistika wie Paracetamol oder Ibuprofen auf die Wirksamkeit der Impfung hat das RKI ebenfalls auf seiner Homepage veröffentlicht, abrufbar unter: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COV... Umfassende Informationen finden Sie auf der Homepage des PEI, insbesondere in den dort veröffentlichen Berichten zur Sicherheit der Impfstoffe, abrufbar unter: https://www.pei.de/DE/newsroom/dossie... Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Impfen (FAQs), können Sie abrufen unter: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COV... Eine Übersicht zu den veröffentlichten Informationen rund um das Thema Impfen und COVID-19 mit den entsprechenden Verlinkungen erhalten Sie unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/... Die Aktualisierungen der Impfempfehlung der STIKO hinsichtlich der COVID-19-Impfung finden Sie gesammelt unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/... Eine darüber hinausgehende Aufarbeitung liegt dem Robert Koch-Institut nicht als amtliche Information im Sinne von §§ 1 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 IFG vor. Ein Anspruch auf die Beschaffung oder Aufbereitung bestimmter Informationen folgt aus dem IFG nicht. Ebenso ergibt sich aus der objektiven Pflicht des RKI zur Information der Öffentlichkeit im Rahmen seiner Zuständigkeit gemäß § 4 Abs. 4 Gesetz über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes (BGA-Nachfolgegesetz) in Verbindung mit § 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) kein solcher Informationsbeschaffungsanspruch. § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) und § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) sind, mangels Bezug Ihrer Anfrage auf Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG bzw. Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG, nicht einschlägig. Mit freundlichen Grüßen