Corona Krankenhaus-Ampel in Bayern - zählweise für die Farbe Rot

es geht um die sog. Krankenhaus-Ampel für Bayern, und zwar um die Grundlage der Farbe Rot.

§17 der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung lautet:

Erhöhte Intensivbettenbelegung
1Sobald nach den Zahlen des DIVI-Intensivregisters landesweit mehr als 600 Krankenhausbetten mit invasiver Beatmungsmöglichkeit der Intensivstationen mit an COVID-19 erkrankten Personen belegt sind, ergreifen die Staatsregierung und das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege über § 16 hinaus und unter Berücksichtigung einer Risikobewertung und Prognose des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zur Entwicklung des Infektionsgeschehens unverzüglich weitere Schutzmaßnahmen, um eine weitergehende Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. 2 § 18 Abs. 1 bleibt, unberührt

Hier jetzt aktuelle DIVI-Zahlen 6.10. um 10:15 Uhr
Quelle https://www.intensivregister.de/#/aktuelle-lage/laendertabelle

In Bayern gibt es lt. DIVI tagesaktuell intensiv 246 COVID-19-Fälle.
Davon sind invasiv beatmet 159.
In der Ampel werden für Rot jedoch die Intensivpatienten insgesamt gezählt, im Beispiel 246.
§ 17 der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung schreibt "Betten mit invasiver Beatmungsmöglichkeit" und nennt als Quelle DIVI.

Doch wo steht diese Zahl? Ich finde sie weder im DIVI-Register noch sonst in einer offiziellen Tabelle.

Da es Intensivbetten mit und ohne Beatmungsmöglichkeit gibt, ist die Anzahl der C-19-Fälle in Intensivbetten (tagesaktuell 246) immer höher als die Anzahl der C-19-Fälle in Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit. Das macht einen wesentlichen Unterschied aus, wie schnell die Zahl 600 für eine rote Ampel erreicht wird.

Wenn ich für die in §17 definierte Zahl hilfsweise die Zahl der beatmeten C-19-Fälle nehme (Quelle DIVI), gibt es tagesaktuell die Anzahl 159 gegenüber 253 insgesamt auf intensiv.
Hilfsweise deshalb, weil es auch Patienten in Betten mit Beatmungsmöglichkeiten geben wird, die dann doch nicht beatmet werden.

Ich bitte Sie deshalb, mir zu beantworten, wie die in der bayerischen Krankenhaus-Ampel für die Farbe Rot genannten Zahlen in Übereinstimmung mit §17 der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung stehen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. Oktober 2021
  • Frist
    9. November 2021
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Ulrike Heusner
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: es geht um die…
An Bayerische Staatskanzlei Details
Von
Ulrike Heusner
Betreff
Corona Krankenhaus-Ampel in Bayern - zählweise für die Farbe Rot [#230647]
Datum
6. Oktober 2021 13:27
An
Bayerische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
es geht um die sog. Krankenhaus-Ampel für Bayern, und zwar um die Grundlage der Farbe Rot. §17 der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung lautet: Erhöhte Intensivbettenbelegung 1Sobald nach den Zahlen des DIVI-Intensivregisters landesweit mehr als 600 Krankenhausbetten mit invasiver Beatmungsmöglichkeit der Intensivstationen mit an COVID-19 erkrankten Personen belegt sind, ergreifen die Staatsregierung und das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege über § 16 hinaus und unter Berücksichtigung einer Risikobewertung und Prognose des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zur Entwicklung des Infektionsgeschehens unverzüglich weitere Schutzmaßnahmen, um eine weitergehende Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. 2 § 18 Abs. 1 bleibt, unberührt Hier jetzt aktuelle DIVI-Zahlen 6.10. um 10:15 Uhr Quelle https://www.intensivregister.de/#/aktuelle-lage/laendertabelle In Bayern gibt es lt. DIVI tagesaktuell intensiv 246 COVID-19-Fälle. Davon sind invasiv beatmet 159. In der Ampel werden für Rot jedoch die Intensivpatienten insgesamt gezählt, im Beispiel 246. § 17 der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung schreibt "Betten mit invasiver Beatmungsmöglichkeit" und nennt als Quelle DIVI. Doch wo steht diese Zahl? Ich finde sie weder im DIVI-Register noch sonst in einer offiziellen Tabelle. Da es Intensivbetten mit und ohne Beatmungsmöglichkeit gibt, ist die Anzahl der C-19-Fälle in Intensivbetten (tagesaktuell 246) immer höher als die Anzahl der C-19-Fälle in Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit. Das macht einen wesentlichen Unterschied aus, wie schnell die Zahl 600 für eine rote Ampel erreicht wird. Wenn ich für die in §17 definierte Zahl hilfsweise die Zahl der beatmeten C-19-Fälle nehme (Quelle DIVI), gibt es tagesaktuell die Anzahl 159 gegenüber 253 insgesamt auf intensiv. Hilfsweise deshalb, weil es auch Patienten in Betten mit Beatmungsmöglichkeiten geben wird, die dann doch nicht beatmet werden. Ich bitte Sie deshalb, mir zu beantworten, wie die in der bayerischen Krankenhaus-Ampel für die Farbe Rot genannten Zahlen in Übereinstimmung mit §17 der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung stehen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Ulrike Heusner Anfragenr: 230647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230647/ Postanschrift Ulrike Heusner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrike Heusner
Bayerische Staatskanzlei
Antwort auf Ihr Schreiben vom 6. Oktober Sehr geehrte Frau Heusner, anbei übersende ich Ihnen ein Schreiben der B…
Von
Bayerische Staatskanzlei
Betreff
Antwort auf Ihr Schreiben vom 6. Oktober
Datum
21. Oktober 2021 09:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Heusner, anbei übersende ich Ihnen ein Schreiben der Bayerischen Staatskanzlei. Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Heusner
AW: Antwort auf Ihr Schreiben vom 6. Oktober [#230647] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheits…
An Bayerische Staatskanzlei Details
Von
Ulrike Heusner
Betreff
AW: Antwort auf Ihr Schreiben vom 6. Oktober [#230647]
Datum
9. November 2021 09:05
An
Bayerische Staatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona Krankenhaus-Ampel in Bayern - zählweise für die Farbe Rot“ vom 06.10.2021 (#230647) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich hatte festgestellt, dass lt. 14. Bayer. Infektionschutzmaßnahmenverordnung für die Farbe Rot der Corona-Ampel nur die belegten Intensivbetten MIT INVASIVER BEATMUNGSMÖGLICHKEIT gezählt werden dürfen und nicht ALLE VON COVID-19-Pat. belegten Intensivbetten. Nun steht die Ampel auf Rot und Menschen wie ich fallen fälschlicherweise unter 2G-Regeln. Mit freundlichen Grüßen Ulrike Heusner Anfragenr: 230647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230647/
Bayerische Staatskanzlei
Zählweise der Corona-Ampel in Bayern Die verspätete Antwort des Ministeriums war belanglos und verwies auf die ein…
Von
Bayerische Staatskanzlei
Via
Briefpost
Betreff
Zählweise der Corona-Ampel in Bayern
Datum
15. November 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Die verspätete Antwort des Ministeriums war belanglos und verwies auf die einschlägigen Corona-Verordnungen. Pikanterweise wurde für die Corona-Ampel tatsächlich falsch gezählt: Für die Farbe Rot hätten nur PatientInnen gezählt werden, die in Intensivbetten MIT INVASIVER BEATMUNSMÖGLICHKEIT liegen. Es wurden jedoch ALLE COVID-19-Pat. auf intensiv gezählt. Wäre meine Anfrage fristgerecht beantwortet worden, hätte dies zugegeben werden müssen. Direkt bevor in Bayern die Ampel auf Rot sprang - aufgrund der falschen Zählweise - wurde die 14. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung klammheimlich geändert. Der Zusatz MIT INVASIVER BEATMUNGSMÖGLICHKEIT wurde einfach gestrichen. So geht Rechtsstaat im Jahr 2021.

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Bayerische Staatskanzlei
Anfragenr: 230647 - Corona-Krankenhaus-Ampel in Bayern – Ihre Nachricht Sehr geehrte Frau Heusner, vielen Dank für…
Von
Bayerische Staatskanzlei
Betreff
Anfragenr: 230647 - Corona-Krankenhaus-Ampel in Bayern – Ihre Nachricht
Datum
15. November 2021 12:08
Status
image001.jpg
36,0 KB


Sehr geehrte Frau Heusner, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bedauern, dass wir so zeitverzögert antworten. Aufgrund der Vielzahl an Anfragen, können wir leider nicht auf jede zeitnah reagieren. Die Coronalage in Bayern ist sehr ernst, die Infektionszahlen erreichen Höchststände, die Gefährdung jedes Ungeimpften ist so groß wie nie. Seit dem 9. November 2021 steht die Krankenhausampel auf „Rot“. Am 10. November 2021 musste zudem der Katastrophenfall in Bayern ausgerufen werden. Der wichtigste Appell geht daher an alle Bürgerinnen und Bürger, die geltenden Regelungen, insbesondere auch die Basis-Hygieneregeln (AHA – L), zu beachten. Gleichzeitig ergeht der dringende Aufruf an alle, soweit noch nicht geschehen, sich impfen zu lassen! Denn Impfen wirkt. Die gemäß der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) geltenden Regelungen finden Sie hier: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_14/true . Den aktuellen Status und Informationen zur Krankenhausampel finden Sie auf der Übersichtsseite des Gesundheitsministeriums<https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus#kh-ampel>. Die aktuellen Werte finden Sie auf den Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/karte_coronavirus/index.htm#kennzahlen) oder in der Ländertabelle des Intensivregisters (https://www.intensivregister.de/#/aktuelle-lage/laendertabelle). Mit den besten Wünschen für Ihre Gesundheit Ihre Servicestelle im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Haidenauplatz 1 81667 München Tel.: +49 (89) 540233-0 mailto: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Gewerbemuseumsplatz 2 90403 Nürnberg Tel.:+49 (911) 21542-0 [email-abbinder-ichtusfuer3_537x232] Übrigens: Die Bayerische Staatsregierung bietet zu Fragen rund um die Corona-Pandemie ein umfangreiches „FAQ-Angebot“ an, u.a. auf https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/ und https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php. Viele Fragen lassen sich daraus aktuell und ohne Wartezeit beantworten.