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Corona- Impfung

wird die zu erwartende Corona-Impfung verpflichtend oder freiwillig sein? Wie wird bei einer freiwilligen Impfung sichergestellt, dass ungeimpfte Menschen vor Diskriminierungen jeder Art geschützt werden? Unter Diskriminierungen kann man sich z.B. Beschränkungen der Reisefreiheit, Einschränkungen bei der Nutzung ôffentlicher oder privater Einrichtungen oder auch bei der Berufswahl vorstellen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. Oktober 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: wird die zu erw…
An Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona- Impfung [#202108]
Datum
30. Oktober 2020 12:48
An
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wird die zu erwartende Corona-Impfung verpflichtend oder freiwillig sein? Wie wird bei einer freiwilligen Impfung sichergestellt, dass ungeimpfte Menschen vor Diskriminierungen jeder Art geschützt werden? Unter Diskriminierungen kann man sich z.B. Beschränkungen der Reisefreiheit, Einschränkungen bei der Nutzung ôffentlicher oder privater Einrichtungen oder auch bei der Berufswahl vorstellen.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 202108 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202108/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Sehr <Information-entfernt> die Durchführung der Impfungen richtet sich regelmäßig nach der Empfehlung der …
Von
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Betreff
AW: [EXTERN] Corona- Impfung [#202108]
Datum
12. November 2020 13:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> die Durchführung der Impfungen richtet sich regelmäßig nach der Empfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO). Die endgültige Empfehlung steht zum aktuellen Zeitpunkt noch aus, daher kann Ihre Frage zum aktuellen Zeitpunkt nicht in der gewünschten Tiefe beantwortet werden. Alle Informationen, die bisher zur kommenden Impfung vorliegen sind auf der Internetpräsenz unseres Ministeriums veröffentlicht. Insbesondere ist folgender Link relevant: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/GesundheitVerbraucherschutz/Impfen/Aktuelles/_documents/200930Eckpunkte_zum_COVID-19-Impfkonzept.html Weiterhin bitte ich Sie darum mitzuteilen, ob aus Ihrer Sicht noch Fragen aus Ihren vorangegangenen Anfragen offen geblieben sind. Aus unserer Sicht ist inhaltlich alles beantwortet, wenn auch die Überschneidungen der Anfragen die Verläufe etwas undurchsichtig gestaltet haben. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Sehr <Information-entfernt> die von Ihnen beantragte Auskunft kann Ihnen von hier aus nicht erteilt werden. …
Sehr <Information-entfernt> die von Ihnen beantragte Auskunft kann Ihnen von hier aus nicht erteilt werden. Für die von Ihnen genannte Beratung und Beschlussfassung sind die Bundesregierung und der Bundestag zuständig. Ich bitte Sie, Ihren Anfragen an die zuständigen Behörden auf Bundesebene zu stellen. Mit freundlichen Grüßen
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