Corona Krankenhaus-Ampel in Bayern - zählweise für die Farbe Rot
es geht um die sog. Krankenhaus-Ampel für Bayern, und zwar um die Grundlage der Farbe Rot.
§17 der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung lautet:
Erhöhte Intensivbettenbelegung
1Sobald nach den Zahlen des DIVI-Intensivregisters landesweit mehr als 600 Krankenhausbetten mit invasiver Beatmungsmöglichkeit der Intensivstationen mit an COVID-19 erkrankten Personen belegt sind, ergreifen die Staatsregierung und das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege über § 16 hinaus und unter Berücksichtigung einer Risikobewertung und Prognose des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zur Entwicklung des Infektionsgeschehens unverzüglich weitere Schutzmaßnahmen, um eine weitergehende Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. 2 § 18 Abs. 1 bleibt, unberührt
Hier jetzt aktuelle DIVI-Zahlen 6.10. um 10:15 Uhr
Quelle https://www.intensivregister.de/#/aktuelle-lage/laendertabelle
In Bayern gibt es lt. DIVI tagesaktuell intensiv 246 COVID-19-Fälle.
Davon sind invasiv beatmet 159.
In der Ampel werden für Rot jedoch die Intensivpatienten insgesamt gezählt, im Beispiel 246.
§ 17 der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung schreibt "Betten mit invasiver Beatmungsmöglichkeit" und nennt als Quelle DIVI.
Doch wo steht diese Zahl? Ich finde sie weder im DIVI-Register noch sonst in einer offiziellen Tabelle.
Da es Intensivbetten mit und ohne Beatmungsmöglichkeit gibt, ist die Anzahl der C-19-Fälle in Intensivbetten (tagesaktuell 246) immer höher als die Anzahl der C-19-Fälle in Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit. Das macht einen wesentlichen Unterschied aus, wie schnell die Zahl 600 für eine rote Ampel erreicht wird.
Wenn ich für die in §17 definierte Zahl hilfsweise die Zahl der beatmeten C-19-Fälle nehme (Quelle DIVI), gibt es tagesaktuell die Anzahl 159 gegenüber 253 insgesamt auf intensiv.
Hilfsweise deshalb, weil es auch Patienten in Betten mit Beatmungsmöglichkeiten geben wird, die dann doch nicht beatmet werden.
Ich bitte Sie deshalb, mir zu beantworten, wie die in der bayerischen Krankenhaus-Ampel für die Farbe Rot genannten Zahlen in Übereinstimmung mit §17 der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung stehen.
Information nicht vorhanden
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Datum6. Oktober 2021
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9. November 2021
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