Corona-Korrespondenz mit Uwe Schummer (CDU)

Sämtliche beim BMG vorliegenden Informationen in Bezug auf Kontakte und Kontaktversuche des MdB Uwe Schummer (CDU) mit öffentlichen Stellen, die einen Bezug zur Corona-Pandemie und angeregten oder verwirklichten Aufträgen an Unternehmen aufweisen, insbesondere, aber nicht nur im Zusammenhang mit Masken, Schutzausrüstung, medizinischen Geräten, Test- und Impfbedarf sowie Medikamenten. Ich begrenze die Anfrage auf Informationen aus dem Zeitraum vom 1.1.2020 bis zum heutigen Tage.
und weise darauf hin, dass sich die Anfrage auch auf Informationen bezieht, die nicht direkt vom MdB ans BMG gegangen sind, sondern die das BMG anderweitig erhalten hat.

Meiner Anfrage stehen keine schutzwürdigen Belange entgegen bzw. es überwiegt jedenfalls das öffentliche Interesse an einer Bekanntgabe: Die freie Ausübung des Mandats - Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG - der Abgeordneten wird durch meine Anfrage nicht tangiert. Eine etwaige Kontaktaufnahme durch die Abgeordneten, die im Zusammenhang mit angeregten oder verwirklichten Aufträgen an Unternehmen im Zuge der Corona-Pandemie steht, weist keinen Bezug zu ihrer parlamentarischen Arbeit oder der diesbezüglichen Entscheidungs- und Willensbildung auf. Vielmehr geht es um ein potentielles Tätigwerden des MdB in Bezug auf eine durch die Exekutive erfolgende Auftragsvergabe, das möglicherweise einen Bezug zu einer privatwirtschaftlichen Tätigkeit des MdB aufweist.

Soweit die angefragten Unterlagen personenbezogene Daten enthalten, überwiegt das öffentliche Interesse an einer Bekanntgabe. In der Presse wurde ausführlich berichtet, dass Abgeordnete versucht haben, sich unter dem Deckmantel der Pandemiebekämpfung privat zu bereichern (siehe beispielsweise: https://www.sueddeutsche.de/politik/masken-lobbyismus-bundestag-korruption-1.5225744). Es besteht daher insbesondere mit Blick auf weitere, zum Wohle der Allgemeinheit zu treffende Entscheidungen zur Bewältigung der Pandemie aber auch mit Blick auf die anstehenden Bundestagswahlen, bei denen darüber entschieden wird, wer in den kommenden vier Jahren die Geschicke des Landes maßgeblich mit beeinflussen darf, ein überragendes öffentliches Interesse an öffentlicher Kontrolle etwaiger von Partikularinteressen gesteuerter Entscheidungen der/des betreffenden Abgeordneten.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. März 2021
  • Frist
    20. April 2021
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Aktion Ehrensache“ gestellt.

Jan Frederik Beck
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche beim B…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Jan Frederik Beck
Betreff
Corona-Korrespondenz mit Uwe Schummer (CDU) [#215304]
Datum
16. März 2021 10:17
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche beim BMG vorliegenden Informationen in Bezug auf Kontakte und Kontaktversuche des MdB Uwe Schummer (CDU) mit öffentlichen Stellen, die einen Bezug zur Corona-Pandemie und angeregten oder verwirklichten Aufträgen an Unternehmen aufweisen, insbesondere, aber nicht nur im Zusammenhang mit Masken, Schutzausrüstung, medizinischen Geräten, Test- und Impfbedarf sowie Medikamenten. Ich begrenze die Anfrage auf Informationen aus dem Zeitraum vom 1.1.2020 bis zum heutigen Tage. und weise darauf hin, dass sich die Anfrage auch auf Informationen bezieht, die nicht direkt vom MdB ans BMG gegangen sind, sondern die das BMG anderweitig erhalten hat. Meiner Anfrage stehen keine schutzwürdigen Belange entgegen bzw. es überwiegt jedenfalls das öffentliche Interesse an einer Bekanntgabe: Die freie Ausübung des Mandats - Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG - der Abgeordneten wird durch meine Anfrage nicht tangiert. Eine etwaige Kontaktaufnahme durch die Abgeordneten, die im Zusammenhang mit angeregten oder verwirklichten Aufträgen an Unternehmen im Zuge der Corona-Pandemie steht, weist keinen Bezug zu ihrer parlamentarischen Arbeit oder der diesbezüglichen Entscheidungs- und Willensbildung auf. Vielmehr geht es um ein potentielles Tätigwerden des MdB in Bezug auf eine durch die Exekutive erfolgende Auftragsvergabe, das möglicherweise einen Bezug zu einer privatwirtschaftlichen Tätigkeit des MdB aufweist. Soweit die angefragten Unterlagen personenbezogene Daten enthalten, überwiegt das öffentliche Interesse an einer Bekanntgabe. In der Presse wurde ausführlich berichtet, dass Abgeordnete versucht haben, sich unter dem Deckmantel der Pandemiebekämpfung privat zu bereichern (siehe beispielsweise: https://www.sueddeutsche.de/politik/masken-lobbyismus-bundestag-korruption-1.5225744). Es besteht daher insbesondere mit Blick auf weitere, zum Wohle der Allgemeinheit zu treffende Entscheidungen zur Bewältigung der Pandemie aber auch mit Blick auf die anstehenden Bundestagswahlen, bei denen darüber entschieden wird, wer in den kommenden vier Jahren die Geschicke des Landes maßgeblich mit beeinflussen darf, ein überragendes öffentliches Interesse an öffentlicher Kontrolle etwaiger von Partikularinteressen gesteuerter Entscheidungen der/des betreffenden Abgeordneten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jan Frederik Beck Anfragenr: 215304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215304/ Postanschrift Jan Frederik Beck << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jan Frederik Beck
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, wie gewünscht bestätige ich den Ein…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
6. April 2021 14:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 16. März 2021 zum Thema "Corona Korrespondenz mit Abgeordneten". Ich bitte um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Jan Frederik Beck
AW: Eingangsbestätigung [#215304] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona-Korres…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Jan Frederik Beck
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#215304]
Datum
23. April 2021 13:14
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona-Korrespondenz mit Uwe Schummer (CDU)“ vom 16.03.2021 (#215304) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jan Frederik Beck Anfragenr: 215304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215304/
Bundesministerium für Gesundheit
weiteres Vorgehen Sehr geehrte Damen und Herren, hinsichtlich Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
weiteres Vorgehen
Datum
25. Mai 2021 08:42
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
1,6 KB


Sehr geehrte Damen und Herren, hinsichtlich Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) betreffend den Kontakt eines Bundestagsabgeordneten zum Bundesministerium für Gesundheit (BMG) möchte ich Sie heute über Stand und weiteres Vorgehen informieren. Das BMG hat insgesamt mehr als ca. 400 Anträge zu rund 400 Abgeordneten erhalten. Der Prozess zur Prüfung und Gewährung des Informationszugangs gestaltet sich als sehr aufwändig, da in die Beschaffungsaktivitäten bis zu 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingebunden waren und mehrere verschiedene Funktionspostfächer benutzt wurden. Selbst mit Hilfe elektronischer Mittel ist daher schon die Identifizierung der beantragten Information ein erheblicher Aufwand. Ferner muss zur Wahrung der Rechte sowohl der Abgeordneten als auch der Unternehmen diesen Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen eines Drittbeteiligungsverfahrens nach § 8 Absatz 1 IFG gegeben werden. Die Stellungnahmefrist muss einen Monat betragen. Verwaltungstechnisch ist es insbesondere parallel zur anhaltenden Anstrengungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Eindämmung der Pandemie, nicht möglich, alle Vorgänge gleichzeitig mit derselben Intensität voranzutreiben. Vorrangig hat sich das BMG daher der - thematisch mit Ihrer Anfrage - eng verknüpften Anfrage befasst, welche Mitglieder des Deutschen Bundestages Kontakt zum BMG im Zusammenhang mit tatsächlich geschlossenen Verträgen zur Beschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung hatten. Die Ergebnisse sind inzwischen auch auf der Internetpräsenz von FragDenStaat einzusehen: https://fragdenstaat.de/blog/2021/04/27/erfolg-fur-aktion-ehrensache-gesundheitsministerium-gibt-maskenliste-frei/. Wir hoffen, dass das BMG damit bereits einem ersten dringenden Informationsinteresse Rechnung getragen hat. Ungeachtet dessen werden wir die IFG-Anträge wie Ihren weiterbearbeiten und Sie über den weiteren Fortgang der Antragsbearbeitung auf dem Laufenden halten. Mit freundlichen Grüßen,
Bundesministerium für Gesundheit
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz - "Aktion Ehrensache" Sehr geehrte Damen und Herren, Si…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz - "Aktion Ehrensache"
Datum
6. September 2021 12:00
Status
Warte auf Antwort

Antwortvorlage zu Gebührenbemessung

Sie haben ggf. ein Schreiben der Behörde mit einer angeblichen Gebührenhöhe erhalten. Wir haben einen möglichen Antworttext für Sie vorbereitet.

Sehr geehrte Damen und Herren, Sie baten in Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) betreffend den Kontakt eines Bundestagsabgeordneten zum Bundesministerium für Gesundheit (BMG) um vorherige Mitteilung, sofern der Informationszugang gebührenpflichtig sei. Das wird bei Ihrem Antrag voraussichtlich der Fall sein. Nach Nummer 1.3 der Anlage zur Informationsgebührenverordnung kann die Gebühr bis zu 500 Euro betragen. Im vorliegenden Fall wird die Gebühr voraussichtlich zwischen 200 und 500 Euro liegen. Dabei ist zu berücksichtigen, ob bei der Zusammenstellung von Unterlagen ein deutlich erhöhter Verwaltungsaufwand entsteht. Maßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand (bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes). Der erhöhte Verwaltungsaufwand ergibt sich im vorliegenden Fall zunächst aus erforderlichen aufwendigen Recherchen zur Identifikation und Zusammenstellung von Informationen. In die Beschaffungsaktivitäten waren - bei durchgängig hohem Kommunikationsaufkommen - bis zu 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingebunden und es wurden verschiedene Funktionspostfächer genutzt. Zudem muss den betroffenen Mitgliedern des Deutschen Bundestages im Rahmen eines Drittbeteiligungsverfahrens gemäß § 8 Absatz 1 IFG Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Da Informationen mit Mandatsbezug betroffen sind, ist der Informationszugang gemäß § 5 Absatz 2 IFG von der Zustimmung des Abgeordneten abhängig. Das gilt auch für den Fall, dass dem BMG keine Korrespondenz mit dem Abgeordneten vorliegt, da auch dies eine mandatsbezogene Information ist. Schließlich sind alle antragsgegenständlichen Unterlagen daraufhin zu prüfen, ob Ablehnungsgründe nach IFG einer Übermittlung entgegenstehen. Die tatsächliche Höhe des Aufwands und die damit verbundene endgültige Gebührenhöhe werden erst nach Abschluss des Verfahrens feststehen. Eine abschließende Prüfung, ob ein Informationsanspruch im vorliegenden Fall besteht, ist noch nicht erfolgt. Wir bitten Sie uns mitzuteilen, ob Sie Ihren Antrag unter den vorgenannten Voraussetzungen aufrechterhalten. Da ein Gebührenbescheid vollstreckbar sein muss, benötigen wir bei Aufrechterhaltung des Antrags Ihre ladungsfähige Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen

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Jan Frederik Beck
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz - "Aktion Ehrensache" [#215304] Sehr geehrte Damen u…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Jan Frederik Beck
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz - "Aktion Ehrensache" [#215304]
Datum
16. September 2021 14:39
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf Ihr Schreiben nehme ich wie folgt Stellung: Ihre Ausführungen zur voraussichtlichen Gebührenhöhe vermag ich nicht nachzuvollziehen: Da meine Anfrage einen Zeitraum betrifft, in dem sämtliche Korrespondenz digital erfasst sein sollte, dürfte es nach meinem Dafürhalten ausreichend sein, eine Schlagwortsuche mit dem Namen des betroffenen MdB durchzuführen. Soweit Sie ausführen, mehr als 100 Mitarbeiter:innen seien mit der Maskenbeschaffung befasst gewesen und es seien verschiedene Funktionspostfächer eingerichtet worden, käme zum einen eine hausinterne Abfrage bei den involvierten Mitarbeitenden in Betracht, die ebenfalls kaum Zeit in Anspruch nehmen dürfte. Zum anderen legt die bloße Tatsache, dass 100 Mitarbeitende mit der Maskenbeschaffung befasst waren, nicht nahe, dass Kontaktaufnahmen von MdB in Bezug auf die Maskenbeschaffung auch durch 100 verschiedene Mitarbeitende gehändelt wurden. Dies erscheint im Gegenteil sehr fernliegend. Im Übrigen sind informationspflichtige Behörden grundsätzlich gehalten, sich in ihrer Arbeitsorganisation und Aktenführung auf die mit der Erfüllung von Informationsanträgen verbundenen (Zusatz-)Aufgaben einzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 7 C 2.15 -, juris Rn. 24; OVG NRW, Urteil vom 15. Mai 2018 - 15 A 25/17 -, juris Rn. 45). Ich gehe insofern davon aus, dass auch in Ihrem Haus eine Anfrage, die sich lediglich auf die Kontaktaufnahme durch ein einziges Mitglied des Bundestags bezieht, ohne Geltendmachung exorbitanter Gebühren beantwortet werden kann. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass Sie bereits eine Aufstellung von MdB veröffentlicht haben, die im Zusammenhang mit geschlossenen Verträgen zur Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung in Kontakt mit Ihrem Hause standen. Eine entsprechende Recherche muss folglich – jedenfalls mit Blick auf die Kontakte in Bezug auf tatsächlich abgeschlossene Verträge – bereits stattgefunden haben. Diese müssen Sie somit nicht erneut durchführen und können Sie mir also auch nicht in Rechnung stellen. Ich gehe dementsprechend davon aus, dass die von Ihnen gemachten Angaben zur voraussichtlichen Gebührenhöhe nicht zutreffend sein dürften und bitte zunächst um eine erneute Rückmeldung, die sich konkret auf die von mir gestellte Anfrage bezieht. Zuletzt weise ich erneut darauf hin, dass § 5 Abs. 2 IFG vorliegend nicht einschlägig ist. Dafür müssten die begehrten Informationen mit der Ausübung des Mandats im Zusammenhang stehen. Erforderlich ist insofern ein unmittelbarer Zusammenhang zur Mandatsausübung, der etwa in einem normativen Zusammenhang bestehen kann (vgl. etwa Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07. Juni 2012 – OVG 12 B 40.11 –, juris Rn. 29 ff. in Bezug auf § 12 Abs. 1 AbgG). Dies ist hier jedoch nicht der Fall. Mit freundlichen Grüßen Jan Frederik Beck Anfragenr: 215304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215304/