Corona-Maßnahmen

welche Qualifikation befähigt Herrn Müller entgegen den von Virologen und Epidemiologenempfohlenen Maßnahmen zu handeln und damit die Gesundheit und im schlimmsten Fall das Leben der Berliner Büger und Bürgerinnen zu gefährden?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. März 2021
  • Frist
    1. Mai 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona-Maßnahmen [#217007]
Datum
30. März 2021 11:22
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
welche Qualifikation befähigt Herrn Müller entgegen den von Virologen und Epidemiologenempfohlenen Maßnahmen zu handeln und damit die Gesundheit und im schlimmsten Fall das Leben der Berliner Büger und Bürgerinnen zu gefährden?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217007 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217007/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr Antragsteller/in Ihre Mail vom 30. März 2021 ist in der Bürgerberatung des Regierenden Bürgermeisters eingeg…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Corona-Maßnahmen
Datum
7. April 2021 15:40
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in Ihre Mail vom 30. März 2021 ist in der Bürgerberatung des Regierenden Bürgermeisters eingegangen und wurde mir zur Beantwortung übergeben. Lassen Sie mich eingangs festhalten, dass jeder hier eingehende Schriftverkehr selbstverständlich streng vertraulich behandelt wird und eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte keinesfalls erfolgt. Das ist allein aufgrund des Datenschutzgesetzes untersagt. Ergänzend möchte ich noch hinzufügen, dass - wenn keine anderen Angaben vorliegen - jede Antwort grundsätzlich so erfolgt, wie die Eingaben hier eingehen (Mail, Fax, Brief). Weiter ist anzumerken, dass alle erteilten Auskünfte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerberatung gratis sind. Zu der in Ihrer Mail gestellten Frage darf ich Ihnen mitteilen, dass Menschen zu schützen und Leben zu retten die oberste Priorität des Berliner Senats ist. In diesem Kontext ist anzumerken, dass das Land Berlin bereits umfangreiche Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus ergriffen hat, die Sie über https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/ abrufen können. Auch wenn ein namhafter Virologe nunmehr an den Berliner Senat appelliert, die bislang ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie deutlich zu verschärfen, so entscheidet über diesen Appell die Berliner Landesregierung insgesamt und nicht allein der Regierende Bürgermeister. Anzumerken ist dabei, dass sich der Berliner Senat bereits auf einige Verschärfungen der in Berlin geltenden Corona-Regeln und auf eine Verlängerung des bestehenden Lockdowns verständigt hat, die vorerst bis zu 24. April 2021 gelten. Dazu gehört u.a. der Appell, die physischen sozialen Kontakte auf das "absolut nötige Minimum" zu reduzieren, auf Reisen zu verzichten und der Aufruf, die Wohnung nur aus "triftigen Gründen" zu verlassen. Zwar gibt es in Berlin keine Ausgangssperre, dennoch gelten feste Kontaktbeschränkungen für private Treffen im Freien und in Innenräumen. Eine strenge Regelung gilt für drinnen und draußen insbesondere in der Zeit von 21:00 Uhr bis 5:00 Uhr. Letztendlich gilt aber, dass jeder Mensch - nicht nur in der gegenwärtigen Situation, sondern generell - rücksichtsvoll und eigenverantwortlich handeln muss, um sich und andere vor einer Übertragung zu schützen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> zunächst danke für Ihre Antwort, die jedoch nicht meine Frage beantwortet. Alles w…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Corona-Maßnahmen [#217007]
Datum
15. April 2021 09:03
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> zunächst danke für Ihre Antwort, die jedoch nicht meine Frage beantwortet. Alles was sie mir mitgeteilt haben ist mir hinlänglich bekannt. Ferner werden von mir alle Regeln eingehalten! Fest steht jedoch das die Maßnahmen, wie in der letzten MPK festgelegt, nicht dem entsprechend umgesetzt werden. Aus diesem Grund hat sich ja nun die Bundesregierung eingeschaltet und es werden künftig andere Regulierungen greifen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217007 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217007/