Corona - Informationen in (beispielhaft) Türkischer, Griechischer, Syrischer Sprache

Bitte beantworten Sie folgende drei Fragen:

1. Seit wann und wo auf den Internet- Auftritten der bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte informationen zu Corona und covid19 in ausländischen Sprachen zu finden sind.

2. Sind diese bayernweit einheitlich?

3. Sind diese immer sofort auf der Startseite zu sehen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. Dezember 2021
  • Frist
    29. Januar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte beantwor…
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona - Informationen in (beispielhaft) Türkischer, Griechischer, Syrischer Sprache [#236318]
Datum
27. Dezember 2021 19:05
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte beantworten Sie folgende drei Fragen: 1. Seit wann und wo auf den Internet- Auftritten der bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte informationen zu Corona und covid19 in ausländischen Sprachen zu finden sind. 2. Sind diese bayernweit einheitlich? 3. Sind diese immer sofort auf der Startseite zu sehen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236318 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236318/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage. Gerne können wir Ihnen zu Ihren Fragen folgende Rückmeldung …
Von
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Betreff
WG: Corona - Informationen in (beispielhaft) Türkischer, Griechischer, Syrischer Sprache [#236318]; Ihre Nachricht vom 27.12.2021; Az: GK4-A0140-2021/1977-522
Datum
30. Dezember 2021 10:25
Status
Warte auf Antwort
ATT702511.jpg
6,1 KB
ATT990672.jpg
11,4 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage. Gerne können wir Ihnen zu Ihren Fragen folgende Rückmeldung geben: Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) kann Ihnen keine Auskunft geben, welche Informationen zu COVID-19 in verschiedenen Sprachen auf den Websites der Landkreise und kreisfreien Städte zu finden sind. Diese sind nicht einheitlich. Die Kommunen entscheiden eigenverantwortlich über ihre Internetauftritte. Ggf. sind Informationsangebote auf der Website des StMGP dort verlinkt. Das StMGP stellt Informationsangebote in verschiedenen Sprachen, leichter Sprache und Gebärdensprache, so schnell wie möglich, auf seiner Website zur Verfügung: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/ Aufgrund der sich in der Pandemie sehr schnell ändernden Rechts- und Sachlage kann es dabei leider zu Verzögerungen kommen, bis die Informationen auch in verschiedenen Fremdsprachen, leichter Sprache und Gebärdensprache online gestellt werden können. Wir bitten um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst Danke für die Antwort. Allerdings können Sie sich vermutlich vorstellen, D…
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Corona - Informationen in (beispielhaft) Türkischer, Griechischer, Syrischer Sprache [#236318]; Ihre Nachricht vom 27.12.2021; Az: GK4-A0140-2021/1977-522 [#236318]
Datum
8. Januar 2022 20:35
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst Danke für die Antwort. Allerdings können Sie sich vermutlich vorstellen, Dass ihre Antwort eben keine Antwort auf meine Frage darstellt. Für die Mehrzahl unserer fremdsprachigen Mitbürger stellt vermutlich bereits die Nutzung des internet und der sog. "soz." medien bereits eine hohe Hürde dar. Noch höher und damit nahezu unüberwindlich für die Fremdsprachler unter uns wird das Hindernis, wenn auf die homepage des stmgp verwiesen wird. Also fangen wir bei null wieder an: 1. Das StMGP fühlt sich unzuständig. Kennt aber das zuständige StM in Bayern. 2.Weshalb wird die Anfrage nicht unmittelbar an das zuständige StM weitergeleitet? U.U. mit dem Vermerk: Irrläufer, mit Bitte um zuständige Beantwortung. Das wäre als bürgerfreundliches Behördenagieren einzuordnen. 3. Welche bayerische Behörde ist zuständig für die systematische Vereinheitlichung der Internet-Auftritte der einzelnen Landkreis und kreisfreien Kommunen in Bayern? 4. Gibt es hierfür eine Beschwerdestelle / Ombudsmann, dem dies zuzuordnen ist? 5. Bitte ich bei in ihrem Hause ev. erkannter Unzuständigkeit um sofortige Weiterleitung der jeweiligen Frage an die jew. zuständige Stelle Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236318 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236318/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona - Informationen in (beispielhaft) Türki…
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Corona - Informationen in (beispielhaft) Türkischer, Griechischer, Syrischer Sprache [#236318]; Ihre Nachricht vom 27.12.2021; Az: GK4-A0140-2021/1977-522 [#236318]
Datum
29. Januar 2022 10:44
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona - Informationen in (beispielhaft) Türkischer, Griechischer, Syrischer Sprache“ vom 27.12.2021 (#236318) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236318 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236318/
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfragen haben wir erhalten und wurden an das hierfür zuständige Ressort des Bayerisc…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Betreff
WG: WG: Corona - Informationen in (beispielhaft) Türkischer, Griechischer, Syrischer Sprache [#236318]; Ihre Nachricht vom 27.12.2021; Az: GK4-A0140-2021/1977-522 [#236318]
Datum
31. Januar 2022 09:32
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
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74,4 KB
44,7 KB


Sehr Antragsteller/in Ihre Anfragen haben wir erhalten und wurden an das hierfür zuständige Ressort des Bayerischen Staatsministeriums für Digitalisierung abgegeben. Bitte haben Sie etwas Geduld, Sie werden von dort Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
WG: Corona - Informationen in (beispielhaft) Türkischer, Griechischer, Syrischer Sprache [#236318]; Ihre Nachrich…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Betreff
WG: Corona - Informationen in (beispielhaft) Türkischer, Griechischer, Syrischer Sprache [#236318]; Ihre Nachricht vom 27.12.2021; Az: GK4-A0140-2021/1977-522 [#236318]
Datum
25. Februar 2022 13:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
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67,9 KB
image002.png
38,0 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre weitere Nachricht. Insofern erlauben wir uns, erneut auf das Engagement des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zur Information unserer nicht deutschsprachigen Mitbürgerinnen und Mitbürger hinzuweisen. Zahlreiche Informationen in vielen Fremdsprachen finden Sie z.B. unter: * https://www.mimi.bayern/index.php/corona-info-bayern * https://integrationsbeauftragte.bayern.de/corona/ (mit vielen weiteren Verweisen) * https://www.zusammengegencorona.de/ * https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfmythen/ * https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung/ich-tus-fuer/#ich-tus-fuer Ihre Aussage, dass für die Mehrzahl unserer fremdsprachigen Mitbürgerinnen und Mitbürger die Nutzung des Internets bereits eine hohe Hürde darstelle, ist für uns nicht nachvollziehbar. Nach unseren Erkenntnissen nutzen selbstverständlich auch fremdsprachige Menschen das Internet, Facebook, Instagram und Co. Ihren Wunsch nach einem einheitlichen Internetauftritt der Kreisverwaltungsbehörden nehmen wir zur Kenntnis. Die Kommunen in Bayern informieren jedoch eigenverantwortlich und spezifisch vor Ort auch bezüglich der Corona-Pandemie im gewünschten Lay-out. Dabei werden speziell die Besonderheiten der Region herausgestellt. Eine Vereinheitlichung ist aus unserer Sicht nicht sinnvoll und zielführend. Wir hoffen, Sie gut informiert zu haben. Mit freundlichen Grüßen