Corona-Krisenstab

laut Erlass "Krisenmanagement durch Krisenstäbe im Lande Nordrhein-Westfalen
bei Großeinsatzlagen, Krisen und Katastrophen" vom 26.09.2016 ist die Ablauforganisation eines Krisenstabes in einer Dienstordnung festzulegen. Bitte senden Sie mir die Dienstordnung des Corona-Krisenstabes der Stadt Köln zu, der am 04.03.2020 erstmals zusammengetreten ist.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. August 2020
  • Frist
    22. September 2020
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona-Krisenstab [#195510]
Datum
18. August 2020 18:02
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
laut Erlass "Krisenmanagement durch Krisenstäbe im Lande Nordrhein-Westfalen bei Großeinsatzlagen, Krisen und Katastrophen" vom 26.09.2016 ist die Ablauforganisation eines Krisenstabes in einer Dienstordnung festzulegen. Bitte senden Sie mir die Dienstordnung des Corona-Krisenstabes der Stadt Köln zu, der am 04.03.2020 erstmals zusammengetreten ist.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195510 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195510/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Köln
Sehr geehrteAntragsteller/in leider muss ich ihnen mitteilen, dass Ihrem Antrag vom 18.08.2020 auf Zusendung der …
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Corona-Krisenstab [#195510]
Datum
17. September 2020 10:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in leider muss ich ihnen mitteilen, dass Ihrem Antrag vom 18.08.2020 auf Zusendung der "Dienstordnung des Corona-Krisenstabs" der Stadt Köln nicht stattgegeben werden kann. Die Verfahrensanweisung Katastrophenschutz, wie sich die gewünschte Dienstordnung in Köln nennt, ist Bestandteil des kontinuierlich fortzuschreibenden Katastrophenschutzplans der Stadt Köln. Der Katastrophenschutzplan ist als Verschlusssache eingestuft, daher sind weitergehende Informationen aus diesem Werk zur Veröffentlichung bzw. Weitergabe an Dritte nicht möglich. Ich teile Ihnen allerdings mit, dass die entsprechende Verfahrensanweisung sich grundlegend an der Erlasslage (Krisenmanagement durch Krisenstäbe im Lande Nordrhein-Westfalen bei Großeinsatzlagen, Krisen und Katastrophen; Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 26. September 2016) orientiert. Um den Besonderheiten der Corona-Lage gerecht zu werden wurde die Verfahrensanweisung -speziell aufgrund der erforderlichen Abstand- und Hygienemaßnahmen- in den letzten Monaten angepasst. Für etwaige Entwurfsfassungen und spätere Anfragen erkläre ich vorbeugend, dass der Ihrem grundsätzlich aus § 4 I IFG NRW bestehenden Recht auf Informationsfreiheit der besondere Ausschlusstatbestand des § 6 a IFG NRW entgegensteht. Nach diesem ist die Auskunft abzulehnen, soweit das Bekanntwerden der angefragten Informationen zu einer Beeinträchtigung des Schutzgutes der öffentlichen Sicherheit und Ordnung führt. Unter dem Begriff der öffentlichen Ordnung ist u.a. der Schutz der Funktionsfähigkeit des Staates einschließlich ihrer Behörde zu verstehen. Katastrophenschutzpläne beinhalten ihrer Art nach taktische Informationen über Einsatzkategorien und ihre entsprechende Beschickung nach landesrechtlichen Vorgaben unter Beachtung der örtlichen Besonderheiten. Ebenso enthalten sind Informationen über die Zusammenarbeit mit Dritten, deren Betriebsgeheimnisse und sensible Informationen über § 8 IFG NRW geschützt werden. Die Funktionsfähigkeit der Gefahrenabwehr und der damit verbundene Schutz von hochrangigen Individualrechtsgüter stellt ein überragendes Gemeinwohlinteresse dar, welches durch die Veröffentlichung gefährdet wird. Im Weiteren verweise ich auf §13 Abs. 2 IFG NRW. Soweit Sie Ihren Anspruch auf Normen des Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) sowie des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG) stützen, so weise ich Sie auf die fehlende Anwendbarkeit der Normen hin, da Sie keine Auskunft über entsprechende Umwelt- bzw. Verbraucherinformationen enthalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mich herzlich für Ihre ausführliche Antwort. Ich bitte Sie, mir den Tei…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Corona-Krisenstab [#195510]
Datum
27. September 2020 08:50
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mich herzlich für Ihre ausführliche Antwort. Ich bitte Sie, mir den Teil der Dienstordnung bzw. des Katastrophenschutzplans zu schicken, der sich auf die Organisation, Zusammensetzung und Arbeitsweise des Corona-Krisenstabs bezieht. Dieser Teil kann ja schon deshalb nicht als Verschlusssache eingestuft werden, weil er sich Ihren Angaben nach an den Inhalten eines öffentlichen zugänglichen Runderlasses orientiert. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass über den Krisenstab und bestimmte Aspekte seiner Organisationsstruktur und Arbeitsweise bereits im Kölner Stadtanzeiger berichtet wurde – inklusive Fotos einer Zusammenkunft. Eine pauschale und vollumfängliche Ablehnung meiner Anfrage sehe ich daher als aussichtslos an. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195510 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195510/
Kommunalverwaltung Köln
Sehr geehrteAntragsteller/in das Fachamt hat das Rechtsamt gebeten, Ihnen zu antworten. Wir haben Ihr Anliegen no…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
WG: Corona-Krisenstab [#195510]
Datum
6. Oktober 2020 16:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in das Fachamt hat das Rechtsamt gebeten, Ihnen zu antworten. Wir haben Ihr Anliegen noch einmal überprüft und halten die Ausführungen des Fachamtes für zutreffend. Eine Herausgabe der von Ihnen begehrten Unterlagen kann wegen deren Sicherheitsrelevanz nicht erfolgen. Das schließt nichts aus, dass sich einzelne Fragen als beantwortungsfähig erweisen würden. Einen weiteren Bescheid erhalten Sie nicht. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Personen (Namen und Funktions…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Corona-Krisenstab [#195510]
Datum
20. Oktober 2020 08:55
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Personen (Namen und Funktionsbezeichnung) sitzen im Corona-Krisenstab? 2. Wie werden Beratungen und Entscheidungen des Krisenstabes dokumentiert? 3. Wer entscheidet auf welcher Grundlage, welche Fragen dem Krisenstab zur Entscheidung vorgelegt werden und welche nicht? 4. Wir werden die politischen Gremien oder deren Vertreter*innen in die Entscheidungen des Krisenstabes eingebunden? Mitbestimmung, Anhörung, Information? 5. Auf welchem Wege und in welchen zeitlichen Rhythmen erfolgt die Information bzw. die Einbindung der politischen Gremien oder deren Vertreter*innen? 6. Welche politischen Gremien oder deren Vertreter*innen (Namen und Funktionsbezeichnungen) werden eingebunden? 7. Hat der Krisenstab über die Einrichtung der temporären Biergärten am Rheinufer und/oder auf der Vogelsanger Straße entschieden? Falls ja: Auf welcher Grundlage ist der Krisenstab zuständig, und nicht etwa die Bezirksvertretung Innenstadt? Ich bitte um Veröffentlichung der entsprechenden Niederschriften oder Ergebnisprotokolle. 8. Hat der Krisenstab gegen die temporäre Einrichtung von Radfahrspuren (Pop-up Bike Lanes) entschieden? Falls ja: Ich bitte um Veröffentlichung der entsprechenden Niederschriften oder Ergebnisprotokolle. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195510 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195510/

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Kommunalverwaltung Köln
Ihre Fragen zum Krisenstab Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich Ihrer Fragen zum Krisenstab der Stadt Köln bitt…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Ihre Fragen zum Krisenstab
Datum
3. November 2020 09:39
Status
Anfrage abgeschlossen
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7,5 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich Ihrer Fragen zum Krisenstab der Stadt Köln bitte ich Sie um Rückruf. Mit freundlichen Grüßen