Corona Lagebewertung

Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Antwort auf https://fragdenstaat.de/anfrage/pandemie-schutz-der-sus-in-der-aktuellen-und-den-kommenden-infektionswellen/ schreibt das Ministerium für Bildung und Kultur Saarland:

"Die Corona-Lage insgesamt wird auf Grundlage der Lagebewertung des zuständigen Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit (MASFuG) regelmäßig innerhalb der Landesregierung beraten."

Bitte senden SIe mir für den Zeitraum vom 01.06.2022 bis heute Ihre Lagebewertungen, die innerhalb der Landesregierung beraten wurden.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.

Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. Juli 2022
  • Frist
    16. August 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in der Antwort auf https://fragdenstaat.de/anfrage…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona Lagebewertung [#253167]
Datum
12. Juli 2022 14:29
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in der Antwort auf https://fragdenstaat.de/anfrage/pandemie-schutz-der-sus-in-der-aktuellen-und-den-kommenden-infektionswellen/ schreibt das Ministerium für Bildung und Kultur Saarland: "Die Corona-Lage insgesamt wird auf Grundlage der Lagebewertung des zuständigen Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit (MASFuG) regelmäßig innerhalb der Landesregierung beraten." Bitte senden SIe mir für den Zeitraum vom 01.06.2022 bis heute Ihre Lagebewertungen, die innerhalb der Landesregierung beraten wurden. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253167 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253167/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Saarland
Sehr << Antragsteller:in >> unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage vom 12. Juli teilen wir Ihnen mit, das…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Saarland
Betreff
AW: Corona Lagebewertung [#253167]
Datum
4. August 2022 08:15
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage vom 12. Juli teilen wir Ihnen mit, dass Informationen zur aktuellen Lage bzgl. des Corona-Virus auf der Corona-Themenseite des Landes zugänglich und einsehbar sind: · Unter https://www.saarland.de/DE/portale/corona/service/aktuelle-lage/aktuelle-lage_node.html können Fallzahlen etc. aufgerufen werden. · Zudem finden Sie die jeweilige Lagebewertung im Bereich "Allgemeines" der Begründung zur jeweils gültigen Corona-Verordnung des Landes, aktuell unter https://www.saarland.de/DE/portale/corona/service/downloads/_documents/corona-verfuegungen/dld_2022-07-21-amtsblatt-rechtsverordnung.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Weiterhin finden Sie unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html aktuelle Situationsberichte und Wochenberichte des RKI als Expertengremium. Darüber hinaus kann auf die Stellungnahmen und Lageberichte bzw. –bewertungen des ExpertInnenrates der Bundesregierung verwiesen werden, welche unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/corona-expertinnenrat-der-bundesregierung zugänglich sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> die von Ihnen verlinkten Informationen sind mir bekannt, aber nicht die Dokumente a…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Corona Lagebewertung [#253167]
Datum
14. August 2022 12:04
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die von Ihnen verlinkten Informationen sind mir bekannt, aber nicht die Dokumente auf die sich meine Anfrage bezog. Laut Kultusministerium berät sich die Landesregierung "auf Grundlage der Lagebewertung des zuständigen Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit". Ich gehe davon aus, dass diese Lagebewertungen in schriftlicher Form ausgearbeitet und festgehalten werden. Diese Dokumente würde ich für den angegebenen Zeitraum gerne sehen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253167 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253167/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze S…
An Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Corona Lagebewertung“ [#253167]
Datum
29. August 2022 23:43
An
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Saarland (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/253167/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die vermeintliche Antwort nicht auf meine Frage eingeht und ich auf meine Nachfrage bisher keine weitere Rückmeldung erhalten habe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 253167.pdf - 2022-08-04_1-image001.jpg - 2022-08-04_1-image004.png - 2022-08-04_1-image005.jpg - 2022-08-04_1-image006.png Anfragenr: 253167 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253167/
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Ihre Nachricht vom 29.08.2022 - Az. IF.1.1-2022-743 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre …
Von
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Betreff
Ihre Nachricht vom 29.08.2022 - Az. IF.1.1-2022-743
Datum
31. August 2022 10:08
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 29. August 2022, mit der Sie um. Vermittlung im Rahmen einer von Ihnen an Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlandes gerichteten Anfrage nach dem saarländischen Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) bitten. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen Az. I IF.1.1-2022-743 geführt. Zunächst ist auszuführen, dass nach § 4 Absatz 1 Saarländisches Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) sich jeder an die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit wenden, wenn er sich in seinem Recht auf Informationszugang nach diesem Gesetz als verletzt ansieht. Das SIFG gewährt gegenüber den Behörden des Landes, der Kommunen und Landkreise einen grundsätzlich voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gewährt (§ 1 Satz 1 SIFG). Dabei wird der Begriff der amtlichen Information in § 2 Nr. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG - anwendbar über § 1 Satz 1 SIFG) definiert als jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art der Speicherung und bezieht sich auf vorhandene Informationen. Ausgenommen sind dabei gemäß der Legaldefinition des § 2 Nr. 1 IFG lediglich Notizen und Entwürfe, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen. Soweit die begehrten Informationen der informationsverpflichteten Stelle vorliegen und keine Ausschlussgründe (vgl. §§ 3- 6 des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes - IFG - anwendbar über § 1 Satz 1 SIFG) greifen, ist die Information unverzüglich zugänglich zu machen und soll innerhalb eines Monats erfolgen. Auch eine etwaige Ablehnung des Antrages soll in dieser Frist erfolgen, wobei das Vorliegen eines entsprechenden Ablehnungsgrundes bzw. Ausschlusstatbestandes darzulegen und zu begründen ist. Vorliegend beantragten Sie mit E-Mail vom 12. Juli 2022 gegenüber dem Ministerium Zugang zu den seit 1. Juli 2022 vorgenommenen Lagebewertungen zur Corona-Lage des Ministeriums. Daraufhin hat das Ministerium mit E-Mail vom 4. August 2022 auf entsprechend verfügbare Informationen zur aktuellen Lage und entsprechenden Lagebewertung im Internet mit Angabe der jeweiligen Links verwiesen. Soweit Sie mit E-Mail vom 14. August 2022 darauf hinweisen, dass Ihnen diese Dokumente bekannt seien und sich Ihre Anfrage auf weitere im Ministerium vorhandene schriftliche Ausarbeitungen einer Lagebewertung beziehen, ist darauf hinzuweisen, dass nach hiesigem Verständnis die Antwort des Ministeriums vom 4. August 2022 den Eindruck einer abschließenden Auflistung der begehrten Information erweckt und darauf schließen lässt, dass weitere schriftliche Ausarbeitungen einer Lagebewertung nicht vorhanden sind. Wenn Sie Zweifel an dieser Auslegung haben, kann jedoch hiesigerseits gerne eine entsprechende Nachfrage mit der Bitte um klarstellende Ausführungen in diesem Zusammenhang gegenüber dem Ministerium erfolgen. In diesem Fall bitte ich um entsprechende Rückmeldung Ihrerseits. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachricht vom 29.08.2022 - Az. IF.1.1-2022-743 [#253167] Sehr << Anrede >> ich stimme Ihrer …
An Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 29.08.2022 - Az. IF.1.1-2022-743 [#253167]
Datum
14. September 2022 20:53
An
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich stimme Ihrer Argumentation insofern zu, dass die Antwort "darauf schließen lässt, dass weitere schriftliche Ausarbeitungen einer Lagebewertung nicht vorhanden sind.". Andererseits hat das Kultusministerium wie folgt auf die oben zitierte Anfrage geantwortet: "Die Corona-Lage insgesamt wird auf Grundlage der Lagebewertung des zuständigen Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit (MASFuG) regelmäßig innerhalb der Landesregierung beraten." Ich gehe davon aus, dass es sich bei einer Lagebewertung eines Ministeriums, die Grundlage für Beratung innerhalb der Landesregierung ist, um ausgearbeitete Dokumente handelt. Diese Dokumente habe ich gemäß IFG angefordert. Nach meinem Verständnis des IFG sind alternative externe Informationsquellen für diese Anfrage irrelevant. Ebensowenig ist es Ihre oder meine Aufgabe zu mutmaßen, ob die Dokumente existieren oder nicht. Sollte es zu den Lagebesprechungen keinerlei Aufzeichungen geben, könnte das Ministerium mir dies mitteilen und die Anfrage wäre erledigt. Sollten die Dokumente vorliegen, müssen sie mir zugänglich gemacht werden. Könnten Sie das Ministerium bitte dazu veranlassen, eine klare Aussage zur Existenz der Aufzeichnungen zu machen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253167 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253167/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Stand des Verfahren Az. IF.1.1-2022-743 - Zugang zu Corona-Lagebewertungen Sehr << Antragsteller:in >>…
Von
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Betreff
Stand des Verfahren Az. IF.1.1-2022-743 - Zugang zu Corona-Lagebewertungen
Datum
3. November 2022 11:47
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> in oben bezeichneter Angelegenheit möchte ich Sie über den Stand des Verfahrens informieren, der sich wie folgt darstellt: Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlandes hat auf hiesige Bitte vom 19. September 2022 hin mit Schreiben vom 7. Oktober 2022, hier eingegangen am 19. Oktober 2022, Stellung genommen. Es hat ausgeführt, dass Lageberichte zum Corona-Virus erstellt und den verschiedenen Ressorts zur Verfügung gestellt werden. Es sei jedoch unklar, auf welche Lagebewertung konkret sich die Anfrage beziehe. Darüber hinaus wird seitens des Ministeriums davon ausgegangen, dass die Anfrage durch den Verweis auf die entsprechenden Links bzw. Fundstellen zur aktuellen Corona-Lage ausreichend beantwortet worden sei. Dem Ministerium wurde hiesigerseits daraufhin mitgeteilt, dass den Ausführungen aus hiesiger Sicht nicht gefolgt werden könne. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass unabhängig von der Frage, auf welche konkrete Corona-Lagewertung das Ministerium für Bildung und Kultur sich im Rahmen eines anderweitig geführten informationsfreiheitsrechtlichen Verfahrens bezog, jedenfalls im vorliegenden Verfahren konkret die seit dem 1. Juni 2022 beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit erstellten Corona-Lagebewertungen begehrt sind, die soweit vorhanden, auch herauszugeben sind. Ein Ausschlusstatbestand ist bislang nicht ersichtlich, insbesondere kann hiesigen Erachtens nicht der Auffassung gefolgt werden, dass vorliegend eine Ablehnung mit Blick auf § 9 Abs. 3, § 7 Abs. 2 Satz 1 IFG oder den allgemeinen Einwand des Rechtsmissbrauchs in Betracht kommt. Dabei wurde klargestellt, dass unter den Voraussetzungen des § 9 Abs. 3 IFG eine Ablehnung des Antrages und ein Verweis auf allgemein zugängliche Quellen zwar grundsätzlich möglich ist, dies aber voraussetzt, dass sich der Antragsteller die begehrte Informationen in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann. Dies ist vorliegend aus hiesiger Sicht nicht der Fall, da sich das Begehren nicht in erster Linie auf die reinen, allgemein zugänglichen Zahlen oder in Bezug genommenen Situationsberichte des RKI, sondern speziell auf die vom Ministerium erstellten Lagebewertungen richtet, welche neben einer Zusammenstellung von grundsätzlich möglicherweise allgemein zugänglichen Daten offensichtlich auch darüber hinausgehende, vom Ministerium selbst erhobene Daten enthält und mithin bereits einen Mehrwert an Information dahingehend enthält, dass hieraus ersichtlich wird, welche Daten konkret im Rahmen oder zur Bewertung der Lage herangezogen wurden. Es ergeben sich aus hiesiger Sicht derzeit auch keine Anhaltspunkte für einen Rechtsmissbrauch. Vor diesem Hintergrund wurde das Ministerium um Beachtung der hiesigen Ausführungen und Hinweise gebeten und um Rückmeldung verbunden mit der Möglichkeit zur erneuten Stellungnahme gebeten, ob die begehrten Informationen zugänglich gemacht werden. Ich weise jedoch klarstellend darauf hin, dass das SIFG für die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit lediglich die Befugnis zur Vermittlung und Beanstandung im Falle von festgestellten Verstößen einräumt und keine Anordnungsbefugnis vorsieht. Eine verbindliche Klärung mit dem Ziel einer Informationsverpflichtung wäre daher nur in einem Ihrerseits anzustrebenden (verwaltungs-)gerichtlichen Verfahren möglich. Über den Fortgang des Verfahrens werde ich Sie erneut unterrichten. Mit freundlichen Grüßen

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Ihre Anfragen vom 22.01.23 - Az. IF.1.1-2023-245, Az. IF.1.1-2023-246 - Stand Verfahren Az. IF 1.1-2022-743 Sehr &…
Von
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Betreff
Ihre Anfragen vom 22.01.23 - Az. IF.1.1-2023-245, Az. IF.1.1-2023-246 - Stand Verfahren Az. IF 1.1-2022-743
Datum
26. Januar 2023 09:16
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachrichten vom 22. Januar 2022, mit der Sie um Vermittlung im Rahmen von zwei weiteren von Ihnen an das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlandes gerichteten Anfragen nach dem saarländischen Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) bitten. Ihre Vermittlungsanfrage zur Anfrage "Risikoabwägung der Aufhebung der Isolationspflicht" wird hier unter dem Aktenzeichen Az. IF.1.1-2023-245, Ihre Vermittlungsanfrage zur Anfrage "Datenlage Inzidenzen, Krankenhauslastung und Immunschutz“ wird unter dem Aktenzeichen Az. IF.1.1-2023-246 geführt. Diesbezüglich ist auszuführen, dass das nunmehr als Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit (MASFG) bezeichnete Ministerium bereits im ebenfalls von Ihnen initiierten Verfahren Aktenzeichen Az. IF.1.1-2022-743 betreffend die Anfrage zu Corona-Lagebewertungen zuletzt mit Stellungnahme vom 20. Dezember 2022 weiterhin eine Herausgabe der vorhandenen und begehrten Corona-Lageberichte mit Blick auf die Angabe der entsprechenden Fundstellen im Internet zu der begehrten Datenbasis und die bereits erfolgten Bescheidungen der Anträge in diesem Zusammenhang ablehnt und darüber hinaus mitteilt, dass eine Bearbeitung der beiden oben genannten neuen Anträge nicht erfolgt, da es sich aus Sicht des MASFG um querulatorische Anfragen handele, die im Sinne des § 242 BGB einzuordnen seien. Sowohl gegenüber dem MASFG als auch Ihnen gegenüber wurde bereits die hiesige Rechtsauffassung dargestellt, wonach ein Anspruch auf Zugang zu den vorhandenen und begehrten Corona-Lageberichten grundsätzlich besteht und der Verweis auf die zitierten Fundstellen seitens des MASFG nicht als ausreichend betrachtet wird. Insofern wird hiesigerseits derzeit geprüft, welche weiteren Maßnahmen ggf. nach § 6 SIFG in Betracht kommen, jedoch wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass eine Anordnungskompetenz der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit zur Zugänglichmachung der begehrten Informationen nicht existiert. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche müssten Sie diese daher nach § 9 Abs. 4 IFG im Rahmen eines Widerspruchs und einer Verpflichtungsklage geltend machen. In den nunmehr initiierten zwei weiteren Verfahren (Az. IF.1.1-2023-245, Az. IF.1.1-2022-743) wird mit Blick auf die bereits geäußerte Ablehnung der Bearbeitung durch das MASFG einerseits das Argument des Rechtsmissbrauchs zu bewerten und das weitere Vorgehen zu prüfen sein. Über das Ergebnis der voranstehenden Prüfungen und das weitere Vorgehen werden Sie unaufgefordert unterrichtet. Mit freundlichen Grüßen