Corona-Korrespondenz: angeregte oder verwirklichte Aufträge an Unternehmen

Sämtliche Ihnen vorliegenden Informationen in Bezug auf Kontakte und Kontaktversuche von Mitgliedern des bayerischen Landtags mit öffentlichen Stellen, die einen Bezug zur Corona-Pandemie und angeregten oder verwirklichten Aufträgen an Unternehmen aufweisen, insbesondere, aber nicht nur im Zusammenhang mit Masken, Schutzausrüstung, medizinischen Geräten, Test- und Impfbedarf sowie Medikamenten. Ich begrenze die Anfrage auf Informationen aus dem Zeitraum vom 1.1.2020 bis zum heutigen Tage.
und weise darauf hin, dass sich die Anfrage auch auf Informationen bezieht, die nicht direkt von Mitgliedern des Landtags an Sie gegangen sind, sondern die Sie anderweitig erhalten haben.

Mein Interesse ist das als bayerischer Bürger, Wähler und Steuerzahler und bezieht sich vornehmlich auf die Frage, ob einige der mich als Bürger vertretenden Mitglieder des Landtags die Corona-Krise genutzt haben, um sich persönlich zu bereichern oder sich oder anderen andere Vorteile zu verschaffen. Ich habe kein Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.

Soweit die angefragten Unterlagen personenbezogene Daten enthalten, überwiegt das öffentliche Interesse an einer Bekanntgabe. In der Presse wurde ausführlich berichtet, dass Abgeordnete im Bund und im bayerischen Landtag versucht haben, sich unter dem Deckmantel der Pandemiebekämpfung privat zu bereichern (siehe beispielsweise: https://www.sueddeutsche.de/politik/masken-lobbyismus-bundestag-korruption-1.5225744). Es besteht daher insbesondere mit Blick auf weitere, zum Wohle der Allgemeinheit zu treffende Entscheidungen zur Bewältigung der Pandemie aber auch mit Blick auf anstehende Wahlen, bei denen darüber entschieden wird, wer in den kommenden vier Jahren die Geschicke des Landes maßgeblich mit beeinflussen darf, ein überragendes öffentliches Interesse an öffentlicher Kontrolle etwaiger von Partikularinteressen gesteuerter Entscheidungen der/des betreffenden Abgeordneten.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. April 2021
  • Frist
    8. Mai 2021
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Ihnen vorliege…
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona-Korrespondenz: angeregte oder verwirklichte Aufträge an Unternehmen [#217512]
Datum
6. April 2021 11:41
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Ihnen vorliegenden Informationen in Bezug auf Kontakte und Kontaktversuche von Mitgliedern des bayerischen Landtags mit öffentlichen Stellen, die einen Bezug zur Corona-Pandemie und angeregten oder verwirklichten Aufträgen an Unternehmen aufweisen, insbesondere, aber nicht nur im Zusammenhang mit Masken, Schutzausrüstung, medizinischen Geräten, Test- und Impfbedarf sowie Medikamenten. Ich begrenze die Anfrage auf Informationen aus dem Zeitraum vom 1.1.2020 bis zum heutigen Tage. und weise darauf hin, dass sich die Anfrage auch auf Informationen bezieht, die nicht direkt von Mitgliedern des Landtags an Sie gegangen sind, sondern die Sie anderweitig erhalten haben. Mein Interesse ist das als bayerischer Bürger, Wähler und Steuerzahler und bezieht sich vornehmlich auf die Frage, ob einige der mich als Bürger vertretenden Mitglieder des Landtags die Corona-Krise genutzt haben, um sich persönlich zu bereichern oder sich oder anderen andere Vorteile zu verschaffen. Ich habe kein Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen. Soweit die angefragten Unterlagen personenbezogene Daten enthalten, überwiegt das öffentliche Interesse an einer Bekanntgabe. In der Presse wurde ausführlich berichtet, dass Abgeordnete im Bund und im bayerischen Landtag versucht haben, sich unter dem Deckmantel der Pandemiebekämpfung privat zu bereichern (siehe beispielsweise: https://www.sueddeutsche.de/politik/masken-lobbyismus-bundestag-korruption-1.5225744). Es besteht daher insbesondere mit Blick auf weitere, zum Wohle der Allgemeinheit zu treffende Entscheidungen zur Bewältigung der Pandemie aber auch mit Blick auf anstehende Wahlen, bei denen darüber entschieden wird, wer in den kommenden vier Jahren die Geschicke des Landes maßgeblich mit beeinflussen darf, ein überragendes öffentliches Interesse an öffentlicher Kontrolle etwaiger von Partikularinteressen gesteuerter Entscheidungen der/des betreffenden Abgeordneten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217512 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217512/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Sehr Antragsteller/in Ihre Bitte um Auskunft, ob Mitglieder des Landtags die Corona-Krise genutzt haben, um sich …
Von
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Betreff
AW: Corona-Korrespondenz: angeregte oder verwirklichte Aufträge an Unternehmen [#217512]
Datum
3. Mai 2021 11:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Bitte um Auskunft, ob Mitglieder des Landtags die Corona-Krise genutzt haben, um sich persönlich zu bereichern oder sich oder anderen andere Vorteile zu verschaffen können wir leider nicht erfüllen. Es besteht Ihrerseits kein Auskunftsanspruch. 1. Kein Anspruch nach dem VIG Bereits der Anwendungsbereich gem. § 1 VIG ist nicht eröffnet. Weiterhin ist auch die Anspruchsnorm § 2 Abs. 1 VIG nicht erfüllt. Es wird kein Anspruch auf eines der dort aufgelisteten Daten geltend gemacht. 2. Kein Anspruch nach dem BayUIG Ebenso besteht kein Anspruch aus Art. 3 Abs. 1 BayUIG. Die Norm regelt nur Ansprüche auf Umweltinformationen. Umweltinformationen sind in Art. 2 Abs. 2 BayUIG legaldefiniert. Die angeforderten Informationen fallen nicht darunter. 3. Kein Anspruch nach dem BayDSG Der allgemeine Auskunftsanspruch aus Art. 39 BayDSG kann gem. Art. 39 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BayDSG versagt werden, sofern öffentliche Kontroll- und Aufsichtsaufgaben entgegenstehen. Geschützt soll hiermit die Funktionsfähigkeit öffentlicher Kontroll- und Aufsichtsverfahren werden, da diese ihrem Wesen nach als verwaltungsinterne Vorgänge zur Gewährleistung der Rechts- und Zweckmäßigkeit öffentlicher Aufgabenerfüllung durch besonders gewichtige Interessen am Ausschluss einer Informationsübermittlung geprägt sind. Aufgrund mehrerer Landtagsanfragen wertet das StMGP bereits seine vorliegenden Daten dahingehend aus, ob bestimmte Landtagsmitglieder in die Beschaffungen während der Corona-Krise verwickelt waren. Wir können deshalb derzeit keine Daten diesbezüglich herausgeben, um den Erfolg dieser Auswertungen nicht zu gefährden. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Klage
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Klage
Datum
18. Mai 2021
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
geschwärzt
4,1 MB
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Antrag auf Klageabweisung
Von
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Klageabweisung
Datum
16. Juli 2021
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Stellungnahme zur Klageerwiderung
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Stellungnahme zur Klageerwiderung
Datum
10. März 2022
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Schriftsatz Gegenseite Weitere Ausführungen der Gegenseite, warum die Klage abgewiesen werden sollte.
Von
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Via
Briefpost
Betreff
Schriftsatz Gegenseite
Datum
28. November 2023
Status
Warte auf Antwort
Weitere Ausführungen der Gegenseite, warum die Klage abgewiesen werden sollte.

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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Erledigungserklärung Erledigungserklärung in der Hauptsache & Antrag, die Kosten der Beklagten aufzuerlegen.
Von
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Via
Briefpost
Betreff
Erledigungserklärung
Datum
8. Dezember 2023
Status
Warte auf Antwort
Erledigungserklärung in der Hauptsache & Antrag, die Kosten der Beklagten aufzuerlegen.

Dokumente